Zum Inhalt springen
Selbstständigkeit

Beglaubigter Handelsregisterauszug: Apostille und englische Übersetzung

Beglaubigter Handelsregisterauszug: Wann er nötig ist, wie du ihn beim Registergericht beantragst, was er kostet und wie Apostille und Übersetzung für das Ausland laufen.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 6 Quellen
Hände einer Notarin reichen ein gesiegeltes Dokument über einen Holztisch, Rückansicht

Was ein beglaubigter Handelsregisterauszug ist

Der Handelsregisterauszug fasst die wichtigsten Angaben zu einem Unternehmen zusammen. Dazu zählen Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung, Prokura, das Registergericht und die Handelsregisternummer.

Das Handelsregister ist öffentlich. Jeder darf hineinschauen, die Grundlage steht in § 8 HGB und § 9 HGB.

Einen Auszug gibt es in einfacher Form oder amtlich beglaubigt. Beim beglaubigten Ausdruck bestätigt das Registergericht mit Unterschrift und Siegel, dass der Ausdruck mit dem Register übereinstimmt.

Einen einfachen Ausdruck kannst du im Registerportal herunterladen. Für die kostenlose Variante ist keine Registrierung nötig.

Wann du einen beglaubigten Handelsregisterauszug brauchst

Ein beglaubigter Auszug wird dort verlangt, wo die Gegenseite eine amtliche Bestätigung braucht. Das ist vor allem bei ausländischen Stellen der Fall. Typisch sind außerdem Gerichte und Aufsichtsbehörden.

Banken und Leasinggesellschaften prüfen mit dem Auszug die Vertretungsbefugnis. Öffentliche Auftraggeber wollen die Existenz der Gesellschaft belegt haben. Ob ein einfacher Ausdruck genügt, entscheidet die Stelle selbst. Frage deshalb vorher nach.

Diese Stellen können den Nachweis anfordern:

  • Ausländische Behörden, Banken und Geschäftspartner, oft zusammen mit einer Apostille
  • Gerichte und Aufsichtsbehörden, wenn sie einen amtlichen Nachweis verlangen
  • Banken bei Kontoeröffnung und Kreditanträgen, sofern sie die beglaubigte Form fordern
  • Öffentliche Ausschreibungen, wenn die Vergabeunterlagen es vorsehen
  • Beurkundungen beim Unternehmensverkauf oder bei Anteilsübertragungen, wenn der Notar es verlangt

Beglaubigten Auszug beantragen: So gehst du vor

Zuständig ist das Registergericht, in dessen Bezirk deine Firma eingetragen ist. Den Antrag stellst du schriftlich oder persönlich vor Ort. Bei persönlicher Vorsprache brauchst du einen Ausweis.

Telefonisch geht es nicht. Meist reicht ein formloser Antrag: Nenne Firma, Handelsregisternummer und Sitz und gib an, ob du den Auszug einfach oder amtlich beglaubigt, aktuell oder chronologisch brauchst.

Je nach Registergericht ist die Bestellung auch elektronisch oder per Fax möglich. Bei schriftlichen Anträgen bekommst du eine Rechnung. Je nach Gericht kommt sie mit dem Auszug oder vorab. Dann wird der Auszug erst nach Zahlung verschickt.

Zusätzlich kannst du eine Gesellschafterliste anfordern. Veröffentlichte Jahresabschlüsse findest du im Unternehmensregister. Für einfache Nachweise genügt oft ein aktueller Auszug.

Aktuell, chronologisch oder historisch

Die Registergerichte unterscheiden mehrere Auszugsarten. Sie unterscheiden sich darin, welche Eintragungen sie zeigen.

Auszugsarten im Vergleich
AuszugsartInhalt
Aktuellnur die derzeit gültigen Eintragungen
Chronologischaktuelle und gelöschte Eintragungen seit der Umstellung auf das elektronische Register
HistorischEintragungen aus der Zeit vor dem elektronischen Register

Für einen einfachen Nachweis reicht meist der aktuelle Auszug. Willst du die Entwicklung der Firma nachvollziehen, hilft der chronologische Auszug.

Kosten und Bearbeitungszeit

Für die Ausdrucke gelten bundesweit einheitliche Gebühren aus dem Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz. Für Apostille und Legalisation kommt eine weitere Gebühr hinzu, die je nach Land unterschiedlich sein kann. In Bayern kostet eine Apostille zum Beispiel 25 € je Urkunde.

