E-Bilanz: Bilanz und GuV elektronisch an das Finanzamt übermitteln
E-Bilanz: Wer Bilanz und GuV elektronisch übermitteln muss, was die Taxonomie regelt und wie die Übermittlung über ELSTER und XBRL abläuft.

Was ist die E-Bilanz?
Wer muss eine E-Bilanz übermitteln?
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG Personengesellschaften wie OHG, KG und GbR sowie kaufmännische Einzelunternehmen Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig bilanzieren Land- und Forstwirte mit Buchführungspflicht oder freiwilliger Bilanzierung Freiberufler, die freiwillig bilanzieren
Welche Bilanzarten und Bestandteile gehören dazu?
| Bestandteil | Wann nötig |
|---|---|
| Bilanz, Handels- oder Steuerbilanz mit Überleitungsrechnung | immer |
| Gewinn- und Verlustrechnung | immer |
| Ergebnisverwendung | je nach Rechtsform |
| Kapitalkontenentwicklung | bei Personengesellschaften |
| Anlagenspiegel | wenn Anlagevermögen vorhanden ist |
| Kontennachweis (unverdichtet, mit Kontensalden) | für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen |
Mussfelder, zu denen es in deiner Buchführung keine Position gibt, meldest du mit einem NIL-Wert (ohne Betrag).
Taxonomie: Was steckt dahinter?
E-Bilanz über ELSTER übermitteln
Jahresabschluss mit Bilanz und GuV fertigstellen Konten der Taxonomie zuordnen und Mussfelder prüfen E-Bilanz im XBRL-Format erzeugen Datensatz über die ELSTER-Schnittstelle senden Protokoll prüfen und Fehler nachbessern Jahresabschluss offenlegen, wenn du dazu verpflichtet bist
Härtefall, Befreiung und Folgen
Häufige Fragen
Was ist eine E-Bilanz?
Wer muss eine E-Bilanz machen?
Was kostet eine E-Bilanz?
Kann man eine E-Bilanz selbst erstellen?
Bis wann muss die E-Bilanz übermittelt werden?
Muss die E-Bilanz auch in den Bundesanzeiger?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 5b EStG – Elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- § 150 AO – Form und Inhalt der Steuererklärungen
- § 60 EStDV – Steuererklärungen in Papierform
- § 152 AO – Verspätungszuschlag
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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