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Grundlagen

Ein-Klick-Erklärung in MeinELSTER+: Was sie kann und was fehlt

Die Ein-Klick-Erklärung übernimmt nur Daten, die dem Finanzamt vorliegen. Welche Abzüge fehlen und wann sich eine vollständige Erklärung lohnt.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 5 Quellen
Smartphone zeigt die Startseite der App MeinELSTER+ mit dem Bereich Ein-Klick-Erklärung

Was ist die Ein-Klick-Erklärung?

Die Ein-Klick-Erklärung ist eine Funktion der App MeinELSTER+, dem mobilen Angebot der Steuerverwaltung. Du bekommst eine fertige Steuererklärung samt Vorschau auf den Steuerbescheid. Passt alles, gibst du sie mit einem Klick elektronisch ab.

Grundlage sind Daten, die dem Finanzamt schon vorliegen. Dazu gehören Arbeitslohn, Renten, Versicherungsbeiträge und Kapitalerträge. Arbeitgeber, Rentenversicherung, Krankenkassen und Banken melden diese Werte direkt an die Finanzverwaltung.

Die Technik ähnelt dem Belegabruf. Auch dort übernimmt das Programm Werte, die andere Stellen bereits gemeldet haben. Der Unterschied: Bei der Ein-Klick-Erklärung füllt das Finanzamt zusätzlich Pauschalen ein und schickt dir einen fertigen Entwurf.

So läuft die Abgabe in MeinELSTER+

Für die Nutzung brauchst du ein ELSTER-Konto und die App MeinELSTER+ auf dem Smartphone. Danach lässt du die neue Funktion freischalten. Die Anmeldung war ab dem 31. März 2026 möglich.

Ab dem 1. Juli 2026 stellt das Finanzamt den angemeldeten Personen den Vorschlag für das Steuerjahr 2025 bereit. Du siehst die Werte in der App und kannst sie prüfen, ändern oder ergänzen.

Erst wenn du zustimmst, geht die Erklärung an das Finanzamt. Die Verantwortung für die Richtigkeit trägst du selbst. Nimm dir deshalb Zeit für die Kontrolle, auch wenn die Abgabe nur einen Klick kostet.

  • ELSTER-Konto anlegen oder nutzen
  • App MeinELSTER+ installieren
  • Funktion freischalten lassen
  • Vorschlag in Ruhe prüfen
  • Angaben ergänzen oder bestätigen
  • Erklärung abgeben

Wer kann die Funktion nutzen?

Zum Start ist der Nutzerkreis klein. Angesprochen sind ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch Bezieher von Altersrente oder Pension ohne weitere Einkünfte gehören dazu.

Nicht vorgesehen sind zunächst Paare mit Zusammenveranlagung, Eltern mit Kindergeld oder Kinderfreibeträgen sowie Menschen mit Einkünften aus Vermietung, Gewerbe oder Selbstständigkeit.

Nach Angaben der Länder können bundesweit rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige von Beginn an mitmachen. Der Kreis soll später erweitert werden.

Was der Vorschlag nicht kennt

Der Vorschlag enthält nur das, was andere Stellen gemeldet haben. Alles, was nur du kennst, fehlt. Für Werbungskosten setzt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € an.

Über diesem Betrag beginnt der Vorteil einer vollständigen Erklärung. Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung, Handwerkerleistungen, Spenden und Krankheitskosten tauchen nicht auf. Solche Posten musst du selbst eintragen.

Vergleich: Ein-Klick und vollständige Erklärung
PostenEin-KlickVollständige Erklärung
Lohn, Rente, VersicherungenJaJa
Arbeitsweg und HomeofficeNur PauschbetragTatsächliche Kosten
Arbeitsmittel, FortbildungNur PauschbetragJa
Handwerker, NebenkostenNeinJa, 20 % der Arbeitskosten
SpendenNeinJa
KrankheitskostenNeinJa, über der zumutbaren Belastung

Stand: Juli 2026.

