Kirchensteuer: Höhe, Berechnung und Absetzbarkeit
Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer. Absetzbar als Sonderausgabe. Mit Rechenbeispiel.

Was die Kirchensteuer ist
Wer Kirchensteuer zahlt
Höhe: 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer
| Bundesland | Satz der Einkommensteuer |
|---|---|
| Baden-Württemberg, Bayern | 8 % |
| Berlin, NRW, Hessen und alle übrigen Länder | 9 % |
Maßgeblich ist die festgesetzte Einkommensteuer, nicht das Bruttoeinkommen.
Beispielrechnung
Gezahlte Kirchensteuer wirkt im Folgejahr als Sonderausgabe. Wie viel du sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Wie hoch ist die Kirchensteuer bei 3.000 € brutto?
Habe ich mehr Netto, wenn ich aus der Kirche austrete?
Warum zahle ich Kirchensteuer, obwohl ich nicht in der Kirche bin?
Wie melde ich mich von der Kirchensteuer ab?
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 51a EStG – Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer
- § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Sonderausgaben
- Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 WRV – Kirchensteuerrecht
- § 37b EStG – Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
- § 40a EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
- BFH, Urteil vom 30.11.1989, Az. I R 14/87 (Kirchensteuer bei pauschaler Lohnsteuer)
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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