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Anlage EÜR 2025 · Zeile 94

Anlage EÜR Zeile 94: Bereits berücksichtigte Beträge nach Teileinkünfteverfahren

Hier korrigierst du Erträge und Aufwendungen, für die das Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG gilt. Sie stecken bisher in voller Höhe in deinem Gewinn.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Text
Betrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Korrekturbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Einzelangaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Gesamtbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Summe261 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Korrekturbetrag zum Gesamtbetrag3. Ermittlung des Gewinns › Summe262 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 94?

Nach § 3 Nr. 40 EStG und § 8b KStG sind bestimmte Erträge, etwa Dividenden oder Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, teilweise steuerfrei. Damit zusammenhängende Aufwendungen sind nach § 3c Abs. 2 EStG bzw. § 8b KStG teilweise nicht abziehbar.

Diese Erträge und Aufwendungen sind in deinen Betriebseinnahmen und -ausgaben bzw. in Zeile 91 in voller Höhe enthalten. In Zeile 94 nimmst du die Korrektur vor.

So füllst du die Zeile aus

In die Spalte „Gesamtbetrag“ (Kennzahl 261) trägst du den Saldo aus den Erträgen und den Aufwendungen ein. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, ist der Betrag negativ.

In die Spalte „Korrekturbetrag“ (Kennzahl 262) trägst du den steuerfreien Teil mit negativem Vorzeichen ein und rechnest den nicht abziehbaren Teil der Aufwendungen hinzu. Gesamtbetrag und Korrekturbetrag müssen gemeinsam und mit unterschiedlichen Vorzeichen angegeben werden.

Nutzt du die Einzelaufstellung, gehören Bezeichnung, Betrag und Korrekturbetrag zusammen. Die Summen müssen dem Gesamtbetrag und dem Korrekturbetrag entsprechen.

  • Gesamtbetrag: Saldo aus Erträgen und Aufwendungen
  • Korrekturbetrag: steuerfreier Teil minus, nicht abziehbarer Teil plus
  • Beide Felder gemeinsam und mit unterschiedlichen Vorzeichen

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 600658Der Gesamtbetrag und der Korrekturbetrag zum Teileinkünfteverfahren wurden nicht mit unterschiedlichen Vorzeichen eingegeben.
  • FehlerPrüfregel 600646Der Gesamtbetrag und der Korrekturbetrag zum Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG wurden nicht gemeinsam angegeben.
  • FehlerPrüfregel 600454Es wurde ein Einzelbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt (Gesamtbetrag) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600456Es wurde ein Einzelbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt (Korrekturbetrag) angegeben, aber nicht der Gesamtbetrag.
  • FehlerPrüfregel 600644Der Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG entspricht nicht dem korrigierten Gewinn/Verlust nach Berücksichtigung des InvStG und des Teileinkünfteverfahrens beziehungsweise § 8b KStG (Korrekturbetrag).
  • FehlerPrüfregel 600453Die Bezeichnung, der Betrag und der Korrekturbetrag zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt, müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 600455Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt (Gesamtbetrag) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 600457Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelwerten zu bereits berücksichtigten Beträgen, für die das Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG gilt (Korrekturbetrag) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 94 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202594
2019–2022106
201882
2016–201781

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage EÜR Zeile 94 ein?

Den Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, für die das Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG gilt, und den Korrekturbetrag für den steuerfreien bzw. nicht abziehbaren Teil.

Warum müssen Gesamtbetrag und Korrekturbetrag unterschiedliche Vorzeichen haben?

Die Korrektur nimmt den steuerfreien Teil aus dem Saldo heraus. Ist der Saldo positiv, ist die Korrektur negativ, und umgekehrt. ELSTER prüft das.

Was passiert, wenn ich nur einen Einzelbetrag angebe?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil der Gesamtbetrag fehlt. Gesamtbetrag und Korrekturbetrag müssen immer gemeinsam angegeben werden.

Alle Zeilen der Anlage EÜR 2025 im Überblick

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