§ 50a EStG: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
Der Steuerabzug nach § 50a EStG trifft beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger. Hier liest du, wer einbehalten muss, wie hoch der Satz ist und wie die Anmeldung beim BZSt abläuft.

Was ist der Steuerabzug nach § 50a EStG?
Welche Einkünfte fallen unter § 50a EStG?
Darbietungen im Inland: künstlerisch, sportlich, artistisch, unterhaltend oder ähnlich, samt zusammenhängenden Leistungen Die inländische Verwertung solcher Darbietungen, etwa auf Bild- oder Tonträgern Vergütungen für die Überlassung von Nutzungsrechten, zum Beispiel Urheberrechte, Marken, Patente, Software und Know-how, sowie für die Verschaffung der Gelegenheit, einen Berufssportler zu verpflichten Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats inländischer Gesellschaften
Steuersätze, Freigrenze und Solidaritätszuschlag
| Fall | Steuersatz |
|---|---|
| Darbietungen und deren Verwertung | 15 % |
| Lizenzen, Urheberrechte, Know-how | 15 % |
| Aufsichtsratsvergütungen | 30 % |
| Nettoeinnahmen nach Kostenabzug, natürliche Person | 30 % |
| Nettoeinnahmen nach Kostenabzug, Körperschaft | 15 % |
Beträge jeweils auf die gesamten Einnahmen beziehungsweise auf die Nettoeinnahmen nach Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Der Kostenabzug gilt nur für Darbietungen, deren Verwertung und Aufsichtsratsvergütungen, nicht für Lizenzen.
Entstehung, Abführung und Anmeldung beim BZSt
Brutto- oder Nettohonorar: zwei Rechenwege
Vereinfachtes Beispiel ohne Kostenabzug und ohne Freistellung.
Steuerbescheinigung, Freistellung und Erlass
Typische Praxisfälle und Haftungsrisiken
Häufige Fragen
Welche Leistungen fallen unter 50a EStG?
Was fällt unter § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG?
Was ist eine Steuerbescheinigung nach 50a EStG?
Gibt es einen Freibetrag nach § 50a EStG?
Wer muss den Steuerabzug anmelden und abführen?
Muss ich auch bei null Steuer eine Anmeldung abgeben?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 50a EStG – Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 49 EStG – Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
- § 50c EStG – Freistellung von der Abzugsteuer
- Bundeszentralamt für Steuern – Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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