Krankheit, Pflege und Behinderung in der Steuererklärung
Krankheitskosten, die Pflege von Angehörigen und Pauschbeträge bei Behinderung mindern deine Steuerlast. Viele dieser Ausgaben zählen als außergewöhnliche Belastungen. Einen Teil davon musst du allerdings als zumutbare Belastung selbst tragen.

