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Werbungskosten

Arbeitsmittel absetzen: Laptop, Schreibtisch und Fachliteratur

Arbeitsmittel absetzen: Was zählt, wann du sofort absetzt und wann du über die Nutzungsdauer abschreibst – plus Tipps zur privaten Nutzung.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 5 Quellen
Laptop, Monitor und aufgeschlagenes Fachbuch liegen auf einem hellen Schreibtisch.

Was als Arbeitsmittel gilt

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die du für deinen Beruf brauchst. Sie zählen als Werbungskosten, wenn du sie überwiegend beruflich nutzt. Selbstständige setzen sie als Betriebsausgaben an.

  • Computer, Laptop, Tablet, Monitor, Drucker und Software
  • Schreibtisch, Bürostuhl, Regal und Schreibtischlampe
  • Fachbücher und Fachzeitschriften mit klarem Bezug zum Beruf
  • Werkzeug, Messgeräte und Büromaterial
  • Typische Berufskleidung wie Kittel, Sicherheitsschuhe oder Kleidung mit Firmenlogo

Normale Alltagskleidung zählt nicht, auch wenn du sie nur im Büro trägst. Je klarer der berufliche Bezug, desto eher erkennt das Finanzamt den Abzug an.

Bis 952 € brutto sofort absetzen

Kostet ein Arbeitsmittel höchstens 800 € netto, also 952 € brutto, setzt du den vollen Betrag im Jahr des Kaufs ab. Steuerlich heißt das geringwertiges Wirtschaftsgut. Der Gegenstand muss selbstständig nutzbar sein.

Zur Anschaffung gehören auch Umsatzsteuer, Porto und Fahrtkosten zum Kauf. Reparatur-, Wartungs- und Reinigungskosten kannst du ebenfalls ansetzen. Sie zählen im Jahr der Zahlung.

Ein Monitor oder Drucker funktioniert kaum allein. Solche Geräte ordnest du zusammen mit dem Computer ein.

Computer und Software: immer ein Jahr

Für Computer, Laptops, Tablets und Software gilt eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Du setzt die Kosten also im Kaufjahr voll ab, unabhängig vom Preis. Grundlage ist ein BMF-Schreiben aus dem Jahr 2021.

Zum Zubehör zählen Monitor, Drucker, Tastatur, Headset, Kamera und externe Festplatten. Smartphones fallen nicht unter diese Regel. Sie schreibst du bei einem Preis über der Grenze über fünf Jahre ab.

Teurere Anschaffungen abschreiben

Liegt der Preis über der Grenze, verteilst du die Kosten auf die Nutzungsdauer. Diese Absetzung für Abnutzung heißt AfA. Die Dauer steht in den amtlichen AfA-Tabellen.

Übliche Nutzungsdauern von Arbeitsmitteln
ArbeitsmittelNutzungsdauer
Computer, Laptop, Software1 Jahr
Schreibtisch, Büromöbel13 Jahre
Smartphone5 Jahre
Kopierer7 Jahre

Die Werte stammen aus den AfA-Tabellen. Im Einzelfall kann das Finanzamt anders entscheiden.

Im Kaufjahr rechnest du monatsgenau ab. Kaufst du im Februar, setzt du elf Zwölftel der Jahresabschreibung an, im Dezember nur ein Zwölftel. Auch ein besonders teures Arbeitsmittel kann abziehbar sein, wenn der Preis zu deiner Tätigkeit und deinem Gehalt passt.

Private Nutzung: nur den beruflichen Anteil

Nutzt du ein Arbeitsmittel auch privat, setzt du nur den beruflichen Anteil an. Bei 70 % beruflicher Nutzung sind 70 % der Kosten Werbungskosten.

Bei Computern akzeptieren Finanzämter häufig eine hälftige Aufteilung. Liegt die private Nutzung unter 10 %, kannst du die vollen Kosten geltend machen. Ein Nutzungstagebuch oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers hilft bei Rückfragen.

Beispiel

BeispielArbeitsmittel in einem Steuerjahr
Laptop 1.200 €, 50 % beruflich600 €
Monitor230 €
Bürostuhl310 €
Fachbücher85 €
Werbungskosten1.225 €

Zusammen mit Arbeitsweg und Homeoffice liegst du meist über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.

Eintragen und Belege sammeln

Arbeitnehmer tragen die Kosten in der Anlage N ein. Dort gibt es ein Feld für Aufwendungen für Arbeitsmittel. Selbstständige erfassen sie in der Gewinnermittlung. Wie du das Feld findest, zeigt die Anleitung zur Anlage N.

Hebe Rechnungen auf. Für kleine Beträge verzichten viele Finanzämter bis etwa 110 € auf Einzelnachweise. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers ziehst du von deinen Kosten ab.

Häufige Fragen

Was kann man als Arbeitsmittel absetzen?

Alles, was du für deinen Beruf brauchst: Computer, Büromöbel, Werkzeug, Fachliteratur oder typische Berufskleidung. Auch Büromaterial wie Papier und Ordner gehört dazu. Der berufliche Zusammenhang muss erkennbar sein.

Wie viel Arbeitsmittel kann man ohne Beleg absetzen?

Viele Finanzämter akzeptieren bis etwa 110 € pro Jahr ohne Einzelnachweis. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. Sammle Rechnungen daher trotzdem.

Muss ich 110 Euro für Arbeitsmittel in meiner Steuererklärung angeben?

Nein, die Grenze ist keine Pflicht. Du kannst deine Arbeitsmittel auch mit Einzelbeträgen eintragen. Das ist meist die sicherere Variante.

Kann ich einen Laptop absetzen, den ich auch privat nutze?

Ja, aber nur anteilig. Häufig teilen Finanzämter die Kosten hälftig auf. Bei sehr geringer privater Nutzung kannst du die vollen Kosten ansetzen.

Was ist mit Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber bezahlt?

Was dir der Arbeitgeber erstattet, kannst du nicht absetzen. Steuerfreie Zuschüsse ziehst du von deinen Kosten ab. Nur der Rest zählt als Werbungskosten.

Welche 5 Dinge kann jeder von der Steuer absetzen?

Typische Posten sind Arbeitsmittel, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Homeoffice-Pauschale, Fortbildungskosten und Beiträge zu Berufsverbänden. Ob sie wirken, hängt vom Einzelfall ab.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 9 EStG – Werbungskosten
  2. § 6 Abs. 2 EStG – Geringwertige Wirtschaftsgüter
  3. § 12 Nr. 1 EStG – Aufteilungs- und Abzugsverbot
  4. BMF-Schreiben vom 26.02.2021: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
  5. BFH, Beschluss vom 21.09.2009 – GrS 1/06

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

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  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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