Gesellschafterliste der GmbH: Pflichtangaben, Einreichung und Abruf
Wer in der Gesellschafterliste steht, gilt als Gesellschafter: Pflichtangaben, Einreichung durch Geschäftsführung oder Notar, Aktualisierung und Abruf im Register.

Was die Gesellschafterliste ist
Diese Angaben gehören in die Gesellschafterliste
| Gesellschafter | Angaben in der Liste |
|---|---|
| Natürliche Person | Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort |
| Juristische Person (z. B. GmbH, AG) | Firma, Sitz, Registergericht, Registernummer |
| Eingetragene Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) | Firma, Sitz, Registergericht, Registernummer |
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts | Eintragung im Gesellschaftsregister nötig; Name, Sitz, Registergericht, Registernummer |
Für jeden Anteil kommen laufende Nummer, Nennbetrag und der prozentuale Anteil am Stammkapital hinzu. Ob Stammeinlagen bereits gezahlt sind, gehört nicht in die Liste.
Wer die Liste erstellt und einreicht
Wann eine neue Liste nötig ist
Kauf, Verkauf oder Abtretung von Geschäftsanteilen Erbfall und Gesellschafternachfolge Aufnahme neuer oder Ausscheiden bisheriger Gesellschafter Teilung, Zusammenlegung oder Einziehung von Anteilen Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung Änderung der prozentualen Beteiligung am Stammkapital
Gesellschafterliste abrufen und prüfen
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Was das mit der Steuer zu tun hat
Häufige Fragen
Wo finde ich die Liste der Gesellschafter?
Wer erstellt eine Gesellschafterliste?
Wie erstelle ich eine Gesellschafterliste?
Gibt es ein Beispiel für eine Gesellschafterliste?
Muss ich als Gesellschafter eine Adressänderung melden?
Was mache ich, wenn die Gesellschafterliste falsch ist?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 GmbHG – Gesellschafterliste
- § 16 GmbHG – Erwerb und Veräußerung von Geschäftsanteilen
- § 8 GmbHG – Inhalt der Anmeldung
- § 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags
- § 15 GmbHG – Form der Abtretung von Geschäftsanteilen
- Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (GesLV)
- Unternehmensregister – Registerinformationen abrufen
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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