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Ratgeber-Thema

Handwerker und haushaltsnahe Kosten absetzen

Wer Handwerker beauftragt oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, holt sich 20 % der Arbeitskosten über die Steuererklärung zurück. Die Ermäßigung nach § 35a EStG steht Mietern und Eigentümern zu, wenn die Arbeiten im selbst genutzten Haushalt stattfinden. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung.