Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanz?
Gewinnermittlung einfach erklärt: EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG, Betriebsvermögensvergleich, Grenzen für Gewerbetreibende und Abgabefristen.

Gewinnermittlung: So findest du deinen Gewinn
Welche Arten der Gewinnermittlung gibt es?
| Merkmal | EÜR | Betriebsvermögensvergleich |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 3 EStG | § 4 Abs. 1, § 5 EStG |
| Prinzip | Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben | Vergleich des Betriebsvermögens zweier Stichtage |
| Geldfluss | Zufluss- und Abflussprinzip | Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres |
| Aufwand | gering, oft ohne Steuerberater machbar | hoch, doppelte Buchführung und Inventur |
| Typisch für | Freiberufler und kleine Betriebe | bilanzierungspflichtige Betriebe |
Beide Wege führen langfristig zum gleichen Gesamtgewinn.
Einnahmenüberschussrechnung: die einfache Geldrechnung
Das Zuflussprinzip entscheidet, in welchem Jahr eine Einnahme oder Ausgabe zählt. Die Beträge sind beispielhaft gewählt.
Betriebsvermögensvergleich: Gewinn aus der Bilanz
Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres abzüglich Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres plus Entnahmen für betriebsfremde Zwecke minus Einlagen aus dem Privatvermögen ergibt den Gewinn
Wer darf die EÜR nutzen, wer muss bilanzieren?
Freiberufler: EÜR ohne Einschränkung, Bilanz nur freiwillig Einzelunternehmer mit Gewerbe: EÜR, solange keine Buchführungspflicht besteht Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG: immer Bilanz Personengesellschaften wie OHG oder KG: immer Bilanz Kaufleute, die nach Handelsrecht Bücher führen müssen: auch steuerlich Buchführungspflicht
Von der EÜR zur Bilanz wechseln
Aufzeichnungen, Fristen und typische Fehler
private Ausgaben als Betriebsausgaben erfassen Einnahmen und Ausgaben im falschen Jahr berücksichtigen Abschreibungsregeln nicht einhalten Belege zu Betriebsausgaben nicht aufbewahren
Häufige Fragen
Welche Arten der Gewinnermittlung gibt es?
Wie macht man eine Gewinnermittlung?
Sind Gewinnermittlung und EÜR das Gleiche?
Wann muss ich eine Gewinnermittlung machen?
Wann muss ich von der EÜR zur Bilanz wechseln?
Gilt die EÜR auch für Kleinunternehmer?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 4 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung
- § 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und anderen Gewerbetreibenden
- § 140 AO – Buchführungspflicht aufgrund anderer Gesetze
- § 141 AO – Buchführungspflicht von Gewerbetreibenden
- § 148 AO – Bewilligung von Erleichterungen
- § 241a HGB – Befreiung von der Buchführungspflicht für Einzelkaufleute
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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