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Vorsorge

Vorsorgevollmacht: Wer für dich entscheidet, wenn du es nicht kannst

Was eine Vorsorgevollmacht regelt, welche Form sie braucht, wann ein Notar nötig ist und wie Bevollmächtigte Behörden- und Steuersachen erledigen.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 6 Quellen
Eine Hand unterschreibt mit einem Stift ein Dokument auf einem Schreibtisch.

Was eine Vorsorgevollmacht ist

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine Vertrauensperson, die im Ernstfall deine rechtlichen Angelegenheiten regelt. Du erteilst sie freiwillig, solange du volljährig und geschäftsfähig bist.

Die bevollmächtigte Person wird dein Vertreter im Willen. Sie entscheidet an deiner Stelle, etwa bei Bankgeschäften, Verträgen und Behördenterminen.

Das setzt volles Vertrauen voraus. Später kannst du oft nicht mehr prüfen, was in deinem Namen geschieht.

Der Anlass ist meist ein Unfall, eine Krankheit oder nachlassende geistige Kräfte. Deshalb lohnt sich der Schritt unabhängig vom Alter.

Warum sie so wichtig ist

Ohne Vollmacht dürfen Angehörige nicht einfach für dich entscheiden. Auch Kinder oder Ehepartner brauchen dafür eine ausdrückliche Erlaubnis.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Notvertretungsrecht für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Es gilt nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate.

Für Bankgeschäfte, Verträge, Behörden und das Finanzamt reicht es nicht. Dafür brauchst du eine Vollmacht.

Fehlt sie, bestellt das Gericht eine rechtliche Betreuung. Eine wirksame Vollmacht kann das in der Regel verhindern.

Neben der Vollmacht gibt es die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Jedes Dokument regelt einen anderen Punkt.

Was hineingehört

  • Gesundheit und Pflege, auch die Einsicht in Krankenunterlagen
  • Aufenthalt und Wohnung, Heimvertrag und Wohnungsauflösung
  • Vermögen, Bankgeschäfte und Verträge
  • Behörden, Gerichte, Renten- und Krankenkasse, Finanzamt
  • Post und digitale Konten

Schreibe ausdrücklich, dass die Vollmacht auch gegenüber dem Finanzamt gilt. Dann darf die bevollmächtigte Person deine Steuererklärung abgeben und Bescheide entgegennehmen.

Du kannst mehrere Personen einsetzen und die Aufgaben verteilen. Ein Vier-Augen-Prinzip schützt vor Fehlern und Missbrauch.

Form: schriftlich, beglaubigt oder notariell

Die Vollmacht ist grundsätzlich formfrei. Für den Nachweis solltest du sie schriftlich erstellen und eigenhändig unterschreiben.

Für Grundstücksgeschäfte und das Handelsregister brauchst du eine öffentlich beglaubigte Form. Ein Verbraucherkreditvertrag setzt sogar eine notarielle Beurkundung voraus.

Banken verlangen häufig eigene Formulare. Frage dort nach einem gesonderten Vordruck.

Formen der Vorsorgevollmacht
FormWann sinnvollKosten
Schriftlich, eigenhändig unterschriebenGrundsätzlich ausreichendkeine
Beglaubigung bei der BetreuungsbehördeNachweis gegenüber Behörden und Grundbuchamtrund 10 €
Notarielle BeurkundungGrundstücke, Darlehen, umfassende Vertretungabhängig vom Geschäftswert

Eine Beglaubigung beim Notar kostet meist zwischen 20 und 70 €. Die Urschrift verwahrt der Notar.

Aufbewahren und registrieren

Bewahre die Vollmacht so auf, dass sie im Ernstfall schnell verfügbar ist. Häufig kennt die bevollmächtigte Person den Aufbewahrungsort.

Du kannst die Urkunde auch einer weiteren Vertrauensperson zur treuhänderischen Verwahrung geben. Sie händigt sie im Bedarfsfall aus.

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer lässt du registrieren, dass eine Vollmacht besteht. Gerichte fragen dort ab, bevor sie eine Betreuung anordnen.

Die Registrierung kostet einmalig rund 24 bis 30 €. Die Urkunde selbst wird dort nicht verwahrt.

Missbrauch vorbeugen und widerrufen

Die bevollmächtigte Person wird nur in wenigen Fällen gerichtlich kontrolliert. Baue deshalb eigene Schutzmechanismen in das Dokument ein.

Möglich sind eine Rechenschaftspflicht gegenüber Dritten, getrennte Aufgabenkreise oder die Zustimmung mehrerer Bevollmächtigter für bestimmte Geschäfte.

Solange du geschäftsfähig bist, kannst du die Vollmacht jederzeit widerrufen. Verlange dabei die Originalurkunde zurück.

Bei Verdacht auf Missbrauch kann jeder beim Betreuungsgericht die Bestellung eines Kontrollbetreuers anregen.

Und steuerlich?

Die Vollmacht selbst löst keine Steuer aus. Kosten für Notar, Beglaubigung und Registrierung sind private Ausgaben und nicht absetzbar.

Praktisch wichtig ist sie trotzdem. Bevollmächtigte kümmern sich oft um die Steuererklärung, etwa für pflegebedürftige Eltern.

Für das Finanzamt gilt die Vollmacht nur, wenn sie Behörden und Steuersachen ausdrücklich einschließt. Ein kurzer Satz zur Vertretung genügt.

Wie Angehörige die Erklärung abgeben, zeigen die Artikel Steuererklärung für Rentner und Krankheitskosten absetzen.

Häufige Fragen

Ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne Notar gültig?

Ja. Grundsätzlich reicht die schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift. Beglaubigung oder Beurkundung sind nur für bestimmte Geschäfte nötig, etwa Grundstücke oder Darlehen.

Was ist besser, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Beide regeln Unterschiedliches. Die Vollmacht bestimmt, wer entscheidet, die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlung du willst. Sinnvoll ist es, beide Dokumente zu erstellen.

Was ist der Nachteil einer Vorsorgevollmacht?

Die bevollmächtigte Person wird kaum kontrolliert und darf weitreichend handeln. Ohne Vertrauen und eigene Kontrollen besteht ein Missbrauchsrisiko. Gib die Vollmacht daher nur einer vertrauenswürdigen Person.

Was gehört alles in eine Vorsorgevollmacht?

Typisch sind Gesundheit und Pflege, Aufenthalt, Vermögen, Behörden und Post. Nenne die Bereiche ausdrücklich und ergänze die Vertretung gegenüber dem Finanzamt.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit, solange du geschäftsfähig bist. Lass dir die Originalurkunde zurückgeben und informiere die bevollmächtigte Person.

Was ist der Unterschied zur Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung schlägt dem Gericht eine Betreuungsperson vor. Die Vorsorgevollmacht vermeidet die Betreuung, weil du selbst jemanden bestimmst.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 167 BGB – Form der Vollmachterteilung
  2. § 1814 BGB – Voraussetzungen der Betreuung
  3. § 1358 BGB – Notvertretungsrecht unter Ehegatten
  4. § 1820 BGB – Kontrollbetreuer
  5. § 662 BGB – Auftrag
  6. § 6 BtBG – Beglaubigung von Unterschriften

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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