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Familie

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was bringt mehr?

Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026: So prüft das Finanzamt, welche Leistung günstiger ist, und ab welchem Einkommen sich der Freibetrag lohnt.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 4 Quellen
Kind mit Schulranzen steht bereit für den ersten Schultag

Zwei Wege, ein Vorteil

Für jedes Kind unterstützt dich der Staat auf zwei Arten: mit Kindergeld oder mit steuerlichen Freibeträgen. Beides zusammen gibt es nicht.

Das Kindergeld zahlt die Familienkasse jeden Monat auf dein Konto aus. Es hängt nicht von deinem Einkommen ab.

Den Kinderfreibetrag bekommst du nicht ausgezahlt. Er senkt dein zu versteuerndes Einkommen, deshalb fällt weniger Einkommensteuer an.

Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse an deinem Wohnort, nicht beim Finanzamt. Nötig sind der Antrag, die Geburtsurkunde und die Steuer-ID des Kindes.

Der Anspruch läuft auch über die Volljährigkeit hinaus, wenn das Kind noch in Ausbildung oder Studium ist.

Kindergeld und Freibeträge 2026

Das Kindergeld beträgt 2026 für jedes Kind 259 € im Monat. Die steuerlichen Freibeträge liegen 2026 bei 9.756 € je Kind und Jahr, wenn du mit dem anderen Elternteil zusammen veranlagt wirst.

Die 9.756 € bestehen aus zwei Teilen: dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.

Kindergeld und Freibeträge je Kind
JahrKindergeld je MonatFreibeträge gesamt (Paare)
2025255 €9.600 €
2026259 €9.756 €

Für 2026: Kinderfreibetrag 6.828 € plus Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung 2.928 €. Jeder Elternteil nutzt die Hälfte.

Die Freibeträge sind Jahresbeträge. Sie werden monatlich gekürzt, wenn die Voraussetzungen nicht den ganzen Monat vorliegen – etwa im Geburtsmonat.

Beim Kindergeld gibt es diese Kürzung nicht. Es wird ab dem Monat der Geburt gezahlt.

So läuft die Günstigerprüfung

Das Finanzamt rechnet deine Steuer zweimal: einmal ohne und einmal mit den Kinderfreibeträgen.

Die Differenz ist deine Ersparnis durch die Freibeträge. Liegt sie über dem Kindergeld des Jahres, setzt das Finanzamt die Freibeträge an.

In diesem Fall wird das gezahlte Kindergeld der Steuerschuld wieder hinzugerechnet. So bleibt dir immer nur der höhere der beiden Vorteile.

Beantragen musst du nichts. Die Prüfung läuft automatisch, sobald du die Anlage Kind abgibst.

Auch wenn die Freibeträge günstiger sind, musst du kein Kindergeld zurückzahlen. Es wird nur mit der Steuer verrechnet.

Bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wirken die Freibeträge immer.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Freibetrag?

Bei niedrigem und mittlerem Einkommen ist das Kindergeld fast immer die bessere Wahl. Die Freibeträge wirken nur, wenn du überhaupt Einkommensteuer zahlst.

Für Paare kippt der Vergleich erst bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 80.000 € bis 85.000 €.

Alleinerziehende erreichen diese Schwelle deutlich früher, weil für sie der Grundtarif ohne Splitting gilt.

Die Werte sind Näherungswerte. Wie es in deinem Fall aussieht, zeigt erst die Steuerberechnung des Finanzamts.

BeispielBeispiel: Paar mit einem Kind, 79.000 € zu versteuerndes Einkommen
Steuer ohne Kinderfreibeträge14.102 €
Steuer mit Kinderfreibeträgen11.114 €
Ersparnis durch die Freibeträge2.988 €
Kindergeld im Jahr (12 × 259 €)3.108 €
Günstiger für die FamilieKindergeld

Vereinfachtes Beispiel für 2026. Deine eigenen Zahlen können deutlich abweichen.

Anlage Kind: Das trägst du ein

Für jedes Kind füllst du eine eigene Anlage Kind aus. Dort stehen Name, Geburtsdatum und das Kindschaftsverhältnis.

Bei volljährigen Kindern erklärst du, warum der Anspruch weiterläuft – etwa wegen Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst.

Außerdem gibst du an, wer mit dem Kind zusammenlebt und wer es unterhält. Das entscheidet über die Aufteilung der Freibeträge.

Freibetrag übertragen: 0,5 oder 1?

In der Lohnsteuerbescheinigung und in der Anlage Kind steht oft die Zahl 0,5 oder 1. Sie zeigt, welcher Anteil des Freibetrags zu dir gehört.

0,5 bedeutet den halben Anteil, 1 den vollen. Standard ist je ein halber Anteil für beide Elternteile.

Lebt das Kind nur bei einem Elternteil und kommt der andere seiner Unterhaltspflicht nicht nach, kann er seinen Anteil übertragen. Dann erhält ein Elternteil den vollen Freibetrag.

Die Übertragung beantragst du mit der Anlage Kind. Sie gilt für beide Teile der Freibeträge zusammen.

RechnerGünstigerprüfung berechnenZum Rechner

Häufige Fragen

Was lohnt sich mehr, Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Das hängt von deinem Einkommen ab. Bei niedrigem und mittlerem Einkommen ist das Kindergeld meist günstiger, bei hohem Einkommen die Freibeträge. Entscheiden musst du nichts, denn das Finanzamt wendet automatisch den höheren Vorteil an.

Wann Kinderfreibetrag und wann Kindergeld?

Das Kindergeld fließt von Anfang an jeden Monat über die Familienkasse. Ob zusätzlich die Freibeträge wirken, zeigt sich erst mit deiner Steuererklärung. Bis dahin bleibt es beim Kindergeld.

Kann man Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig bekommen?

Du erhältst nur den Vorteil, der für dich höher ist. Das Kindergeld wird immer ausgezahlt. Sind die Freibeträge günstiger, rechnet das Finanzamt das Kindergeld auf deine Steuerschuld an.

Wie wirkt sich ein Kinderfreibetrag auf das Gehalt aus?

Auf das laufende Gehalt wirkt er gar nicht, denn er wird nicht ausgezahlt. Erst mit dem Steuerbescheid sinkt deine Steuerlast. Wer monatlich mehr netto möchte, kann einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Muss ich Kindergeld zurückzahlen, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist?

Nein. Das Kindergeld bleibt auf deinem Konto. Das Finanzamt rechnet es nur bei der Steuerfestsetzung an, damit du nicht beide Vorteile bekommst.

Was bedeutet 0,5 oder 1 beim Kinderfreibetrag?

Die Zahl steht für den Anteil, der zu dir gehört. 0,5 ist der halbe Freibetrag, 1 der volle. Normalerweise hat jeder Elternteil 0,5, durch Übertragung kann ein Elternteil den vollen Anteil erhalten.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 31 EStG – Familienleistungsausgleich
  2. § 32 EStG – Kinder, Freibeträge für Kinder
  3. § 62 EStG – Anspruchsberechtigte für Kindergeld
  4. § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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