Einspruch über ELSTER einlegen: Anleitung mit Mustertext
Der Einspruch ist kostenlos und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Über Mein ELSTER reichst du ihn schnell ein und hängst Belege direkt an. Diese Anleitung führt dich durch das Formular.
Das brauchst du
- Steuerbescheid mit Datum der Bekanntgabe und Steuernummer
- Registrierung in Mein ELSTER mit Zertifikat oder BundID
- Kurze Begründung mit den beanstandeten Punkten
- Belege als PDF, etwa Rechnungen oder Bescheinigungen
- Bei Nachzahlung: Überlegung zur Aussetzung der Vollziehung
Formular öffnen
Melde dich in Mein ELSTER an. Wähle „Formulare & Leistungen“ und danach „Alle Formulare“. Gib in der Suche „Einspruch“ ein und öffne das passende Formular. 
Bild: Mein ELSTER (Screenshot steuern.org, Oktober 2026) Bescheid angeben
Trage die Steuerart ein, meist Einkommensteuer. Ergänze das Jahr und das Datum des Bescheids. Die Steuernummer findest du oben rechts auf dem Bescheid. Einspruch begründen
Beschreibe kurz, welche Punkte nicht stimmen. Nenne die Position und die Änderung, die du erreichen willst. Die Begründung kannst du auch später nachreichen. 
Bild: Mein ELSTER (Screenshot steuern.org, Oktober 2026) Aussetzung der Vollziehung beantragen
Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf. Bei einer hohen Nachzahlung beantragst du zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung. Diesen Antrag stellst du ausdrücklich im Formular. Belege anhängen
Lade Rechnungen, Bescheinigungen oder eigene Berechnungen als PDF hoch. Nutze dafür die Funktion zum Nachreichen von Belegen. So kann das Finanzamt deine Angaben direkt prüfen. Absenden und Bestätigung sichern
Prüfe alle Angaben und sende den Einspruch ab. Erst der erfolgreiche Versand wahrt die Frist. Speichere die Übermittlungsbestätigung aus deinem Postfach. 
Bild: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Klickanleitung Freischalten des Bescheinigungsabrufs (Stand 12/2023)
Tipps
Ein gespeicherter Entwurf ist kein Einspruch. Die Frist ist nur gewahrt, wenn du die Daten wirklich versendest. Notiere das Fristende: einen Monat nach Bekanntgabe. Bei einem per Post versandten Bescheid gilt er am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Das Finanzamt prüft den ganzen Bescheid und kann ihn auch zu deinen Lasten ändern. Darauf muss es dich vorher hinweisen, dann kannst du den Einspruch noch zurückziehen. Läuft zu deiner Frage bereits ein Musterverfahren, kannst du das Ruhen des Verfahrens beantragen. Reiche fehlende Unterlagen zügig nach, damit das Verfahren nicht liegen bleibt.
Wenn es nicht klappt
Stand der ELSTER-Oberfläche: Oktober 2026. ELSTER ist ein Angebot der Finanzverwaltung, steuern.org steht in keiner Verbindung dazu. Bezeichnungen können sich ändern.