Handwerker und Haushaltshilfe: Steuerermäßigung berechnen
Ob Putzhilfe, Gärtner oder Maler: Viele Ausgaben rund um deinen Haushalt senken direkt deine Einkommensteuer. Der Rechner ordnet deine Kosten den drei Töpfen zu und zeigt, wie viel Ermäßigung nach § 35a EStG in deinem Fall herauskommt.
Steuerermäßigung420,00 €direkt von der Einkommensteuer
Die Steuerermäßigung senkt nicht dein zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt zieht 20 % deiner begünstigten Aufwendungen direkt von der festgesetzten Einkommensteuer ab. Ein Euro Ausgabe bringt hier also mehr als ein Euro Werbungskosten.
Der Rechner verteilt deine Kosten auf drei getrennte Töpfe. Jeder Topf hat einen eigenen Höchstbetrag, und du kannst alle drei nebeneinander nutzen. Zusammen sind so bis zu 5.710 € pro Jahr möglich.
Die Ermäßigung wirkt nur, soweit überhaupt Einkommensteuer anfällt. Liegt deine Steuer unter dem errechneten Betrag, verfällt der Rest. Eine Auszahlung als negative Steuer gibt es nicht.
Die drei Töpfe und ihre Grenzen
Für einen Minijob im Privathaushalt zählen Lohn und pauschale Abgaben zusammen. Die Beschäftigung muss über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet sein. Als Verdienstgrenze gelten 2026 monatlich 603 €.
Beauftragst du eine Firma oder eine selbstständige Kraft, ist es eine haushaltsnahe Dienstleistung. Begünstigt sind Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten, soweit sie im Haushalt anfallen. Dazu gehören Reinigung, Wäschepflege, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterservice, Umzugshilfe und ambulante Pflege.
Bei Handwerkerleistungen zählt nur der Arbeitsanteil der Rechnung. Materialkosten bleiben außen vor. Typische Fälle sind Reparaturen, Wartungen, der Schornsteinfeger und Modernisierungen.
Die drei Töpfe nach § 35a EStG im Überblick
Kategorie
Was zählt
Satz
Höchstbetrag
Minijob im Haushalt
Lohn und pauschale Abgaben einer angemeldeten Haushaltshilfe
Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten für Reparatur, Wartung, Modernisierung
20 %
1.200 €
Die Beträge gelten pro Haushalt und Jahr. Bei Handwerkerleistungen zählt nur der Lohnanteil ohne Material.
Rechnung, unbare Zahlung und Haushaltsbezug
Für jede Position brauchst du eine Rechnung. Bezahlt werden muss unbar, also per Überweisung, Lastschrift oder Karte. Wer bar zahlt, bekommt keine Ermäßigung – daran ändert eine Quittung nichts.
Die Leistung muss in deinem Privathaushalt erbracht werden. Der Haushalt darf in Deutschland oder in einem anderen EU- oder EWR-Staat liegen. Für eine vermietete Wohnung zählen die Kosten stattdessen zu den Werbungskosten.
Als Mieter findest du viele Anteile in der Nebenkostenabrechnung, etwa Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst. Dein Vermieter muss dir diese Anteile bescheinigen.
Wurde eine Maßnahme mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen gefördert, ist meist keine Ermäßigung möglich. Auch Gutachten, etwa von Energieberatern, sind nicht begünstigt.
Rechenbeispiel und Tipps für die Steuererklärung
Das Beispiel zeigt, wie sich die drei Töpfe in einem Jahr summieren. Bei Dienstleistungen und Handwerkern sind nur die Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer angesetzt.
Lass Arbeitslohn, Fahrtkosten, Maschinenkosten und Material auf der Rechnung getrennt ausweisen.
Zahle immer unbar und bewahre Rechnung und Kontoauszug mehrere Jahre auf.
Bei sehr hohen Handwerkerrechnungen kann eine Aufteilung auf zwei Jahre helfen, damit beide Jahre unter dem Höchstbetrag bleiben.
Trage bei zwei Personen im Haushalt beide Namen ein und verteile die Aufwendungen nachvollziehbar.
Prüfe die Angaben aus der Nebenkostenabrechnung, bevor du sie übernimmst.
BeispielBeispiel: Minijob, Gartenpflege und Malerarbeiten in einem Jahr
Gartenpflege durch eine Firma3.600 € × 20 % = 720 €
Malerarbeiten, nur Lohnanteil1.800 € × 20 % = 360 €
Schornsteinfeger120 € × 20 % = 24 €
Mögliche Steuerermäßigung1.416 €
Der Betrag mindert die festgesetzte Steuer, nicht das Einkommen. Liegt zu wenig Steuer an, wirkt die Ermäßigung nur teilweise.
Häufige Fragen
Was nimmt eine Haushaltshilfe pro Stunde?+
Eine feste Vorgabe gibt es nicht, üblich sind je nach Region und Umfang Stundensätze ab dem gesetzlichen Mindestlohn. Bei einer Anstellung über den Haushaltsscheck ist mindestens der Mindestlohn von 13,90 € zu zahlen. Für den Steuerabzug zählen die Jahresbeträge, nicht der Stundensatz.
Wie rechne ich eine Haushaltshilfe ab?+
Bei einer Anstellung im Minijob läuft die Abrechnung über den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale. Sie berechnet die pauschalen Abgaben und zieht sie von deinem Konto ein. Die Lohnzahlung selbst muss ebenfalls unbar erfolgen, damit die Kosten steuerlich anerkannt werden.
Was kostet es, wenn ich meine Putzfrau anmelde?+
Für eine angemeldete Haushaltshilfe fallen pauschale Arbeitgeberabgaben an, die zusammen meist bei knapp 15 % des Lohns liegen. Der genaue Satz hängt davon ab, ob die Person gesetzlich krankenversichert ist und ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Dem steht eine Steuerermäßigung von bis zu 510 € im Jahr gegenüber.
Was ist der Unterschied zwischen Putzfrau und Haushaltshilfe?+
Steuerlich ist der Begriff weit gefasst: Als haushaltsnahe Dienstleistung zählen alle Tätigkeiten, die sonst ein Haushaltsmitglied erledigt. Dazu gehören Putzen, Waschen, Bügeln, Kochen, Einkaufen, Gartenpflege und Betreuung. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern dass die Leistung in deinem Haushalt erbracht und unbar bezahlt wird.
Zählt der Schornsteinfeger als Handwerkerleistung?+
Ja, der Schornsteinfeger gehört zu den typischen Handwerkerleistungen. Absetzbar ist der Arbeitsanteil der Rechnung, die Ermäßigung liegt bei höchstens 1.200 € im Jahr. Materialkosten und Gutachten zählen nicht dazu.
Wie viel Steuerbonus ist insgesamt möglich?+
Die drei Töpfe lassen sich kombinieren: 510 € für den Minijob, 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen und 1.200 € für Handwerkerleistungen. Das ergibt zusammen bis zu 5.710 € pro Jahr. Voraussetzung ist, dass du mindestens so viel Einkommensteuer zahlst.