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Selbstständigkeit

Bilanz erstellen: Aufbau und Schritte für Unternehmer

Bilanz erstellen leicht erklärt: Pflicht, Aufbau von Aktiva und Passiva, Ablauf vom Inventar bis zur E-Bilanz sowie typische Fehler.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 6 Quellen
Zwei Personen besprechen ausgedruckte Unterlagen am Besprechungstisch, daneben ein zugeklappter Laptop

Was eine Bilanz ist

Eine Bilanz ist eine Gegenüberstellung. Auf der einen Seite steht dein Vermögen, auf der anderen Seite stehen Kapital und Schulden. Beide Seiten beziehen sich auf denselben Stichtag.

Die Vermögensseite heißt Aktiva. Sie zeigt, wofür du dein Geld eingesetzt hast. Die Kapitalseite heißt Passiva. Sie zeigt, woher die Mittel kommen.

Aktiva und Passiva müssen immer den gleichen Betrag ergeben. Diese Summe heißt Bilanzsumme. Sie ist keine Gewinnaussage, sondern ein Bild deiner Vermögenslage.

Die Bilanz gehört zum Jahresabschluss. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung zeigt sie, wie sich dein Betrieb entwickelt hat. Das Inventar ist die detaillierte Grundlage dafür.

Wer eine Bilanz erstellen muss

Pflicht zur doppelten Buchführung und damit zur Bilanz haben vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG. Diese Pflicht hängt nicht von Umsatz oder Gewinn ab.

Bei Einzelkaufleuten kommt es auf die Größe an. Sie sind von der Buchführung befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht über 800.000 € Umsatz und nicht über 80.000 € Jahresüberschuss liegen. Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag muss das Finanzamt ab mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn erst zur Buchführung auffordern. OHG und KG bilanzieren dagegen immer.

Freiberufler sind grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit. Sie reichen eine Einnahmen-Überschussrechnung ein. Wer freiwillig bilanziert, ist an diese Wahl grundsätzlich drei Wirtschaftsjahre gebunden.

Ob du im Einzelfall bilanzieren musst, hängt von Rechtsform, Umsatz und Tätigkeit ab. Die Grenzen erklärt der Ratgeber zur Bilanzierungspflicht. Kläre Zweifelsfälle mit deinem Finanzamt oder deiner Steuerberatung.

  • Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG und KGaA
  • Personengesellschaften wie OHG und KG, auch GmbH & Co. KG
  • Eingetragene Kaufleute und Einzelunternehmen über den Größenwerten
  • Land- und Forstwirte über den Größenwerten des § 141 AO

Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB

Wie eine Bilanz gegliedert ist, steht in § 266 HGB. Die Vorschrift gilt für Kapitalgesellschaften. Einzelkaufleute orientieren sich an § 247 HGB mit ähnlichem Aufbau.

Die Posten dürfen nicht beliebig zusammengefasst werden. Die vorgegebene Reihenfolge gehört zur Ordnung. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen.

Auf der Aktivseite steht zuerst das Anlagevermögen, danach das Umlaufvermögen. Auf der Passivseite beginnt die Gliederung mit dem Eigenkapital. Danach folgen Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Grobgliederung der Bilanz
Aktiva (Mittelverwendung)Passiva (Mittelherkunft)
AnlagevermögenEigenkapital
UmlaufvermögenRückstellungen
RechnungsabgrenzungspostenVerbindlichkeiten
Aktive latente SteuernRechnungsabgrenzungsposten
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungPassive latente Steuern

Für kleine Kapitalgesellschaften gibt es Erleichterungen. Welche Posten du ausweisen musst, hängt von deiner Rechtsform ab.

So erstellst du die Bilanz Schritt für Schritt

Eine Bilanz entsteht nicht in einem Zug. Sie ist das Ergebnis deiner laufenden Buchhaltung und einiger Abschlussarbeiten. Plane dafür ausreichend Zeit ein.

Arbeite die Schritte der Reihe nach ab. So vermeidest du Doppelarbeit und falsche Zuordnungen. Kontrolliere am Ende, ob beide Seiten gleich hoch sind.

  • Alle Geschäftsvorfälle erfassen und Belege sammeln
  • Buchungen kontieren und auf Konten verbuchen
  • Inventur durchführen und Inventar aufstellen
  • Abschlussbuchungen: Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung
  • Konten abschließen und Salden in die Bilanz übernehmen
  • Jahresergebnis ermitteln und Eigenkapital fortführen
  • Bilanzsumme prüfen und Posten richtig zuordnen

Abschreibungen laufen über die Nutzungsdauer deiner Wirtschaftsgüter. Wie du sie berechnest, erklärt der Beitrag zur Abschreibung.

