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Werbungskosten

Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand 2026

Pauschalen, Kürzungen und Fristen bei Dienstreisen: 14 € und 28 € pro Tag, An- und Abreisetag, Auslandssätze und Werbungskosten in der Anlage N.

Geprüft am Lesezeit 7 Min. · 3 Quellen
Reisekoffer neben einem Bahnticket auf einem Tisch, Symbol für Dienstreisen und Reisekostenabrechnung

Was zu Reisekosten und Verpflegung gehört

Auf Dienstreisen gibst du für Essen und Trinken meist mehr aus als zu Hause. Diese Mehrkosten heißen Verpflegungsmehraufwand. Zu den Reisekosten zählen außerdem Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.

Steuerlich zählt nur eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Du bist also außerhalb deiner Wohnung und nicht an deiner ersten Tätigkeitsstätte tätig. Was das genau bedeutet, erklärt das Glossar zur Ersten Tätigkeitsstätte.

Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind keine Reisekosten. Dafür gilt die Pendlerpauschale.

Statt Einzelbelege nutzt du feste Pauschalen. Sie richten sich allein nach der Dauer deiner Abwesenheit. Deine tatsächlichen Kosten für Essen und Trinken darfst du nicht ansetzen.

Verpflegungspauschalen im Inland 2026

Im Inland gelten 2026 unverändert 14 € und 28 €. Entscheidend ist, wie lange du von deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend bist.

An- und Abreisetage einer mehrtägigen Reise bekommen die kleine Pauschale unabhängig von der Reisedauer. Voraussetzung ist eine Übernachtung außerhalb der Wohnung.

Unter 8 Stunden Abwesenheit gibt es keine Pauschale. Eine freiwillige Erstattung durch den Arbeitgeber bleibt möglich.

Verpflegungspauschalen im Inland
AbwesenheitPauschale
mehr als 8 Stunden ohne Übernachtung14 €
An- und Abreisetag mit Übernachtung14 €
voller Kalendertag mit 24 Stunden28 €
weniger als 8 Stundenkeine Pauschale

Die Sätze gelten seit 2021 unverändert. Auslandssätze legt das BMF jährlich neu fest.

Abwesenheit richtig berechnen

Die Abwesenheit beginnt, wenn du deine Wohnung verlässt. Sie endet mit deiner Rückkehr. Ob du zwischendurch im Büro arbeitest, spielt keine Rolle.

Mehrere kurze Auswärtstermine an einem Tag kannst du zusammenzählen. Erst wenn die Summe mehr als 8 Stunden beträgt, steht dir die Pauschale zu.

Beginnt die Tätigkeit an einem Tag und endet erst am nächsten, ohne dass du übernachtest, werden die Stunden beider Tage addiert. Die Pauschale bekommst du für den Tag, an dem du überwiegend abwesend warst.

BeispielBeispiel: Tagesreise mit Unterbrechung
Abfahrt zu Hause8:00 Uhr
Termin beim Kunden9:00 bis 12:30 Uhr
Arbeit im Büro12:30 bis 14:30 Uhr
Tagung auswärts15:00 bis 19:00 Uhr
Rückkehr nach Hause19:30 Uhr
Abwesenheit insgesamt11,5 Stunden

Die Grenze von 8 Stunden ist überschritten. Es stehen 14 € Verpflegungspauschale zu.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Zahlt dein Arbeitgeber das Frühstück oder ein Essen, wird die Pauschale gekürzt. Ob du die Mahlzeit tatsächlich isst, ist egal.

Die Kürzung betrifft die volle Tagespauschale von 28 €. Bei Reisen mit kleiner Pauschale fällt sie entsprechend kleiner aus.

Die Kürzung greift auch, wenn der Arbeitgeber die Pauschale steuerfrei erstattet. Sie gilt genauso, wenn du sie als Werbungskosten ansetzt.

  • Frühstück: 20 % der Tagespauschale, also 5,60 €
  • Mittagessen: 40 % der Tagespauschale, also 11,20 €
  • Abendessen: 40 % der Tagespauschale, also 11,20 €
  • Zahlst du die Mahlzeit selbst, mindert dein Anteil die Kürzung

Dreimonatsfrist bei längerer Tätigkeit

Arbeitest du immer am selben auswärtigen Ort, sind die Pauschalen auf die ersten drei Monate begrenzt. Danach gibt es kein steuerfreies Tagegeld mehr.

