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Sonderausgaben

Riester und Rürup: So setzt du Altersvorsorge ab

Riester-Zulagen und Sonderausgabenabzug, Rürup bis zum Höchstbetrag: Wie Altersvorsorge in der Steuererklärung wirkt.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 4 Quellen
Sparschwein neben einem Rentenbescheid auf einem Tisch, Symbol für private Altersvorsorge

Zwei Wege der geförderten Altersvorsorge

Riester und Rürup sind zwei staatlich geförderte Wege der Altersvorsorge. Beim Riestern bekommst du Zulagen und einen Steuervorteil. Bei Rürup, der Basisrente, wirkt vor allem der Sonderausgabenabzug.

Beide Modelle arbeiten nachgelagert: In der Ansparphase unterstützt dich der Staat, in der Rente zahlst du Steuern auf die Leistungen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von Einkommen, Kindern und persönlichem Steuersatz ab.

Wer Riester nutzen darf, regelt die Zulagenberechtigung. Die Basisrente steht dagegen auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Die Grundbegriffe findest du im Glossar zu Riester-Rente und Basisrente (Rürup).

Riester: Zulagen, Mindestbeitrag und Höchstbeitrag

Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und einem Steuerabzug. Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr und Person. Für Kinder kommt eine Kinderzulage hinzu.

Für die volle Zulage musst du einen Mindestbeitrag leisten. Er beträgt 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulagen. Zahlst du weniger, kürzt die Zulagenstelle die Förderung anteilig.

Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 2.100 € im Jahr, Zulagen eingerechnet. Beiträge darüber hinaus bringen steuerlich nichts.

  • Grundzulage: 175 € je Jahr und Person
  • Einsteigerbonus: einmalig 200 €, wenn du zu Jahresbeginn noch nicht 25 Jahre alt warst
  • Kinderzulage: 300 € für Kinder ab dem Geburtsjahr 2008, sonst 185 €
  • Ehepartner ohne eigene Zulagenberechtigung: 60 € eigener Beitrag im Jahr genügen
Zulagen im Überblick
ZulageHöhe
Grundzulage175 € je Jahr
Einsteigerbonus (bis 25 Jahre)einmalig 200 €
Kinderzulage, Kind ab 2008 geboren300 € je Kind und Jahr
Kinderzulage, Kind bis 2007 geboren185 € je Kind und Jahr

Die Kinderzulage kann nur einem Elternteil zugeordnet werden.

Riester in der Steuererklärung: Das Finanzamt prüft das Günstigere

In der Steuererklärung zählen deine Beiträge plus Zulagen als Sonderausgaben, höchstens 2.100 €. Sie gehören zu den Vorsorgeaufwendungen.

Das Finanzamt rechnet automatisch nach, was für dich günstiger ist: die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug. Ist der Steuervorteil höher, erstattet es die Differenz.

Die Beiträge trägst du in der Anlage AV ein, die zur Anlage Vorsorgeaufwand gehört. Dein Anbieter meldet die Daten in der Regel elektronisch. Im Belegabruf siehst du, was dem Finanzamt schon vorliegt.

BeispielBeispiel: So wirkt die Günstigerprüfung
Beiträge plus Zulagen (Sonderausgaben)höchstens 2.100 €
Zulagen laut ZulagenbescheidGrund- und Kinderzulagen aus dem Vertrag
Steuervorteil aus dem Abzugabhängig von deinem persönlichen Steuersatz
Erstattungnur wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen
ErgebnisDas Finanzamt gewährt die günstigere Variante

Das Beispiel zeigt das Prinzip, kein Zahlenbeispiel. Wie viel herauskommt, hängt von deinem Steuersatz ab.

Rürup (Basisrente): hoher Abzug, volle Besteuerung

Die Basisrente ist eine private Rentenversicherung ohne Kapitaloption. Sie passt zu Menschen, die im Alter eine lebenslange Zahlung wollen.

Beiträge zur Basisrente behandelt das Finanzamt wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Seit 2023 sind sie zu 100 % absetzbar, begrenzt durch den Höchstbetrag. Für 2026 liegt er bei rund 30.800 €.

Der Höchstbetrag wird um die steuerfreien Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Angestellte schöpfen ihn deshalb selten voll aus. Selbstständige ohne Pflichtbeiträge können ihn dagegen meist voll nutzen.

  • Nur lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung
  • Keine Kündigung und keine Übertragung auf Dritte
  • Renten sind später in voller Höhe steuerpflichtig
  • Für Selbstständige oft die einzige Möglichkeit, Vorsorgeaufwendungen abzusetzen

Auszahlung, Wohn-Riester und schädliche Verwendung

Riester-Leistungen werden grundsätzlich als lebenslange Rente gezahlt. Zu Rentenbeginn darfst du dir bis zu 30 % des Kapitals einmalig auszahlen lassen.

