Ein-Klick-Erklärung in MeinELSTER+: Was sie kann und was fehlt
Die Ein-Klick-Erklärung übernimmt nur Daten, die dem Finanzamt vorliegen. Welche Abzüge fehlen und wann sich eine vollständige Erklärung lohnt.

Was ist die Ein-Klick-Erklärung?
So läuft die Abgabe in MeinELSTER+
ELSTER-Konto anlegen oder nutzen App MeinELSTER+ installieren Funktion freischalten lassen Vorschlag in Ruhe prüfen Angaben ergänzen oder bestätigen Erklärung abgeben
Wer kann die Funktion nutzen?
Was der Vorschlag nicht kennt
| Posten | Ein-Klick | Vollständige Erklärung |
|---|---|---|
| Lohn, Rente, Versicherungen | Ja | Ja |
| Arbeitsweg und Homeoffice | Nur Pauschbetrag | Tatsächliche Kosten |
| Arbeitsmittel, Fortbildung | Nur Pauschbetrag | Ja |
| Handwerker, Nebenkosten | Nein | Ja, 20 % der Arbeitskosten |
| Spenden | Nein | Ja |
| Krankheitskosten | Nein | Ja, über der zumutbaren Belastung |
Stand: Juli 2026.
Wann sich die vollständige Erklärung lohnt
Vereinfachte Rechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Belege scannen und nachreichen
Nach der Abgabe: Frist und Einspruch
Häufige Fragen
Ist die Ein-Klick-Erklärung kostenlos?
Kann ich nach der Ein-Klick-Erklärung noch Kosten nachreichen?
Muss ich die vorgeschlagenen Daten prüfen?
Wer kann die Ein-Klick-Erklärung nutzen?
Welche Änderungen gibt es ab 2026 bei ELSTER?
Wie funktioniert die Datenübernahme bei ELSTER?
Bald kannst du das direkt bei uns erledigen
Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 9 EStG – Werbungskosten
- § 9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben
- § 150 AO – Form und Inhalt der Steuererklärung
- § 122 AO – Bekanntgabe des Verwaltungsakts
- § 355 AO – Einspruchsfrist
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
So prüfen wir InhalteWar dieser Artikel hilfreich?
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.



