Steuererklärung für Paare: Zusammen- oder Einzelveranlagung?
Splittingtarif, Steuerklassen III/V und Faktorverfahren: So findet ihr als Paar die günstigere Veranlagung.

Zusammen oder einzeln veranlagen: ihr habt die Wahl
Wie der Splittingtarif wirkt
Der Betrag ist nur eine Orientierung. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
Wann ihr als Paar abgeben müsst
Ihr habt die Steuerklassen III und V gewählt. Ihr nutzt das Faktorverfahren in Steuerklasse IV. Ein Partner hat Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa Mieteinnahmen. Ein Partner hat Lohnersatzleistungen erhalten, zum Beispiel Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Ihr habt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Ein Partner ist selbstständig oder gewerblich tätig.
Steuerklassen und Faktorverfahren
| Kombination | Geeignet für | Erklärung |
|---|---|---|
| IV / IV | ähnlich hohe Einkommen | freiwillig |
| IV / IV mit Faktor | unterschiedliche Einkommen | Pflicht |
| III / V | stark unterschiedliche Einkommen | Pflicht |
Ob die Erklärung freiwillig ist, hängt von weiteren Gründen ab, etwa Nebeneinkünften.
Was ihr als Paar absetzen könnt
Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale, mindestens aber 1.230 € je Partner über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung sowie Spenden, daneben der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € je Person. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten, höchstens 4.000 € beziehungsweise 1.200 €. Kinderbetreuungskosten: 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € pro Kind.
Heirat, Trennung und spätere Korrekturen
Abgabe: ELSTER, Daten und Fristen
Häufige Fragen
Wie mache ich eine Steuererklärung als Ehepaar?
Wann muss man als Ehepaar eine Steuererklärung machen?
Was kann man als Ehepaar steuerlich absetzen?
Wie viel Steuern spart man als Ehepaar?
Gilt das Splitting auch für unverheiratete Paare?
Können wir die Veranlagungsart nachträglich ändern?
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 26 EStG – Veranlagung von Ehegatten (Wahlrecht)
- § 26a EStG – Einzelveranlagung von Ehegatten
- § 26b EStG – Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 32a Abs. 5 EStG – Splittingtarif
- § 39f EStG – Faktorverfahren
- § 149 AO – Abgabefrist für Steuererklärungen
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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