Mit Wohn-Riester nutzt du das geförderte Guthaben für eine selbst genutzte Wohnung. Das regelt § 92a EStG. Der Vertrag läuft weiter, du tilgst damit zum Beispiel ein Darlehen.

Kündigst du oder verwendest du das Geld zweckfremd, musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Setzt du die Beiträge dagegen aus, bleibt die Förderung erhalten.

In der Rente sind die Leistungen voll steuerpflichtig. Sie gehören in die Anlage R und in die Steuererklärung für Rentner.

Riester oder Rürup: Was passt zu dir?

Beide Wege schließen sich nicht aus. Wer zulagenberechtigt ist, kann parallel einen Riester-Vertrag und eine Basisrente besparen.

Riester passt vor allem zu Familien, weil die Kinderzulage den eigenen Beitrag senkt. Rürup lohnt sich eher bei hohem Grenzsteuersatz und freiem Geld für den langfristigen Aufbau.

Welcher Vertrag am Ende mehr bringt, hängt von Kosten, Rendite und deiner Steuerlast ab. Rechne den Einzelfall durch oder lass ihn prüfen.

Riester und Rürup im Vergleich
MerkmalRiesterRürup (Basisrente)
Wer wird gefördert?rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Eltern, Ehepartnerunter anderem Selbstständige und Freiberufler
FörderwegZulagen plus Sonderausgabenabzugnur Sonderausgabenabzug
Höchstbetrag2.100 € im Jahrrund 30.800 € im Jahr
Auszahlunglebenslange Rente, bis 30 % als Kapitalnur lebenslange Rente
Kündigungnur mit Rückzahlung der Förderungausgeschlossen
Besteuerungvolle Besteuerung der Rentevolle Besteuerung der Rente

Reform der privaten Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge wird umgebaut. Ab 2027 ergänzt das Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Förderung.

Geplant ist eine Förderung, die sich am eigenen Beitrag orientiert. Der Mindestbeitrag steigt von 60 € auf 120 €. Wer bis 2026 einen Vertrag abgeschlossen hat, kann zwischen alter und neuer Förderung wählen.

Ob die Reform so kommt, steht noch nicht endgültig fest. Prüfe vor einer Entscheidung den Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Aktuelle Meldungen dazu sammeln wir in den Steuer-News.

Häufige Fragen

Kann man Rürup und Riester gleichzeitig haben?

Ja, wenn du zulagenberechtigt bist, darfst du beide Verträge nebeneinander führen. Riester wird über Zulagen und den Sonderausgabenabzug bis 2.100 € gefördert, die Basisrente über den eigenen Höchstbetrag. Ob sich zwei Verträge lohnen, hängt von deinem Grenzsteuersatz und deinem verfügbaren Geld ab.

Was ist der Unterschied zwischen Rürup und Riester-Rente?

Riester fördert der Staat mit Zulagen, die vor allem Familien zugutekommen. Rürup, die Basisrente, setzt dagegen allein auf den Sonderausgabenabzug und erlaubt deutlich höhere Beiträge. Dafür gibt es bei Rürup nur eine lebenslange Rente, während du bei Riester bis zu 30 % des Kapitals auf einmal erhalten kannst.

Ist Rürup noch sinnvoll?

Für Selbstständige ohne gesetzliche Rente und für Gutverdiener kann die Basisrente weiter passen. Die Beiträge senken dein zu versteuerndes Einkommen sofort, dafür ist die Rente später voll steuerpflichtig. Rechne das für deinen Einzelfall durch, auch wegen der Vertragskosten.

Warum lohnt sich die Riester-Rente nicht mehr?

Die Zulagen sind seit Jahren unverändert, während Kosten und Lebenshaltung gestiegen sind. Bei niedrigem Steuersatz kann die Förderung deshalb hinter den Vertragskosten zurückbleiben. Kündigen ist selten sinnvoll, weil du Zulagen und Steuervorteile dann zurückzahlen musst.

Wird die Riester-Rente abgeschafft?

Ab 2027 ergänzt das Altersvorsorgedepot die Förderung. Bestehende Verträge sollen nach den bisherigen Informationen wählbar bleiben. Verbindlich wird das erst mit dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren.

Wie beantrage ich die Riester-Zulage?

Den Antrag stellt dein Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Mit einer Vollmacht läuft das jedes Jahr automatisch. Deine Beiträge und Zulagen meldet der Anbieter außerdem an das Finanzamt.

Bald verfügbar

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge
  2. § 79 EStG – Zulageberechtigte
  3. § 92a EStG – Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
  4. § 22 Nr. 1 EStG – Besteuerung von Renten

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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