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Kapitalerträge: Sparerpauschbetrag, Abgeltungsteuer, Günstigerprüfung

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne: Wie Kapitalerträge besteuert werden, was der Sparerpauschbetrag bringt und wann sich die Anlage KAP lohnt.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 5 Quellen
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Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind alle Einnahmen, die du mit angelegtem Geld erzielst. Dazu gehören Zinsen vom Tagesgeld- oder Festgeldkonto, Dividenden aus Aktien und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Steuerlich zählen auch Ausschüttungen von Fonds, Erträge aus Genussrechten und Gewinne aus Termingeschäften dazu. Der Gesetzgeber fasst sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen zusammen.

Bei privaten Kapitalerträgen darfst du keine Werbungskosten abziehen. Stattdessen gibt es mit dem Sparerpauschbetrag einen festen Freibetrag.

  • Zinsen aus Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld
  • Dividenden und Gewinnausschüttungen
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds und Zertifikaten
  • Ausschüttungen von Investmentfonds
  • Erträge aus stillen Beteiligungen und Darlehen

Wie die Abgeltungsteuer funktioniert

Auf Kapitalerträge über dem Freibetrag behält deine Bank 25 % Kapitalertragsteuer ein. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Kapitalertragsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Der Abzug an der Quelle gilt in der Regel als abgegolten.

Deine Bank stellt dir dazu jedes Jahr eine Steuerbescheinigung aus. Darin stehen deine Erträge und die einbehaltenen Steuern.

Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich der Steuerabzug leicht. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge zählt dann nicht noch einmal als Sonderausgabe.

Im Betriebsvermögen gilt die Abgeltungsteuer nicht. Dort versteuerst du die Erträge mit deinem persönlichen Satz.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Bis zum Sparerpauschbetrag bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Der Betrag liegt bei 1.000 € pro Person und Jahr, bei Zusammenveranlagung bei 2.000 €.

Damit die Bank nichts abzieht, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Ohne Auftrag behält sie die Steuer ein, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.

Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen, etwa 600 € bei der einen und 400 € bei der anderen. Die Summe darf den Freibetrag nicht überschreiten.

Prüfe deine Aufträge einmal im Jahr, besonders nach einem Kontowechsel. So verschenkst du keinen Freibetrag.

Wann du die Anlage KAP brauchst

Meist ist mit dem Steuerabzug alles erledigt. In einigen Fällen musst oder solltest du deine Kapitalerträge aber in der Steuererklärung angeben.

Die Angaben trägst du in der Anlage KAP ein. Die Steuerbescheinigung deiner Bank hilft dir dabei.

  • Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 %, deshalb beantragst du die Günstigerprüfung.
  • Du hast Erträge bei einer ausländischen Bank erzielt und musst sie selbst erklären.
  • Ausländische Quellensteuer wurde einbehalten und soll angerechnet werden.
  • Dein Freistellungsauftrag fehlte oder war falsch verteilt.
  • Du willst Verluste verrechnen lassen oder eine Verlustbescheinigung nutzen.
  • Die Bank konnte keine Kirchensteuer abführen und das soll korrigiert werden.

Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen

Die Abgeltungsteuer gilt pauschal und unabhängig von deinem übrigen Einkommen. Verdienst du wenig, kann dein persönlicher Steuersatz darunter liegen.

Mit der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, welche Variante günstiger ist. Es wendet dann den niedrigeren Satz an, und du bekommst Steuer erstattet.

Das lohnt sich vor allem, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Für 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 12.096 €.

Beispiel: Zinsen und Dividenden

Beispiel3.000 € Kapitalerträge, Freistellungsauftrag über 1.000 €
Kapitalerträge3.000 €
Abzüglich Sparerpauschbetrag1.000 €
Zu versteuern2.000 €
Kapitalertragsteuer 25 %500 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %27,50 €
Insgesamt einbehalten527,50 €

Ohne Kirchensteuer, vereinfachte Darstellung. So rechnet die Bank direkt beim Ertrag ab.

Verluste aus Kapitalerträgen verrechnen

Verluste rechnet deine Bank automatisch mit Gewinnen innerhalb desselben Verlustverrechnungstopfs. Getrennt geführt werden zum Beispiel Verluste aus Aktienverkäufen.

Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, kannst du dir eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Damit verrechnest du ihn in der Steuererklärung.

Bei manchen Anlageformen gelten besondere Regeln. Wie es in deinem Fall aussieht, hängt von den einzelnen Geschäften ab.

Häufige Fragen

Was versteht man unter Kapitalerträgen?

Kapitalerträge sind Einnahmen aus angelegtem Kapital. Typische Beispiele sind Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren. Steuerlich gehören sie zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Wie viel Kapitalertrag ist steuerfrei?

Pro Person bleiben 1.000 € im Jahr steuerfrei, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei deiner Bank. Ohne diesen zieht die Bank die Steuer sofort ab.

Werden Kapitalerträge dem Finanzamt automatisch gemeldet?

Inländische Banken führen die Kapitalertragsteuer direkt ab und bescheinigen dir die Erträge. Das Finanzamt erhält davon in der Regel keine gesonderte Meldung. Erträge bei ausländischen Instituten musst du selbst erklären.

Sind Kapitalerträge Einkommen?

Ja, sie zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Einkommensteuer. Meist greift statt deines persönlichen Satzes die pauschale Abgeltungsteuer. Mit der Günstigerprüfung kann dein niedrigerer Satz gelten.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Wenn deine Bank die Abgeltungsteuer einbehalten hat, musst du nichts angeben. Freiwillig lohnt es sich bei niedrigem Steuersatz, ausländischen Erträgen oder falsch verteiltem Freistellungsauftrag. Dann füllst du die Anlage KAP aus.

Gilt der Sparerpauschbetrag pro Konto?

Nein, er gilt pro Person und Jahr. Du kannst ihn auf mehrere Banken und Depots aufteilen. Achte darauf, dass die Summe den Freibetrag insgesamt nicht überschreitet.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen
  2. § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
  3. § 43 EStG – Kapitalerträge mit Steuerabzug
  4. § 44 EStG – Entrichtung der Kapitalertragsteuer
  5. § 45d EStG – Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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