Energetische Sanierung nach § 35c: 20 % von der Steuer
Energetische Sanierung nach § 35c: Wie du 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzt und welche Bescheinigung du brauchst.

Welche Maßnahmen § 35c fördert
Wärmedämmung von Wänden Wärmedämmung von Dachflächen Wärmedämmung von Geschossdecken Erneuerung von Fenstern und Außentüren Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage, auch mit erneuerbaren Energien Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung Optimierung einer Heizungsanlage, die älter als zwei Jahre ist Außenliegender sommerlicher Wärmeschutz
So hoch ist der Steuerbonus
Die Ermäßigung mindert die Steuer direkt und wirkt höchstens bis auf 0 €.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Das Gebäude liegt in der EU oder im EWR. Du nutzt es selbst zu Wohnzwecken, eine Vermietung ist ausgeschlossen. Bei Beginn der Maßnahme ist das Gebäude älter als zehn Jahre. Die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus dem passenden Gewerk aus. Die Maßnahme erfüllt die Mindestanforderungen der ESanMV. Die Rechnung ist in deutscher Sprache und nennt Maßnahme, Arbeitsleistung und Adresse des Objekts. Du zahlst per Überweisung auf das Konto des Leistenden, nicht bar. Die Maßnahme beginnt nach dem 31.12.2019 und ist vor dem 01.01.2030 abgeschlossen.
Die Bescheinigung des Fachunternehmens
So trägst du die Kosten ein
KfW-Zuschuss oder Steuerbonus?
Häufige Fragen
Welche Bescheinigung wird für energetische Maßnahmen nach § 35c benötigt?
Wer darf die Bescheinigung für energetische Maßnahmen ausstellen?
Welche Anforderungen müssen Fenster erfüllen?
Gibt es 2026 eine Förderung für energetische Sanierungen?
Was passiert, wenn meine Steuer niedriger ist als die Ermäßigung?
Gilt § 35c auch für vermietete Wohnungen?
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
- BMF-Schreiben vom 23.12.2024 – Bescheinigungsmuster zu § 35c EStG
- BFH, Urteil vom 13.08.2024 – IX R 31/23 (vollständige Zahlung der Rechnung)
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.


