Sonderausgaben: Spenden, Kirchensteuer, Vorsorge
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die das Gesetz ausnahmsweise steuerlich abzieht. Dazu zählen Spenden, Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen und die eigene Erstausbildung. Den größten Effekt haben meist die Vorsorgeaufwendungen, etwa Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.



