Kapitalerträge: Sparerpauschbetrag, Abgeltungsteuer, Günstigerprüfung
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne: Wie Kapitalerträge besteuert werden, was der Sparerpauschbetrag bringt und wann sich die Anlage KAP lohnt.

Was sind Kapitalerträge?
Zinsen aus Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld Dividenden und Gewinnausschüttungen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds und Zertifikaten Ausschüttungen von Investmentfonds Erträge aus stillen Beteiligungen und Darlehen
Wie die Abgeltungsteuer funktioniert
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Wann du die Anlage KAP brauchst
Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 %, deshalb beantragst du die Günstigerprüfung. Du hast Erträge bei einer ausländischen Bank erzielt und musst sie selbst erklären. Ausländische Quellensteuer wurde einbehalten und soll angerechnet werden. Dein Freistellungsauftrag fehlte oder war falsch verteilt. Du willst Verluste verrechnen lassen oder eine Verlustbescheinigung nutzen. Die Bank konnte keine Kirchensteuer abführen und das soll korrigiert werden.
Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen
Beispiel: Zinsen und Dividenden
Ohne Kirchensteuer, vereinfachte Darstellung. So rechnet die Bank direkt beim Ertrag ab.
Verluste aus Kapitalerträgen verrechnen
Häufige Fragen
Was versteht man unter Kapitalerträgen?
Wie viel Kapitalertrag ist steuerfrei?
Werden Kapitalerträge dem Finanzamt automatisch gemeldet?
Sind Kapitalerträge Einkommen?
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Gilt der Sparerpauschbetrag pro Konto?
Bald kannst du das direkt bei uns erledigen
Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 43 EStG – Kapitalerträge mit Steuerabzug
- § 44 EStG – Entrichtung der Kapitalertragsteuer
- § 45d EStG – Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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