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Anlage EÜR 2025 · Zeile 21

Anlage EÜR Zeile 21: Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen

Hier erfasst du den Wert privater Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen aus dem Betrieb, zum Beispiel Waren, die private Nutzung betrieblicher Maschinen oder Arbeitsleistungen von Mitarbeitern für private Zwecke.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Text
Betrag1. Betriebseinnahmen › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent
Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen1. Betriebseinnahmen › Summe108 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 21?

In Zeile 21 trägst du sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen ein. Das sind Wirtschaftsgüter und Leistungen, die du dem Betrieb für private Zwecke entziehst.

Typische Beispiele sind Warenentnahmen, die private Nutzung betrieblicher Maschinen oder die Arbeit von Betriebsmitarbeitern am Privatgrundstück.

Die private Pkw-Nutzung erfasst du nicht hier, sondern in einer eigenen Zeile. Geldentnahmen gehören ebenfalls nicht in Zeile 21.

  • Warenentnahmen
  • Private Nutzung betrieblicher Maschinen
  • Arbeitsleistungen von Mitarbeitern für private Zwecke

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro mit Cent ein. Zusätzlich kannst du die Beträge in einer Einzelaufstellung mit Bezeichnung und Betrag erfassen.

Trage die Werte ohne Umsatzsteuer ein. Die darauf entfallende Umsatzsteuer gehört in Zeile 17.

Sachentnahmen bewertest du in der Regel mit dem Teilwert. Bei Nutzungs- und Leistungsentnahmen setzt du die entstandenen Selbstkosten an.

Für bestimmte Branchen, etwa Bäckereien, Metzgereien oder Gaststätten, legt das Bundesfinanzministerium jährlich Pauschbeträge für Warenentnahmen fest. Wendest du sie an, musst du die einzelnen Warenentnahmen nicht aufzeichnen.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe der Betriebseinnahmen mit den Einzelwerten übereinstimmt. Rechne deshalb die Einzelwerte sorgfältig zusammen.

Wenn du einen Einzelbetrag zu sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen angibst, musst du auch den Gesamtbetrag eintragen. Bezeichnung und Betrag gehören immer zusammen.

Der Wert bei Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen darf nicht kleiner sein als die Summe aus privater Kfz-Nutzung und sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 600272Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 17 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 15 + Zeile 19 + Zeile 20 + Zeile 21). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).
  • FehlerPrüfregel 600260Es wurde die Summe der Betriebseinnahmen angegeben, aber keine Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600271Die eingetragene Summe der Betriebseinnahmen entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.
  • FehlerPrüfregel 600328Es wurde ein Einzelbetrag zu sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600327Die Bezeichnung und der Betrag zu sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600329Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600902Der bei Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen eingetragene Wert darf nicht kleiner sein als die Summe der Werte Private Kfz-Nutzung und Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen.

Zeile 21 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202521
2016–202320

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 21 der Anlage EÜR ein?

Trage den Gesamtwert deiner sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen ein, zum Beispiel Warenentnahmen, die private Nutzung betrieblicher Maschinen oder Arbeitsleistungen von Mitarbeitern für private Zwecke.

Gehören private Geldentnahmen in Zeile 21?

Nein. Zeile 21 erfasst nur Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen. Geldentnahmen trägst du im Entnahmenbereich ein.

Wie bewerte ich die Entnahmen?

Sachentnahmen bewertest du in der Regel mit dem Teilwert, Nutzungs- und Leistungsentnahmen mit den Selbstkosten, jeweils ohne Umsatzsteuer. Für bestimmte Branchen gibt es amtliche Pauschbeträge für Warenentnahmen.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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