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Rente

Steuererklärung für Rentner: Pflicht, Freibeträge und Abzüge

Steuererklärung für Rentner: Abgabepflicht, Besteuerungsanteil, passende Anlagen und absetzbare Kosten im Überblick.

Geprüft am Lesezeit 7 Min. · 6 Quellen
Ein älteres Paar sitzt gemeinsam am Tisch und schaut auf ein Tablet.

Wann du als Rentner abgeben musst

Ob du eine Steuererklärung einreichen musst, entscheidet dein zu versteuerndes Einkommen. Liegt es über dem Grundfreibetrag, ist die Abgabe in der Regel Pflicht. Der Grundfreibetrag beträgt 2025 12.096 € und 2026 12.348 €. Bei Zusammenveranlagung zählt der doppelte Betrag.

Besteuert wird nur der steuerpflichtige Teil deiner Rente. Hinzu kommen weitere Einkünfte, etwa eine Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag oder ein Nebenjob. Auch die Rente deines Ehepartners zählt, wenn ihr zusammen veranlagt werdet.

Auch ohne Pflicht kann sich die freiwillige Abgabe lohnen. Mit abziehbaren Kosten holst du oft Steuern zurück. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Abgabepflicht.

So wird deine Rente besteuert

Die gesetzliche Rente wird nur zu einem Teil besteuert. Die Höhe richtet sich nach dem Jahr, in dem du erstmals Rente bezogen hast. Der steuerfreie Rest ist dein Rentenfreibetrag. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgelegt und bleibt danach in Euro unverändert.

Steigt deine Rente später, ist die Erhöhung ab dem dritten Rentenjahr voll steuerpflichtig. Deshalb kann deine Steuerlast mit den Jahren wachsen, obwohl der Freibetrag gleich bleibt.

Die folgende Tabelle zeigt die Anteile nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns
RentenbeginnSteuerpflichtiger Anteil der Rente
2005 oder früher50 %
201570 %
202080 %
202382,5 %
202483 %
202583,5 %
202684 %

Anteile nach § 22 Nr. 1 EStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Der steuerfreie Teil ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zum Besteuerungsanteil.

Was du absetzen kannst

Bei Rentnern wirkt der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € automatisch. Er wird ohne Nachweis berücksichtigt und mindert deine steuerpflichtigen Einnahmen. Höhere Kosten kannst du einzeln belegen.

Auch viele andere Ausgaben senken die Steuer direkt oder über die Sonderausgaben. Sammle die Belege und trage sie in die passenden Anlagen ein.

Welche Anlagen du brauchst

Deine Rente trägst du in der Anlage R ein. Sie erfasst die gesetzliche Altersrente, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten sowie private Leibrenten. Ehepaare füllen jeweils eine eigene Anlage aus.

Riester-Renten und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gehören in die Anlage R-AV/bAV. Renten aus dem Ausland erfasst du in der Anlage R-AUS, weil diese Beträge dem Finanzamt meist nicht vorliegen.

Viele Angaben wie deine Rentenbezugsmitteilung sind beim Finanzamt schon gespeichert. Mit dem Belegabruf übernimmst du sie in die Erklärung. Weitere Anlagen brauchst du nur bei den passenden Einkünften, zum Beispiel die Anlage V bei Mieteinnahmen.

Vereinfachte Erklärung und einfachELSTER

Für Alterseinkünfte testen einige Bundesländer eine verkürzte Steuererklärung. Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bieten dafür einen kurzen Vordruck an. Angaben, die der Verwaltung bereits elektronisch vorliegen, musst du dort nicht wiederholen.

Die Steuerverwaltung stellt mit einfachELSTER außerdem ein kostenloses Online-Angebot für Rentner und Pensionäre bereit. Du registrierst dich mit deiner steuerlichen Identifikationsnummer und deinem Geburtsdatum. Die Zugangsnummer kommt anschließend per Post.

Das Angebot passt, wenn du inländische Renten oder Pensionen beziehst und Kapitaleinkünfte bis zum Sparerpauschbetrag hast. Auch Einkünfte aus einem Minijob sind möglich. Voraussetzung sind eine inländische Meldeadresse und eine Kontoverbindung.

Rechenbeispiel: Rente seit 2020

Das folgende Beispiel zeigt, wie sich das zu versteuernde Einkommen zusammensetzt. Die Werte sind gerundet und gelten für einen Alleinstehenden mit Rentenbeginn 2020.

Für den steuerpflichtigen Anteil deiner eigenen Rente kannst du den Rechner zur Rentenbesteuerung nutzen.

BeispielJahresbruttorente 18.000 €, Rentenbeginn 2020
Steuerpflichtiger Anteil der Rente14.400 €
Werbungskosten-Pauschbetrag−102 €
Kranken- und Pflegeversicherung−1.980 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag−36 €
Zu versteuerndes Einkommenca. 12.282 €

Angenommen werden ein steuerpflichtiger Anteil von 80 % und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in beispielhafter Höhe. Das Ergebnis liegt 2025 knapp über dem Grundfreibetrag von 12.096 €, eine Erklärung ist also Pflicht. Handwerkerkosten würden die Steuer zusätzlich senken.

Häufige Fragen

Welche Kosten sollte ich als Rentner unbedingt von der Steuer absetzen?

Der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € wird automatisch berücksichtigt. Wichtig sind außerdem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Handwerkerleistungen bis 1.200 €, haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4.000 € sowie Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung. Auch Spenden, Kirchensteuer und der Pflege-Pauschbetrag senken die Steuer.

Wann brauche ich als Rentner keine Steuererklärung abzugeben?

Bleibt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Steuer an und du musst in der Regel nichts abgeben. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 € und 2026 bei 12.348 €, bei Zusammenveranlagung beim doppelten Betrag. Fordert das Finanzamt dich aber zur Abgabe auf, musst du die Erklärung trotzdem einreichen.

Wie viel Steuern muss ich bei 1.500 € Rente im Monat bezahlen?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. 1.500 € im Monat sind 18.000 € im Jahr, davon ist je nach Rentenbeginn nur ein Teil steuerpflichtig. Nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Pauschbeträgen bleibt das zu versteuernde Einkommen oft unter dem Grundfreibetrag, dann zahlst du keine Steuer.

Was brauche ich alles für die Steuererklärung als Rentner?

Du benötigst deine steuerliche Identifikationsnummer, deine Kontoverbindung und die Rentenbezugsmitteilungen deiner Rententräger. Dazu kommen Nachweise über Versicherungsbeiträge, Handwerkerrechnungen, Arztkosten oder Spenden. Mit dem Belegabruf holst du viele Daten direkt vom Finanzamt.

Gibt es eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner zum Ausdrucken?

In Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es einen kurzen Vordruck für Alterseinkünfte. Er liegt auch beim Finanzamt aus. Alternativ nutzt du einfachELSTER, das kostenlose Online-Angebot der Steuerverwaltung für Rentner und Pensionäre.

Muss ich nach einer Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen?

Das kann passieren. Dein Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, Erhöhungen ab dem dritten Rentenjahr sind dagegen voll steuerpflichtig. Dadurch steigt dein zu versteuerndes Einkommen und kann den Grundfreibetrag überschreiten.

Bald verfügbar

Bald kannst du das direkt bei uns erledigen

Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 22 EStG – Sonstige Einkünfte, Renten und Besteuerungsanteil
  2. § 32a EStG – Einkommensteuertarif und Grundfreibetrag
  3. § 10 EStG – Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Pauschbeträge
  4. § 9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten
  5. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen
  6. § 35a EStG – Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Aufwendungen

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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