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Anlage EÜR 2025 · Zeile 97

Anlage EÜR Zeile 97: Steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust nach § 4 Abs. 4a EStG

Hier trägst du den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust ein. Er ergibt sich aus dem Gewinn vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG plus dem Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust219 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 97?

In Zeile 97 steht der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust. Er ist das Ergebnis aus Zeile 95 zuzüglich des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG aus Zeile 96. Die Kennzahl lautet 219.

Der Wert kann positiv oder negativ sein. Einen Verlust trägst du mit Minuszeichen ein.

Für Einzelunternehmer ist Zeile 97 das Ergebnis der Einnahmenüberschussrechnung. Nur bei Personengesellschaften und gesonderten Feststellungen folgt noch Zeile 98.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm den Betrag aus Zeile 95 und addiere den Hinzurechnungsbetrag aus Zeile 96.

ELSTER prüft, ob ein Eintrag vorhanden ist und ob der Betrag der Summe aus Zeile 95 und Zeile 96 entspricht. Fehlt der Eintrag oder weicht der Betrag ab, meldet das Programm einen Fehler.

Körperschaften machen in dieser Zeile keine Angaben. Die Angaben gehören seit dem Veranlagungszeitraum 2023 ausschließlich in die Körperschaftsteuererklärung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600642Es liegt kein Eintrag zum steuerpflichtigen Gewinn/Verlust vor.
  • FehlerPrüfregel 600645Der steuerpflichtige Gewinn/Verlust entspricht nicht dem Gewinn vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG zuzüglich des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Absatz 4a EStG.
  • FehlerPrüfregel 600089Es liegen Eingaben zu mindestens einer der Zeilen 78, 79, 81, 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 91, 92, 93, 93, 94, 94, 95 oder 97 bei einer Körperschaft vor. Die entsprechenden Angaben sind ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ausschließlich in der Körperschaftsteuererklärung auf der Anlage GK zu machen.

Zeile 97 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202597
2019–2022109
201885
2016–201784

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 97 der Anlage EÜR ein?

Den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust. Er ergibt sich aus Zeile 95 plus dem Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG aus Zeile 96.

Kann der Betrag in Zeile 97 negativ sein?

Ja. Liegt ein Verlust vor, trägst du den Betrag mit Minuszeichen ein.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 97?

Entweder fehlt der Eintrag, oder der Betrag stimmt nicht mit der Summe aus Zeile 95 und Zeile 96 überein. Bei Körperschaften ist die Zeile nicht zu verwenden.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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