Gebühren und Bearbeitungszeiten (Beispiele)
LeistungGebühr beziehungsweise Dauer
Einfacher, unbeglaubigter Ausdruck10 €
Amtlich beglaubigter Ausdruck20 €
Datei statt Ausdruck, unbeglaubigt oder beglaubigt5 € oder 10 €
Amtlicher Auszug mit Apostille oder Legalisationz. B. Berlin: 45 €
Bearbeitung einer Beglaubigungje nach Registergericht
Bearbeitung einer Apostilleje nach Behörde, Berlin: etwa eine Woche

Porto und Postlaufzeiten kommen hinzu. Verbindliche Fristen sagen die Gerichte in der Regel nicht zu.

Rechne mit zusätzlicher Zeit, wenn Unterlagen per Post gehen. Bei Eilfällen fragst du vorab nach dem möglichen Bearbeitungsbeginn.

Die Ausgaben gehören zum Geschäftsbetrieb. Selbstständige und Unternehmen können sie in der Regel als Betriebsausgaben abziehen.

Apostille, Legalisation und englische Übersetzung

Für Behörden und Banken im Ausland reicht der beglaubigte Auszug oft nicht. Viele Staaten verlangen zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation.

Die Apostille beruht auf dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt die Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und das Siegel. Rund 130 Staaten gehören dem Übereinkommen an.

Gehört der Zielstaat nicht zum Übereinkommen, ist meist eine Legalisation nötig. Dafür erteilt eine Landesbehörde, meist der Präsident des Landgerichts, zuerst eine Vorbeglaubigung. Manche Staaten verlangen danach eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Legalisation selbst erteilt die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes in Deutschland.

Verlangt die ausländische Stelle eine fremdsprachige Fassung, kommt eine Übersetzung hinzu. Das Registergericht stellt den Auszug auf Deutsch aus. Die englische Fassung übersetzt und bestätigt ein beeidigter Übersetzer. Am häufigsten wird eine englische Version verlangt.

Soll auch die Übersetzung eine Apostille tragen, erteilt sie in der Regel der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Übersetzer beeidigt ist.

Manche Empfänger verlangen ein frisches Dokument. Wie alt der Auszug höchstens sein darf, legt die ausländische Stelle fest. Kläre die Anforderungen vorab mit der empfangenden Stelle.

Häufige Fragen

Was ist ein Handelsregisterauszug?

Der Auszug fasst die wichtigsten Angaben eines eingetragenen Unternehmens zusammen. Er nennt Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung, Registergericht und Handelsregisternummer. Den Auszug gibt es einfach oder amtlich beglaubigt, also mit Siegel des Registergerichts.

Wie kriege ich einen Handelsregisterauszug?

Den einfachen Ausdruck lädst du im Registerportal herunter. Den beglaubigten Auszug beantragst du beim zuständigen Registergericht, schriftlich oder persönlich vor Ort. Je nach Gericht ist die Bestellung auch elektronisch möglich.

Wer darf einen Handelsregisterauszug anfordern?

Das Handelsregister ist öffentlich, deshalb darf jeder einen Auszug verlangen. Ein eigenes Interesse musst du nicht nachweisen. Beim Antrag gibst du an, zu welcher Firma oder Person der Auszug gehören soll.

Wie lange dauert es, einen Handelsregisterauszug zu bekommen?

Ein einfacher Online-Auszug ist sofort abrufbar. Ein beglaubigter Auszug braucht länger. Wie lange, hängt vom Registergericht ab, dazu kommen Rechnung, gegebenenfalls Vorauszahlung und Postweg. Für eine Apostille musst du mit mehr Zeit rechnen, weil eine weitere Stelle beteiligt sein kann.

Was kostet ein beglaubigter Handelsregisterauszug?

Ein amtlicher (beglaubigter) Ausdruck kostet 20 €, ein einfacher Ausdruck 10 €. Wird statt des Ausdrucks eine beglaubigte Datei geschickt, sind es 10 €. Mit Apostille oder Legalisation zahlst du zum Beispiel in Berlin zusammen 45 €. Porto und Übersetzung kommen gegebenenfalls hinzu.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille ist eine internationale Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Sie bestätigt Unterschrift und Siegel auf einer öffentlichen Urkunde. In vielen Staaten ersetzt sie die aufwendigere Legalisation.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 8 HGB – Handelsregister
  2. § 9 HGB – Einsichtnahme in das Handelsregister
  3. Handelsregisterverordnung (HRV 2022)
  4. § 189 GVG – Vereidigte Dolmetscher und Übersetzer
  5. § 4 EStG – Betriebsausgaben
  6. Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 (Apostille)

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

So prüfen wir Inhalte

War dieser Artikel hilfreich?

Fehler melden

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 17. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.

Weiterlesen