Arbeitsmittel absetzen: Laptop, Schreibtisch und Fachliteratur
Arbeitsmittel absetzen: Was zählt, wann du sofort absetzt und wann du über die Nutzungsdauer abschreibst – plus Tipps zur privaten Nutzung.

Was als Arbeitsmittel gilt
Computer, Laptop, Tablet, Monitor, Drucker und Software Schreibtisch, Bürostuhl, Regal und Schreibtischlampe Fachbücher und Fachzeitschriften mit klarem Bezug zum Beruf Werkzeug, Messgeräte und Büromaterial Typische Berufskleidung wie Kittel, Sicherheitsschuhe oder Kleidung mit Firmenlogo
Bis 952 € brutto sofort absetzen
Computer und Software: immer ein Jahr
Teurere Anschaffungen abschreiben
| Arbeitsmittel | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Computer, Laptop, Software | 1 Jahr |
| Schreibtisch, Büromöbel | 13 Jahre |
| Smartphone | 5 Jahre |
| Kopierer | 7 Jahre |
Die Werte stammen aus den AfA-Tabellen. Im Einzelfall kann das Finanzamt anders entscheiden.
Private Nutzung: nur den beruflichen Anteil
Beispiel
Zusammen mit Arbeitsweg und Homeoffice liegst du meist über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.
Eintragen und Belege sammeln
Häufige Fragen
Was kann man als Arbeitsmittel absetzen?
Wie viel Arbeitsmittel kann man ohne Beleg absetzen?
Muss ich 110 Euro für Arbeitsmittel in meiner Steuererklärung angeben?
Kann ich einen Laptop absetzen, den ich auch privat nutze?
Was ist mit Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber bezahlt?
Welche 5 Dinge kann jeder von der Steuer absetzen?
Bald kannst du das direkt bei uns erledigen
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 9 EStG – Werbungskosten
- § 6 Abs. 2 EStG – Geringwertige Wirtschaftsgüter
- § 12 Nr. 1 EStG – Aufteilungs- und Abzugsverbot
- BMF-Schreiben vom 26.02.2021: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
- BFH, Beschluss vom 21.09.2009 – GrS 1/06
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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