Rückstellungen bildest du für Verpflichtungen, die am Stichtag wahrscheinlich bestehen, bei denen aber Grund, Höhe oder Zeitpunkt noch ungewiss sind (§ 249 HGB). Rückstellungen und Abgrenzungen gehören zum Stichtag in die Bilanz.

Beispiel: einfache Bilanz eines kleinen Betriebs

Ein Onlinehändler stellt zum 31. Dezember seine Bilanz auf. Die Aktivseite besteht aus Bankguthaben, Warenbestand und offenen Forderungen.

Auf der Passivseite stehen Eigenkapital und Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Beide Seiten ergeben dieselbe Bilanzsumme.

BeispielVereinfachte Bilanz zum 31. Dezember
Aktiva: Bank, Waren, Forderungen30.000 €
Passiva: Eigenkapital20.000 €
Passiva: Verbindlichkeiten10.000 €
Bilanzsumme (beide Seiten)30.000 €

Die Beträge sind beispielhaft gewählt und keine gesetzlichen Werte.

Abgabe, Aufbewahrung und typische Fehler

Bilanzierende Betriebe übermitteln ihre Bilanz elektronisch als E-Bilanz an das Finanzamt. Kapitalgesellschaften müssen sie zusätzlich offenlegen.

Jahresabschlüsse und Inventare musst du zehn Jahre aufbewahren, Buchungsbelege acht Jahre. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften stellen den Abschluss in den ersten drei Monaten nach dem Stichtag auf. Kleine dürfen bei ordnungsmäßigem Geschäftsgang bis zu sechs Monate brauchen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften stellen ihn innerhalb der Zeit auf, die einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht. Die Offenlegung muss spätestens ein Jahr nach dem Stichtag erfolgen.

Häufige Fehler sind zusammengefasste Posten, eine geänderte Reihenfolge und verrechnete Bilanzposten. Auch eine falsch eingeschätzte Bilanzierungspflicht führt zu Ärger.

Lass deine Bilanz gegenlesen, bevor du sie abgibst. Ein zweiter Blick findet Rechenfehler und unklare Zuordnungen schneller.

Häufige Fragen

Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?

Ja, du darfst deine Bilanz selbst aufstellen. Für Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG gilt die Gliederung nach § 266 HGB, für Einzelkaufleute und andere Personengesellschaften orientierst du dich an § 247 HGB. Du musst sauber buchen. Bei komplexen Sachverhalten oder Offenlegungspflichten ist Unterstützung durch eine Steuerberatung sinnvoll.

Wie kann ich kostenlos eine Bilanz erstellen?

Kostenlos geht es mit einer freien Vorlage in Tabellenform. Du trägst die Salden deiner Konten ein und ordnest sie den Bilanzposten zu. Die Verantwortung für die Richtigkeit bleibt bei dir.

Gibt es eine Tabellen-Vorlage für die Bilanz?

Ja, es gibt Vorlagen als Tabelle, als Textdokument oder als PDF. Achte darauf, dass die Gliederung zu deiner Rechtsform passt, bei Kapitalgesellschaften also zu § 266 HGB. Ergänze nur Posten, die auf deinen Betrieb zutreffen.

Wie viel kostet eine Bilanz beim Steuerberater?

Die Kosten hängen von Umsatz, Zahl der Buchungen und Rechtsform ab. Einen festen Preis gibt es deshalb nicht. Die Abrechnung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder nach einer vereinbarten Vergütung.

Wann muss die Bilanz fertig sein?

Stichtag ist meist der 31. Dezember. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften stellen den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten danach auf, kleine in bis zu sechs Monaten. Die Offenlegung folgt spätestens ein Jahr nach dem Stichtag. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt keine feste Aufstellungsfrist, nur ein ordnungsmäßiger Geschäftsgang. Die Steuererklärung mit der Bilanz musst du ohne Steuerberatung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben, mit Steuerberatung bis Ende Februar des zweiten Folgejahres.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?

Die EÜR stellt nur Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Die Bilanz zeigt dagegen Vermögen und Schulden zum Stichtag. Deshalb erfasst sie auch Forderungen und Verbindlichkeiten, die noch nicht bezahlt sind.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 242 HGB – Bilanzierungspflicht
  2. § 266 HGB – Gliederung der Bilanz
  3. § 264 HGB – Anhang und Lagebericht
  4. § 241a HGB – Buchführungspflicht nach Größenwerten
  5. § 5 EStG – Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Bilanz
  6. § 4 EStG – Gewinnermittlung und Einnahmen-Überschussrechnung

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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