Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Pflichtveranlagung oder freiwillige Abgabe? Wer eine Steuererklärung abgeben muss, welche Fristen gelten und wann sich die Abgabe lohnt.

Pflicht oder freiwillig: der Unterschied
| Gruppe | Pflicht zur Abgabe? |
|---|---|
| Angestellte ohne weitere Einkünfte | Nein, die Abgabe ist freiwillig |
| Angestellte mit Nebeneinkünften über 410 € | Ja |
| Ehepaare mit Steuerklasse III und V | Ja |
| Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende | Ja |
| Vermieter mit Einkünften über 410 € | Ja |
| Rentner mit steuerpflichtigem Einkommen über dem Grundfreibetrag | Ja |
Die Übersicht dient der Orientierung. Im Einzelfall können weitere Gründe greifen.
Wann du als Arbeitnehmer abgeben musst
Du bist verheiratet und habt die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor gewählt. Du hattest gleichzeitig mehrere Arbeitgeber und wurdest teils nach Steuerklasse VI abgerechnet. Du hast Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € im Jahr erhalten, etwa Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Du hattest Nebeneinkünfte über 410 €, zum Beispiel aus Vermietung oder einer selbstständigen Tätigkeit. Für dich war ein Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eingetragen, etwa für Werbungskosten. Du hast den Arbeitgeber gewechselt und der neue kannte die Werte des alten Arbeitgebers nicht. Das Finanzamt hat dich ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert.
Rentnerinnen und Rentner
Selbstständige, Vermieter und andere Einkunftsarten
Freiwillige Abgabe und Antragsveranlagung
Nur der Betrag über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wirkt sich zusätzlich aus. Ohne weiteren Pflichtgrund bleibt die Abgabe in diesem Fall freiwillig.
Fristen und was bei Verspätung passiert
Häufige Fragen
Wer muss keine Steuererklärung abgeben?
Was besagt § 25 Abs. 3 EStG?
Wer muss eine Steuererklärung ausfüllen?
Wer einmal eine Steuererklärung abgibt, muss sie dann immer abgeben?
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Kann eine freiwillige Erklärung zu einer Nachzahlung führen?
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 46 EStG – Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- § 25 EStG – Veranlagungszeitraum und Einkommensteuererklärung
- § 149 AO – Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen
- § 152 AO – Verspätungszuschlag
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif und Grundfreibetrag
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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