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Familie

Steuererklärung für Paare: Zusammen- oder Einzelveranlagung?

Splittingtarif, Steuerklassen III/V und Faktorverfahren: So findet ihr als Paar die günstigere Veranlagung.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 6 Quellen
Paar sitzt am Küchentisch und prüft gemeinsam Steuerunterlagen und Formulare

Zusammen oder einzeln veranlagen: ihr habt die Wahl

Seid ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner, könnt ihr eure Einkommensteuer zusammen oder einzeln veranlagen. Bei der Zusammenveranlagung addiert das Finanzamt eure Einkünfte und rechnet daraus eine gemeinsame Steuer. Bei der Einzelveranlagung wird jeder Partner getrennt betrachtet, als wäre er allein.

Das Wahlrecht gilt grundsätzlich für jedes Jahr neu. Ihr legt euch also nicht dauerhaft fest, sondern könnt die günstigere Variante nehmen. Unverheiratete Paare haben dieses Wahlrecht nicht.

Wie die beiden Wege aufgebaut sind, erklärt auch das Ehegattensplitting.

Wie der Splittingtarif wirkt

Bei der Zusammenveranlagung rechnet das Finanzamt die Steuer so, als hätte jeder Partner die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient. Die Steuer für diese Hälfte wird anschließend verdoppelt.

Weil der Steuertarif mit steigendem Einkommen wächst, fällt der Vorteil umso größer aus, je unterschiedlicher eure Einkommen sind. Verdient ihr gleich viel, bringt das Splitting fast nichts.

Auch der Grundfreibetrag zählt doppelt: 2026 sind das 24.696 €, also 12.348 € je Partner. Details stehen im Einkommensteuertarif.

BeispielBeispiel: Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung 2026
Grundfreibetrag je Partner12.348 €
Zusammenveranlagung: zwei mal Grundfreibetrag24.696 €
Zu versteuerndes Einkommen ohne Einkommensteuer24.696 €

Der Betrag ist nur eine Orientierung. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.

Wann ihr als Paar abgeben müsst

Nicht jedes Paar muss eine Steuererklärung abgeben. In einigen Fällen besteht aber eine Pflicht, dann ist die Abgabe nicht freiwillig.

  • Ihr habt die Steuerklassen III und V gewählt.
  • Ihr nutzt das Faktorverfahren in Steuerklasse IV.
  • Ein Partner hat Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa Mieteinnahmen.
  • Ein Partner hat Lohnersatzleistungen erhalten, zum Beispiel Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
  • Ihr habt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
  • Ein Partner ist selbstständig oder gewerblich tätig.

Bei Nebeneinkünften und Lohnersatzleistungen liegt die Grenze bei 410 € im Jahr. Wer nicht abgabepflichtig ist, kann freiwillig abgeben und sich eine Erstattung sichern.

Wer abgeben muss, findet die Einzelheiten unter Wer muss eine Steuererklärung abgeben?.

Steuerklassen und Faktorverfahren

Über die Steuerklassen steuert ihr, wie viel Lohnsteuer schon im laufenden Jahr einbehalten wird. Für die endgültige Steuer zählt am Ende aber immer die Höhe des gemeinsamen Einkommens.

Steuerklasse III/V passt gut bei stark unterschiedlichen Einkommen. Bei ähnlich hohen Einkommen ist IV/IV üblich, mit Faktor gleicht ihr Unterschiede unterjährig aus.

Die Steuerklassen sind in der Regel nur ein Abschlag. Die Jahressteuer ändert sich dadurch nicht.

Steuerklassen für Paare
KombinationGeeignet fürErklärung
IV / IVähnlich hohe Einkommenfreiwillig
IV / IV mit Faktorunterschiedliche EinkommenPflicht
III / Vstark unterschiedliche EinkommenPflicht

Ob die Erklärung freiwillig ist, hängt von weiteren Gründen ab, etwa Nebeneinkünften.