Erst wenn du die Tätigkeit dort mindestens vier Wochen unterbrichst, beginnt die Frist neu. Auch Urlaub oder Krankheit von mindestens vier Wochen zählen als Unterbrechung.

Bei wechselnden Einsatzorten gilt die Frist nicht. Das betrifft zum Beispiel Monteure, die von Baustelle zu Baustelle fahren.

Auch auf Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen greift die Dreimonatsregel nicht, weil dort keine ortsfeste Einrichtung vorliegt.

Auslandspauschalen: eigene Sätze je Land

Für Auslandsreisen gelten Länderpauschalen. Das Bundesfinanzministerium legt sie jedes Jahr in einem Schreiben neu fest. Die aktuelle Tabelle steht im BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten.

Für einzelne Großstädte gelten höhere Sätze als im übrigen Land. Bern oder London stehen deshalb als eigene Zeile in der Übersicht.

Bei einer eintägigen Auslandsreise gilt der Satz des Landes, in dem du zuletzt gearbeitet hast. Bei mehrtägigen Reisen zählt am Anreisetag der Ort, den du vor Mitternacht erreichst, am Abreisetag das letzte Tätigkeitsland.

Die Kürzung von 20 % und 40 % bei gestellten Mahlzeiten gilt auch im Ausland.

Erstattung, Belege und Selbstständige

Dein Arbeitgeber muss die Pauschalen nicht erstatten. Zahlt er nichts oder weniger, setzt du deinen Anteil in der Anlage N als Werbungskosten an.

Doppelt geht nicht. Steuerfreie Erstattungen zieht das Finanzamt von deinen Werbungskosten ab. Absetzbar ist also nur die Differenz zur Pauschale.

Fahrtkosten, Übernachtung und Reisenebenkosten rechnest du mit Belegen ab. Für die Verpflegungspauschale genügt eine Aufzeichnung von Datum, Ort und Zeiten.

Selbstständige machen Reisekosten als Betriebsausgaben geltend. In der Einnahmen-Überschussrechnung tragen sie die Pauschalen getrennt von den übrigen Reisekosten ein.

RechnerVerpflegungspauschale berechnenZum Rechner

Häufige Fragen

Wann gibt es eine Verpflegungspauschale bei einer Dienstreise?

Sobald du beruflich außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte unterwegs bist. Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit gibt es 14 €. Bei einer vollen Abwesenheit von 24 Stunden sind es 28 €.

Wann besteht Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?

Der Anspruch entsteht nur bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit. Privat veranlasste Reisen zählen nicht. Erstattet der Arbeitgeber nichts, machst du die Pauschale in der Steuererklärung geltend.

Ab wann zählt die Abwesenheit zum Verpflegungsmehraufwand?

Die Abwesenheit beginnt, wenn du deine Wohnung verlässt, und endet mit deiner Rückkehr. Zwischenzeiten an der ersten Tätigkeitsstätte zählen mit. Mehrere Auswärtstermine an einem Tag darfst du zusammenzählen.

Wie hoch ist die Tagespauschale für Reisekosten im Jahr 2026?

Im Inland bleiben die Sätze von 14 € und 28 € bestehen. Für das Ausland gelten eigene Länderpauschalen, die das BMF jedes Jahr neu festlegt.

Muss der Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand erstatten?

Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Viele Betriebe erstatten die Pauschalen aber steuerfrei im Rahmen der Reisekostenabrechnung. Zahlt der Arbeitgeber nicht, setzt du den Betrag als Werbungskosten an.

Brauche ich Belege für die Verpflegungspauschale?

Nein, die Pauschalen gelten ohne Einzelnachweis. Notiere aber Reiseverlauf, Datum, Abfahrt und Rückkehr. Für Fahrt- und Übernachtungskosten brauchst du dagegen Belege.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungspauschalen und Reisekosten
  2. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG – Betriebsausgaben und Verpflegungspauschalen
  3. BMF-Schreiben vom 25.11.2020: Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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