Patientenverfügung: So legst du deine Behandlungswünsche fest
Patientenverfügung: Inhalt, Form, Aufbewahrung und Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht – kurz und verständlich erklärt.

Was eine Patientenverfügung regelt
Wer sie verfassen kann und wann sie gilt
Warum deine Verfügung konkret sein muss
Situationen: Sterbephase, unumkehrbarer Bewusstseinsverlust, fortgeschrittene Demenz Maßnahmen: Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeit, Dialyse, Antibiotika Behandlungswünsche: Schmerz- und Palliativmedizin, Begleitung, Ort der Versorgung Weitere Punkte: Organspende, Umgang mit ärztlicher Aufklärung, gewünschte Vertrauenspersonen
Form, Unterschrift und Widerruf
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
| Dokument | Worum es geht |
|---|---|
| Patientenverfügung | Regelt medizinische Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe |
| Vorsorgevollmacht | Bevollmächtigt eine Vertrauensperson, für dich zu handeln |
| Betreuungsverfügung | Enthält Wünsche für den Fall, dass das Gericht eine Betreuung anordnet |
Sinnvoll ist die Kombination aller Dokumente.
Aufbewahren, registrieren, Vorlagen nutzen
Kopien an Bevollmächtigte, Angehörige und die Hausarztpraxis geben Hinweis auf die Verfügung in der Patientenakte oder auf der Gesundheitskarte vermerken Das Thema in der Notaufnahme und im Pflegeheim aktiv ansprechen Nach jeder Änderung alle Kopien austauschen
Häufige Fragen
Ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig?
Was ist besser, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?
Wo bekomme ich das Formular für die Patientenverfügung?
Kann ich eine Patientenverfügung jederzeit ändern?
Ist eine Patientenverfügung steuerlich relevant?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1827 BGB – Patientenverfügung
- § 1828 BGB – Ermittlung des Patientenwillens
- § 1829 BGB – Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
- § 126 BGB – Schriftform
- BGH, Beschluss vom 06.07.2016 – XII ZB 61/16
- BGH, Beschluss vom 14.11.2018 – XII ZB 107/18
- Bundesministerium für Gesundheit – Patientenverfügung
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
So prüfen wir InhalteWar dieser Artikel hilfreich?
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.


