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Anlage EÜR 2025 · Zeile 43

Anlage EÜR Zeile 43: Aufwendungen für Telekommunikation

Trage hier den betrieblich veranlassten Anteil deiner Telefon- und Internetkosten ein. Maßgeblich sind die im Jahr gezahlten Beträge.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Text
Betrag2. Betriebsausgaben › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Aufwendungen für Telekommunikation (z. B. Telefon, Internet)2. Betriebsausgaben › Summe280 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 43?

In Zeile 43 trägst du Aufwendungen für Telekommunikation ein, zum Beispiel für Telefon und Internet. Die Zeile gehört zum Block „Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“.

Die amtliche Bezeichnung lautet „Aufwendungen für Telekommunikation“. Dafür ist die Kennzahl 280 vorgesehen.

So füllst du die Zeile aus

Trage nur den betrieblich veranlassten Anteil ein. Bei gemischten Aufwendungen, also privater und betrieblicher Nutzung, setzt du ausschließlich den betrieblich veranlassten Anteil an.

Grundsätzlich ist der Nettobetrag anzusetzen, die Vorsteuer gehört in Zeile 57. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug pauschal vornehmen, tragen den Bruttobetrag ein.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 43 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Nur den betrieblichen Anteil ansetzen.
  • Nettobetrag, bei Kleinunternehmern und Pauschalierern der Bruttobetrag.
  • Bei Einzelaufstellung: Bezeichnung und Betrag gemeinsam angeben, Summe muss zum Gesamtbetrag passen.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass neben einer Betriebsausgabenpauschale in Zeile 24 weitere Betriebsausgaben in der Regel nicht zulässig sind. Gegebenenfalls ist in Zeile 74 eine Korrektur vorzunehmen.

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelwerte ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600729Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig. Bitte nehmen Sie in Zeile 74 gegebenenfalls eine Korrektur vor.
  • FehlerPrüfregel 600604Es wurde die Summe der Betriebsausgaben eingetragen, es wurden aber keine Einzelwerte angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600361Es wurde ein Einzelbetrag zu Aufwendungen für Telekommunikation angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600360Die Bezeichnung und der Betrag zu Aufwendungen für Telekommunikation müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600614Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten.
  • FehlerPrüfregel 600362Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Aufwendungen für Telekommunikation stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 43 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202543
202341
2019–202249
201839
2016–201740

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 43 ein?

Den betrieblich veranlassten Anteil deiner Aufwendungen für Telekommunikation, zum Beispiel für Telefon und Internet.

Welche Kennzahl hat die Zeile 43 in der Anlage EÜR?

Die Zeile 43 trägt die Kennzahl 280.

Muss ich den Bruttobetrag oder den Nettobetrag eintragen?

Grundsätzlich trägst du den Nettobetrag ein. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug pauschal vornehmen, tragen den Bruttobetrag ein.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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