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Vorsorge

Patientenverfügung: So legst du deine Behandlungswünsche fest

Patientenverfügung: Inhalt, Form, Aufbewahrung und Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht – kurz und verständlich erklärt.

Geprüft am Lesezeit 5 Min. · 7 Quellen
Ärztin bespricht mit einem Patienten einen Vorsorgebogen zur Patientenverfügung

Was eine Patientenverfügung regelt

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung. Darin legst du fest, welche medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe du willst oder ablehnst. Sie greift, wenn du deinen Willen nicht mehr äußern kannst, etwa bei Bewusstlosigkeit, schwerer Hirnschädigung oder fortgeschrittener Demenz.

Die gesetzliche Grundlage steht in § 1827 BGB. Danach muss die Verfügung schriftlich abgefasst sein. Sie bezieht sich auf Situationen, die beim Schreiben noch nicht unmittelbar bevorstehen.

Passen deine Festlegungen zur aktuellen Lebens- und Behandlungssituation, sind Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte daran gebunden. Passt die Verfügung nicht oder fehlt sie ganz, entscheidet eine bevollmächtigte oder betreute Person nach deinem mutmaßlichen Willen.

Wer sie verfassen kann und wann sie gilt

Verfassen darf sie jede volljährige Person, die einwilligungsfähig ist. Einwilligungsfähig heißt: Du erkennst, worum es bei der Behandlung geht und welche Folgen deine Entscheidung hat.

Deine Verfügung gilt nur, solange du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Solange du einwilligungsfähig bist, entscheidest du weiter selbst.

Bei fortschreitender Demenz ist das oft schwer zu trennen. Widersprechen deine aktuellen Äußerungen der Verfügung, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die Situation nicht zu deinen Festlegungen passt. Im Zweifel klärt ein Gutachten die Einwilligungsfähigkeit.

Notfallsanitäter und Pflegekräfte können nicht beurteilen, ob deine Festlegungen auf den Gesundheitszustand passen. Das darf nur eine Ärztin oder ein Arzt.

Warum deine Verfügung konkret sein muss

Der Bundesgerichtshof verlangt, dass du deinen Willen eindeutig zum Ausdruck bringst. Allgemeine Sätze wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ genügen dafür nicht.

Beschreibe deshalb genau, in welchen Situationen deine Wünsche greifen sollen. Benenne außerdem die Maßnahmen, die du ablehnst oder zulässt. Auch klar benannte Krankheitsbilder oder Behandlungssituationen können deinen Willen eindeutig machen.

  • Situationen: Sterbephase, unumkehrbarer Bewusstseinsverlust, fortgeschrittene Demenz
  • Maßnahmen: Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeit, Dialyse, Antibiotika
  • Behandlungswünsche: Schmerz- und Palliativmedizin, Begleitung, Ort der Versorgung
  • Weitere Punkte: Organspende, Umgang mit ärztlicher Aufklärung, gewünschte Vertrauenspersonen

Form, Unterschrift und Widerruf

Schreibe die Verfügung selbst oder nutze einen Vordruck und unterschreibe sie eigenhändig. Datum und Unterschrift gehören dazu. Eine notarielle Beurkundung ist normalerweise nicht nötig.

Kannst du nur noch ein Handzeichen leisten, muss eine Notarin oder ein Notar es beglaubigen. Wer gar nicht schreiben kann, braucht eine notarielle Beurkundung.

Widerrufen kannst du die Verfügung jederzeit formlos. Das geht mündlich oder dadurch, dass du das Dokument vernichtest. Bei jeder Änderung setzt du ein neues Datum und unterschreibst erneut.

Eine ärztliche Beratung vor dem Ausfüllen ist keine Pflicht, aber sinnvoll. Sie hilft dir, medizinische Begriffe und die Tragweite deiner Entscheidungen zu verstehen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung beschreibt deinen medizinischen Willen. Die Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson die Befugnis, für dich zu sprechen und deine Entscheidungen durchzusetzen.

