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Gesundheit

Krankheitskosten absetzen: außergewöhnliche Belastungen

Brille, Zahnersatz, Zuzahlungen: Wann Krankheitskosten absetzbar sind, wie die zumutbare Belastung berechnet wird und welche Pauschbeträge es gibt.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 5 Quellen
Brille liegt auf einem Rezept, Symbol für absetzbare Krankheitskosten

Was zählt als Krankheitskosten

Krankheitskosten sind Ausgaben, die der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen. Du gibst sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG an.

Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein, und du musst die Rechnung selbst bezahlt haben. Erstattungen der Krankenkasse, der Beihilfe oder einer Versicherung ziehst du vorher ab.

Kosten, die nur der Vorsorge oder dem Wohlbefinden dienen, gehören nicht dazu. Krankenbesuche, Entspannungsmassagen oder Diäten erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Mehr dazu findest du unter Außergewöhnliche Belastungen.

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Psychotherapie, Logopädie
  • Zuzahlungen zu Medikamenten und Rezeptgebühren
  • Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Zahnersatz, Einlagen, Rollstuhl
  • Selbst getragene Kosten eines Krankenhausaufenthalts
  • Fahrten zur Praxis, zur Klinik und zur Apotheke
  • Kuren und Reha-Maßnahmen, wenn sie medizinisch nötig sind
  • Behandlungen im Ausland, die niemand erstattet hat

Verordnung, Attest und Belege

Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verlangt das Finanzamt meist eine ärztliche Verordnung. Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten hilft ein Privatrezept, das die Apotheke beim Kauf abstempelt.

Bei Kuren, psychotherapeutischen Behandlungen, Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder einer nötigen Begleitperson kann ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes verlangt werden. Solche Nachweise holst du vor der Behandlung ein, nachträglich reicht das meist nicht.

Eine Brille erkennt das Finanzamt häufig auch ohne Verordnung an. Bei Operationen ist die Abgrenzung schwieriger: Entscheidend ist, ob der Eingriff medizinisch notwendig war. Das hängt vom Einzelfall ab.

Sammle Rechnungen, Rezepte und Quittungen über das ganze Jahr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Termin der Behandlung.

Zumutbare Belastung: dein Eigenanteil

Einen Teil der Kosten trägst du selbst. Diesen Eigenanteil nennt man zumutbare Belastung. Nur die Kosten darüber senken deine Steuer.

Die Höhe hängt von drei Dingen ab: dem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl der Kinder, für die du Kindergeld bekommst.

Die Prozentsätze gelten stufenweise. Du rechnest also nicht mit einem einzigen Satz, sondern für jeden Einkommensanteil mit dem passenden Prozentsatz. Details erklärt das Glossar zur zumutbaren Belastung.

Zumutbare Belastung in Prozent
Gesamtbetrag der EinkünfteLedig, ohne KinderVerheiratet, ohne Kinder1–2 Kinderab 3 Kindern
bis 15.340 €5 %4 %2 %1 %
über 15.340 bis 51.130 €6 %5 %3 %1 %
über 51.130 €7 %6 %4 %2 %

Stufen und Prozentsätze sind gesetzlich festgelegt. Sie gelten seit Jahren unverändert.

Beispiel: so wirkt die Grenze

Eine ledige Person ohne Kinder hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 €. Sie hat 3.100 € für Zahnersatz und eine Brille selbst bezahlt.

Der Eigenanteil wird stufenweise berechnet. Nur der Teil der Krankheitskosten, der darüber liegt, mindert die Steuer.

BeispielLedig, keine Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte 40.000 €
5 % auf den Teil bis 15.340 €767 €
6 % auf den Teil bis 40.000 €1.480 €
Zumutbare Belastung2.247 €
Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille)3.100 €
Abziehbar853 €

Beträge gerundet. Kleine Belege lohnen sich vor allem, wenn in einem Jahr mehrere große Behandlungen zusammenkommen.

Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag

Menschen mit Behinderung bekommen einen Pauschbetrag, ohne einzelne Kosten nachzuweisen. Er steigt mit dem Grad der Behinderung und reicht von 384 € bis 2.840 €. Bei den Merkzeichen H oder Bl sind es 7.400 €. Näheres steht beim Behinderten-Pauschbetrag.

Wer einen Angehörigen unentgeltlich pflegt, erhält einen Pflege-Pauschbetrag. Je nach Pflegegrad sind es 600 €, 1.100 € oder 1.800 €, siehe Pflege-Pauschbetrag.

Beide Pauschbeträge wirken ohne zumutbare Belastung. Sie sind oft günstiger als der Einzelnachweis jeder Rechnung.

Wo eintragen und was du tun kannst

Krankheitskosten trägst du in der Anlage außergewöhnliche Belastungen ein. Dort stehen sie zusammen mit Pflege-, Bestattungs- oder Unterhaltskosten. Von der Summe zieht das Finanzamt die zumutbare Belastung ab.

Krankheitskosten aus einem Wege- oder Arbeitsunfall gehören dagegen in die Anlage N als Werbungskosten. Dort zählt keine zumutbare Belastung. Das Gleiche gilt bei einer Berufskrankheit.

Lehnt das Finanzamt Kosten ab, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Wie das geht, zeigt die ELSTER-Anleitung zum Einspruch.

Läuft zu deiner Frage ein Verfahren beim Bundesfinanzhof, kommt ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens in Betracht. So bleibt dein Einspruch offen, bis der Fall entschieden ist. Das ist kein Versprechen für den Erfolg im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten?

Ermittle zuerst deinen Gesamtbetrag der Einkünfte, also das Einkommen nach Werbungskosten und Sonderausgaben. Dann wählst du die Zeile für deinen Familienstand und die Zahl deiner Kinder. Die Prozentsätze wendest du stufenweise auf die Einkommensanteile an. Der Betrag, der dabei herauskommt, bleibt als Eigenanteil bei dir.

Kann ich selbst bezahlte Medikamente von der Steuer absetzen?

Ja, wenn du ein Rezept oder eine ärztliche Verordnung hast. Auch nicht verschreibungspflichtige Mittel zählen, wenn ein Privatrezept vorliegt und die Apotheke es abstempelt. Ohne Verordnung erkennt das Finanzamt die Kosten meist nicht an.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten 2026?

Sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 % und 7 % des maßgeblichen Einkommens. Die Stufen orientieren sich am Gesamtbetrag der Einkünfte und sind seit Jahren unverändert. Rechne deinen Wert am besten mit deinen eigenen Zahlen aus.

Welche Krankheitskosten erkennt das Finanzamt an?

Anerkannt werden Ausgaben für ärztliche Behandlungen, verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalte, Kuren und Fahrten zur Behandlung. Die Maßnahme muss medizinisch notwendig sein. Rezept, Verordnung oder Attest belegen das.

Wo trage ich Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?

Sie gehören in die Anlage außergewöhnliche Belastungen. Angegeben wird das Kalenderjahr, in dem du die Rechnungen bezahlt hast. Zusammen mit weiteren Belastungen wie Pflege- oder Bestattungskosten bilden sie eine Summe. Davon zieht das Finanzamt die zumutbare Belastung ab.

Gilt die zumutbare Belastung auch für Rentner?

Ja. Maßgeblich sind dein Gesamtbetrag der Einkünfte, dein Familienstand und die Zahl der Kinder. Das Alter spielt keine Rolle. Bei kleineren Einkünften fällt die Grenze entsprechend niedriger aus.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen
  2. § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
  3. BFH, Urteil vom 23.03.2023, VI R 39/20 (Liposuktion)
  4. BFH, Beschluss vom 04.11.2021, VI R 48/18 (Diätverpflegung)
  5. BFH, Beschluss vom 01.09.2021, VI R 18/19 (zumutbare Belastung)

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.

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