Anlage EÜR Zeile 6: Art des Betriebs bzw. der Tätigkeit (Schwerpunkt)
Hier beschreibst du mit wenigen Worten, welcher Tätigkeit dein Betrieb überwiegend nachgeht. Der Eintrag ist Pflicht und wird von ELSTER geprüft.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Art des Betriebs bzw. der Tätigkeit (Schwerpunkt)Allgemeine Angaben zum Betrieb | 100 | Text |
Was gehört in Zeile 6?
So füllst du die Zeile aus
Kurze, sachliche Bezeichnung der Haupttätigkeit verwenden. Nicht den eigenen Namen als Art des Betriebs eintragen. Bei mehreren Tätigkeiten den Schwerpunkt nennen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 600010Die Art des Betriebes wurde auf der Anlage EÜR nicht eingetragen.
- FehlerPrüfregel 600052Der Name des Steuerpflichtigen kann nicht mit der Art des Betriebs übereinstimmen.
Zeile 6 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 6 |
| 2016–2023 | 5 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 6 der Anlage EÜR ein?
Ist die Angabe in Zeile 6 Pflicht?
Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich etwas eingetragen habe?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.