Bilanz erstellen: Aufbau und Schritte für Unternehmer
Bilanz erstellen leicht erklärt: Pflicht, Aufbau von Aktiva und Passiva, Ablauf vom Inventar bis zur E-Bilanz sowie typische Fehler.

Was eine Bilanz ist
Wer eine Bilanz erstellen muss
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG und KGaA Personengesellschaften wie OHG und KG, auch GmbH & Co. KG Eingetragene Kaufleute und Einzelunternehmen über den Größenwerten Land- und Forstwirte über den Größenwerten des § 141 AO
Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB
| Aktiva (Mittelverwendung) | Passiva (Mittelherkunft) |
|---|---|
| Anlagevermögen | Eigenkapital |
| Umlaufvermögen | Rückstellungen |
| Rechnungsabgrenzungsposten | Verbindlichkeiten |
| Aktive latente Steuern | Rechnungsabgrenzungsposten |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | Passive latente Steuern |
Für kleine Kapitalgesellschaften gibt es Erleichterungen. Welche Posten du ausweisen musst, hängt von deiner Rechtsform ab.
So erstellst du die Bilanz Schritt für Schritt
Alle Geschäftsvorfälle erfassen und Belege sammeln Buchungen kontieren und auf Konten verbuchen Inventur durchführen und Inventar aufstellen Abschlussbuchungen: Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung Konten abschließen und Salden in die Bilanz übernehmen Jahresergebnis ermitteln und Eigenkapital fortführen Bilanzsumme prüfen und Posten richtig zuordnen
Beispiel: einfache Bilanz eines kleinen Betriebs
Die Beträge sind beispielhaft gewählt und keine gesetzlichen Werte.
Abgabe, Aufbewahrung und typische Fehler
Häufige Fragen
Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?
Wie kann ich kostenlos eine Bilanz erstellen?
Gibt es eine Tabellen-Vorlage für die Bilanz?
Wie viel kostet eine Bilanz beim Steuerberater?
Wann muss die Bilanz fertig sein?
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 242 HGB – Bilanzierungspflicht
- § 266 HGB – Gliederung der Bilanz
- § 264 HGB – Anhang und Lagebericht
- § 241a HGB – Buchführungspflicht nach Größenwerten
- § 5 EStG – Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Bilanz
- § 4 EStG – Gewinnermittlung und Einnahmen-Überschussrechnung
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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