§ 13a EStG: Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen in der Landwirtschaft
§ 13a EStG: Voraussetzungen, Grundbetrag, Zuschläge und Anlage 13a für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen in der Land- und Forstwirtschaft.

Was § 13a EStG ermöglicht
Voraussetzungen: Wer darf nach Durchschnittssätzen rechnen?
Du bist nicht gesetzlich verpflichtet, für den Betrieb Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Die selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt höchstens 20 Hektar ohne Sondernutzungen. Der Tierbestand liegt insgesamt bei höchstens 50 Vieheinheiten. Die selbst bewirtschaftete forstwirtschaftliche Nutzfläche beträgt höchstens 50 Hektar. Die Sondernutzungen bleiben unter den oberen Grenzen der Anlage 1a, zum Beispiel 0,66 Hektar beim Weinbau.
So wird der Durchschnittssatzgewinn berechnet
| Position | Wert |
|---|---|
| Grundbetrag je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche | 350 € |
| Zuschlag für die ersten 25 Vieheinheiten | 0 € je Vieheinheit |
| Zuschlag für jede weitere Vieheinheit | 300 € |
| Sondernutzung oberhalb der unteren Grenze der Anlage 1a | 1.000 € je Sondernutzung |
| Pauschale Betriebsausgaben bei gewerblichen Tätigkeiten | 60 % der Betriebseinnahmen |
Angefangene Hektar und Vieheinheiten werden anteilig berücksichtigt.
Beispiel: Pauschalgewinn eines kleinen Betriebs
Vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Sondernutzungen und Sondergewinne. Miet- und Kapitalerträge kommen hinzu.
Anlage 13a und Übermittlung an das Finanzamt
Antrag und Wechsel der Gewinnermittlung
Vor- und Nachteile im Überblick
Vorteil: keine Bücher, keine laufenden Aufzeichnungen, geringer Aufwand. Vorteil: Der Pauschalgewinn kann unter dem tatsächlichen Gewinn liegen. Nachteil: Verluste, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen bleiben außen vor. Nachteil: In schlechten Jahren zahlst du Steuern auf einen rechnerischen Gewinn. Nachteil: Bei einem verlängerten Wirtschaftsjahr erhöht sich der anzusetzende Gewinn zeitanteilig.
Häufige Fragen
Wie viel Hektar darf ein 13a-Betrieb haben?
Wann bin ich 13a-Landwirt?
Gibt es ein Beispiel für die Berechnung nach § 13a EStG?
Welche Anlage gehört zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG?
Wie hoch ist der durchschnittliche Gewinn eines landwirtschaftlichen Betriebs in Deutschland?
Gilt § 13a EStG auch bei Verpachtung?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 13a EStG – Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
- Anlage 1a zu § 13a EStG – Grundbetrag und Grenzen der Sondernutzungen
- § 4 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsvermögensvergleich und Überschussrechnung
- § 13 EStG – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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