Was ihr als Paar absetzen könnt

Viele Kosten könnt ihr gemeinsam geltend machen. Bei der Zusammenveranlagung landen alle Beträge in einer Erklärung.

  • Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale, mindestens aber 1.230 € je Partner über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
  • Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung sowie Spenden, daneben der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € je Person.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten, höchstens 4.000 € beziehungsweise 1.200 €.
  • Kinderbetreuungskosten: 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € pro Kind.

Für Kinder zählt 2026 ein Kinderfreibetrag von 9.756 € je Kind. Das Kindergeld beträgt 259 € je Kind und Monat.

Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung, was für euch besser ist. Mehr dazu im Ratgeber Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Heirat, Trennung und spätere Korrekturen

Heiratet ihr im Laufe des Jahres, gilt die Zusammenveranlagung rückwirkend für das ganze Kalenderjahr. Auch im Jahr der Trennung ist die Zusammenveranlagung noch möglich, solange die Ehe besteht.

Nach der Scheidung endet die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung. Ab dann veranlagt ihr getrennt.

Die Veranlagungsart könnt ihr ändern, solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Dafür legt ihr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch ein.

Die Frist und ein Muster stehen unter Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Abgabe: ELSTER, Daten und Fristen

Eure Erklärung gebt ihr elektronisch über Mein ELSTER oder ein Steuerprogramm ab. Selbstständige und Gewerbetreibende sind zur elektronischen Abgabe verpflichtet, Angestellte dürfen weiter Papier nutzen.

Vor dem Ausfüllen hilft der Belegabruf: Die vorausgefüllte Steuererklärung übernimmt viele Angaben automatisch.

Welche Frist für euch gilt, hängt von der Art eures Falls ab. Die Termine stehen im Ratgeber Abgabefristen.

Häufige Fragen

Wie mache ich eine Steuererklärung als Ehepaar?

Ihr füllt den Hauptvordruck aus und wählt dort die Zusammenveranlagung. Jeder Partner ergänzt seine eigenen Anlagen, etwa die Anlage N für den Arbeitslohn. Danach sendet ihr die Erklärung gemeinsam über ELSTER oder auf Papier an euer Finanzamt.

Wann muss man als Ehepaar eine Steuererklärung machen?

Pflicht ist sie unter anderem bei den Steuerklassen III/V, beim Faktorverfahren, bei Nebeneinkünften ohne Lohnsteuerabzug und bei Lohnersatzleistungen. Auch ein eingetragener Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte löst die Pflicht aus. Sonst könnt ihr freiwillig abgeben, wenn ihr eine Erstattung erwartet.

Was kann man als Ehepaar steuerlich absetzen?

Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und haushaltsnahe Aufwendungen zählen in der gemeinsamen Erklärung zusammen. Handwerkerleistungen bringen 20 % der Lohnkosten zurück, höchstens 1.200 €. Für Kinder kommt der Kinderfreibetrag von 9.756 € oder das Kindergeld von 259 € im Monat in Frage.

Wie viel Steuern spart man als Ehepaar?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Der Vorteil des Splittings wächst, je unterschiedlicher eure Einkommen sind. Verdient ihr gleich viel, ist der Effekt nahe null. Eine genaue Rechnung liefert nur euer persönlicher Fall.

Gilt das Splitting auch für unverheiratete Paare?

Nein. Das Splitting steht nur Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Unverheiratete Paare veranlagen getrennt, auch wenn sie zusammenleben.

Können wir die Veranlagungsart nachträglich ändern?

Ja, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Dafür legt ihr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch ein. Danach prüft das Finanzamt die Erklärung mit der anderen Veranlagungsart neu.

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Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 26 EStG – Veranlagung von Ehegatten (Wahlrecht)
  2. § 26a EStG – Einzelveranlagung von Ehegatten
  3. § 26b EStG – Zusammenveranlagung von Ehegatten
  4. § 32a Abs. 5 EStG – Splittingtarif
  5. § 39f EStG – Faktorverfahren
  6. § 149 AO – Abgabefrist für Steuererklärungen

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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