Ohne Vollmacht kann das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen. In einer Betreuungsverfügung hältst du fest, wen das Gericht einsetzen soll und wie dein Leben gestaltet werden soll.

Bei schweren Eingriffen prüft das Betreuungsgericht bestimmte Entscheidungen. Sind sich Bevollmächtigte und behandelnde Ärztin über deinen Willen einig, ist keine Genehmigung nötig.

Eine Organspendeerklärung ist ein eigenes Dokument. Beide Erklärungen werden gemeinsam herangezogen, wenn dein Wille festgestellt wird.

Vorsorgedokumente im Überblick
DokumentWorum es geht
PatientenverfügungRegelt medizinische Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe
VorsorgevollmachtBevollmächtigt eine Vertrauensperson, für dich zu handeln
BetreuungsverfügungEnthält Wünsche für den Fall, dass das Gericht eine Betreuung anordnet

Sinnvoll ist die Kombination aller Dokumente.

Aufbewahren, registrieren, Vorlagen nutzen

Bewahre das Original so auf, dass es im Notfall schnell gefunden wird. Gut geeignet sind eine Mappe mit den übrigen Vorsorgedokumenten, ein Hinweis im Portemonnaie und Kopien bei Vertrauenspersonen sowie in der Hausarztpraxis.

In Kombination mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. So finden Bevollmächtigte und Kliniken die Unterlagen schneller.

Das Bundesministerium der Justiz stellt Textbausteine bereit, aus denen du deine Verfügung zusammenstellst. Die Verbraucherzentralen bieten dafür zusätzlich ein Online-Tool an.

Übernimm nur Bausteine, die zu deinen Werten passen, und formuliere eigene Wünsche in deinen Worten. Prüfe die Verfügung in regelmäßigen Abständen und passe sie an, wenn sich deine Einstellung ändert.

  • Kopien an Bevollmächtigte, Angehörige und die Hausarztpraxis geben
  • Hinweis auf die Verfügung in der Patientenakte oder auf der Gesundheitskarte vermerken
  • Das Thema in der Notaufnahme und im Pflegeheim aktiv ansprechen
  • Nach jeder Änderung alle Kopien austauschen

Häufige Fragen

Ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig?

Ja. Du musst sie schriftlich abfassen und eigenhändig unterschreiben. Ein Notar wird nur gebraucht, wenn du nur noch ein Handzeichen leisten kannst oder gar nicht schreiben kannst.

Was ist besser, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?

Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben, deshalb ist die Kombination sinnvoll. Die Verfügung beschreibt deinen medizinischen Willen, die Vollmacht gibt einer Vertrauensperson die Befugnis, ihn durchzusetzen. Ohne Vollmacht kann das Gericht eine Betreuung anordnen.

Wo bekomme ich das Formular für die Patientenverfügung?

Kostenlose Vordrucke und Textbausteine findest du beim Bundesministerium der Justiz und bei den Verbraucherzentralen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt die Grundlagen. Ausdrucken, persönlich ausfüllen und unterschreiben musst du das Dokument selbst.

Kann ich eine Patientenverfügung jederzeit ändern?

Ja, du kannst sie jederzeit formlos widerrufen oder neu fassen. Unterschreibe die neue Fassung mit Datum und vernichte die alte. Tausche auch die Kopien bei Angehörigen und Ärztinnen aus.

Ist eine Patientenverfügung steuerlich relevant?

Nein. Sie wirkt nur im medizinischen und rechtlichen Bereich und ändert nichts an deiner Steuererklärung. Krankheitskosten lassen sich davon unabhängig als außergewöhnliche Belastungen absetzen, wenn die Voraussetzungen passen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 1827 BGB – Patientenverfügung
  2. § 1828 BGB – Ermittlung des Patientenwillens
  3. § 1829 BGB – Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
  4. § 126 BGB – Schriftform
  5. BGH, Beschluss vom 06.07.2016 – XII ZB 61/16
  6. BGH, Beschluss vom 14.11.2018 – XII ZB 107/18
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Patientenverfügung

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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