Wann sich die vollständige Erklärung lohnt

Sobald deine Werbungskosten über 1.230 € liegen, bringt die vollständige Erklärung mehr. Bei 25 km Arbeitsweg und 200 Bürotagen liegt allein die Entfernungspauschale darüber. Ab 2026 gelten 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Auch haushaltsnahe Kosten zählen. Von den Lohnkosten für Handwerker erkennt das Finanzamt 20 % direkt an der Steuer an, höchstens 1.200 €. Solche Ausgaben kennt der Ein-Klick-Vorschlag nicht.

BeispielBeispiel: Pendlerin, 25 km, 200 Bürotage, Steuerjahr 2026
Entfernungspauschale 25 km × 200 × 0,38 €1.900 €
Arbeitsmittel300 €
Werbungskosten gesamt2.200 €
davon über dem Pauschbetrag970 €
Mehr Erstattung bei 30 % Grenzsteuersatzca. 290 €

Vereinfachte Rechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Belege scannen und nachreichen

In der App kannst du Belege fotografieren und in deinem ELSTER-Konto ablegen. Das klappt etwa mit Handwerkerrechnungen oder Spendenquittungen. So hast du die Papiere später griffbereit.

Eine Texterkennung liest Beträge und Kategorien aus und macht daraus einen Vorschlag. Bei einer vollständigen Erklärung sparst du dir das Abtippen weitgehend.

Über den Posteingang der App siehst du Bescheide und Nachrichten deines Finanzamts. Dort kannst du auch Belege nachreichen oder eine Nachricht senden.

Nach der Abgabe: Frist und Einspruch

Mit dem Klick verzichtest du zunächst auf weitere Angaben. Fällt dir später ein absetzbarer Posten ein, kannst du ihn innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids nachreichen. Dafür ist ein Einspruch nötig.

Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe. Als Bekanntgabe gilt der vierte Tag nach Aufgabe zur Post oder Bereitstellung. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Danach wird der Bescheid bestandskräftig. Eine Änderung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Wie du vorgehst, zeigt die Anleitung Einspruch über ELSTER einlegen.

Häufige Fragen

Ist die Ein-Klick-Erklärung kostenlos?

Ja. ELSTER und die App MeinELSTER+ sind kostenlose Angebote der Steuerverwaltung. Für die Abgabe fallen keine Gebühren an. Du brauchst nur ein ELSTER-Konto und ein Smartphone.

Kann ich nach der Ein-Klick-Erklärung noch Kosten nachreichen?

Ja, über einen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Dafür hast du einen Monat nach Bekanntgabe Zeit. Danach wird der Bescheid bestandskräftig und eine Korrektur ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Muss ich die vorgeschlagenen Daten prüfen?

Ja. Die Verantwortung für die Richtigkeit liegt bei dir, auch wenn das Finanzamt den Entwurf erstellt. Prüfe besonders Lohn-, Renten- und Versicherungsangaben. Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung lässt du am besten beim Arbeitgeber korrigieren.

Wer kann die Ein-Klick-Erklärung nutzen?

Zum Start sind ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Bezieher von Alterseinkünften ohne weitere Einkünfte vorgesehen. Voraussetzung sind ein ELSTER-Konto und die App MeinELSTER+. Der Nutzerkreis soll später erweitert werden.

Welche Änderungen gibt es ab 2026 bei ELSTER?

Neu ist die Steuererklärung mit einem Klick in der App MeinELSTER+ (die App mit Belegscan gibt es seit 2023). Daneben gibt es einfachELSTERplus für ledige, kinderlose Personen mit Arbeitslohn. Beide Angebote ergänzen das bisherige Mein ELSTER, ersetzen es aber nicht.

Wie funktioniert die Datenübernahme bei ELSTER?

Beim Belegabruf übernimmt ELSTER Werte, die Arbeitgeber, Versicherungen und Banken elektronisch melden. Bei der Ein-Klick-Erklärung kommt zusätzlich ein fertiger Entwurf mit Pauschalen hinzu. Fehlende Posten ergänzt du selbst, mehr dazu steht im Ratgeber Belegabruf.

Bald verfügbar

Bald kannst du das direkt bei uns erledigen

Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 9 EStG – Werbungskosten
  2. § 9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben
  3. § 150 AO – Form und Inhalt der Steuererklärung
  4. § 122 AO – Bekanntgabe des Verwaltungsakts
  5. § 355 AO – Einspruchsfrist

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.

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