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Anlage EÜR 2025 · Zeile 16

Anlage EÜR Zeile 16: Betriebseinnahmen in Zeile 16 der Anlage EÜR

In Zeile 16 trägst du Betriebseinnahmen ein, die umsatzsteuerfrei, nicht umsatzsteuerbar oder nach § 12 Abs. 3 UStG mit 0 % besteuert sind oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Text
Betrag1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei (§ 4 UStG) oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet1. Betriebseinnahmen › Summe103 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 16?

Hierher gehören Betriebseinnahmen, die nach § 4 UStG umsatzsteuerfrei sind, zum Beispiel Zinsen, und nicht umsatzsteuerbare Einnahmen wie Entschädigungen, öffentliche Zuschüsse oder Subventionen.

Außerdem trägst du hier Einnahmen ein, die nach § 12 Abs. 3 UStG dem Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet. Auch vom Finanzamt erstattete steuerliche Nebenleistungen wie Verspätungszuschläge gehören hierher.

Beträge aus den Zeilen 19 bis 21 trägst du nicht hier ein. Als Kleinunternehmer nutzt du stattdessen die Zeilen 12 und 13. Die Kennzahl ist 103.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Negative Beträge sind möglich.

Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen. Nutzt du sie, müssen Bezeichnung und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden, und der Gesamtbetrag in Zeile 16 muss der Summe der Einzelbeträge entsprechen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen gehören in Zeile 15, nicht hierher.

Nutzt du die Einzelaufstellung, fehlt manchmal der Gesamtbetrag oder er weicht von der Summe der Einzelbeträge ab. Beides führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600260Es wurde die Summe der Betriebseinnahmen angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600271Die eingetragene Summe der Betriebseinnahmen entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600313Es wurde ein Einzelbetrag zu Betriebseinnahmen in Zeile 16 angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600312Die Bezeichnung und der Betrag zu Betriebseinnahmen in Zeile 16 müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600314Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu Betriebseinnahmen in Zeile 16 stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 16 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202516
2016–202315

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 16 der Anlage EÜR ein?

Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind, die nach § 12 Abs. 3 UStG mit 0 % besteuert sind oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet. Die Kennzahl ist 103.

Muss ich in Zeile 16 Einzelbeträge angeben?

Nein, entscheidend ist der Gesamtbetrag. Nutzt du zusätzlich die Einzelaufstellung, gehören zu jedem Eintrag Bezeichnung und Betrag, und die Summe muss zum Gesamtbetrag passen.

Gehören Zinsen auf dem Geschäftskonto in Zeile 16?

Ja. Zinsen sind nach § 4 UStG umsatzsteuerfrei und gehören als Betriebseinnahme in Zeile 16, sofern du kein Kleinunternehmer bist.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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