Bauabzugsteuer: 15 % Steuerabzug bei Bauleistungen
Wann Auftraggeber von Bauleistungen 15 % der Rechnung einbehalten und an das Finanzamt abführen müssen, welche Bagatellgrenzen gelten und wie die Anmeldung läuft.

Was ist die Bauabzugsteuer?
Wer muss den Abzug vornehmen?
Nicht betroffen: Privatpersonen, die ihr Eigenheim bauen oder renovieren. Nicht betroffen: Vermieter von höchstens zwei Wohnungen. Betroffen: Vermieter mit mehr als zwei Wohnungen. Betroffen: Generalunternehmer gegenüber ihren Subunternehmern. Betroffen: Wohnungseigentümergemeinschaften für das Gemeinschaftseigentum.
Freistellungsbescheinigung und EIBE-Portal
Bagatellgrenzen und die Zwei-Wohnungen-Regelung
| Situation | Freigrenze |
|---|---|
| Auftraggeber mit ausschließlich steuerfreien Vermietungsumsätzen | 15.000 € |
| Alle übrigen Auftraggeber | 5.000 € |
| Vermietung von höchstens zwei Wohnungen | kein Abzug |
Die Zusammenrechnung aller Bauleistungen eines Bauunternehmens für denselben Auftraggeber gilt in beiden Fällen. Wird die Grenze überschritten, greift der Abzug.
Anmelden und abführen
Der Dachdecker legt keine Freistellungsbescheinigung vor, deshalb wird der Abzug einbehalten und abgeführt.
Anrechnung, Kosten und Haftung
Häufige Fragen
Wie funktioniert das mit der Bauabzugssteuer?
Wie hoch ist die Bauabzugssteuer?
Wann muss ich die Bauabzugsteuer abführen?
Wie bekomme ich die Bauabzugsteuer zurück?
Muss ich als Vermieter Bauabzugsteuer einbehalten?
Welches Formular nutze ich für die Anmeldung?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 48 EStG – Steuerabzug bei Bauleistungen
- § 48a EStG – Abführung des Steuerabzugs und Haftung
- § 48b EStG – Freistellungsbescheinigung
- § 48c EStG – Anrechnung des Steuerabzugs
- Bundeszentralamt für Steuern – Steuerabzug bei Bauleistungen und EIBE-Portal
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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