Anlage EÜR Zeile 94: Bereits berücksichtigte Beträge nach Teileinkünfteverfahren
Hier korrigierst du Erträge und Aufwendungen, für die das Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG gilt. Sie stecken bisher in voller Höhe in deinem Gewinn.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Text |
| Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Korrekturbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Gesamtbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Summe | 261 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Korrekturbetrag zum Gesamtbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Summe | 262 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 94?
So füllst du die Zeile aus
Gesamtbetrag: Saldo aus Erträgen und Aufwendungen Korrekturbetrag: steuerfreier Teil minus, nicht abziehbarer Teil plus Beide Felder gemeinsam und mit unterschiedlichen Vorzeichen
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 600658Der Gesamtbetrag und der Korrekturbetrag zum Teileinkünfteverfahren wurden nicht mit unterschiedlichen Vorzeichen eingegeben.
- FehlerPrüfregel 600646Der Gesamtbetrag und der Korrekturbetrag zum Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG wurden nicht gemeinsam angegeben.
- FehlerPrüfregel 600454Es wurde ein Einzelbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt (Gesamtbetrag) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
- FehlerPrüfregel 600456Es wurde ein Einzelbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt (Korrekturbetrag) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
- FehlerPrüfregel 600644Der Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG entspricht nicht dem korrigierten Gewinn/Verlust nach Berücksichtigung des InvStG und des Teileinkünfteverfahrens beziehungsweise § 8b KStG (Korrekturbetrag).
- FehlerPrüfregel 600453Die Bezeichnung, der Betrag und der Korrekturbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt, müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 600455Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt (Gesamtbetrag) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
- FehlerPrüfregel 600457Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt (Korrekturbetrag) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
Zeile 94 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 94 |
| 2019–2022 | 106 |
| 2018 | 82 |
| 2016–2017 | 81 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 94 ein?
Warum müssen Gesamtbetrag und Korrekturbetrag unterschiedliche Vorzeichen haben?
Was passiert, wenn ich nur einen Einzelbetrag angebe?
Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick
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