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Grundlagen

Steuerklassen I bis VI: Welche passt zu dir?

Die sechs Steuerklassen im Überblick: Wer welche bekommt, wann sich ein Wechsel lohnt und warum die Steuerklasse die Jahressteuer nicht ändert.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 3 Quellen
Gehaltsabrechnung mit farbig markierter Zeile zur Steuerklasse

Steuerklasse: Abzug im Monat, nicht die Jahressteuer

Dein Arbeitgeber behält bei jeder Gehaltszahlung Lohnsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Wie viel das ist, ergibt sich aus deiner Steuerklasse. Sie steht auf jeder Gehaltsabrechnung und ist beim Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal gespeichert.

Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Wie hoch deine Steuer für das ganze Jahr wirklich ist, zeigt sich erst in der Steuererklärung. Zu viel Gezahltes kommt zurück, zu wenig Gezahltes musst du nachzahlen.

Die Steuerklasse verschiebt also vor allem den Zeitpunkt deiner Zahlungen. Sie sorgt für mehr oder weniger Netto im Monat, ändert aber nichts an der Jahressteuer.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

Das Finanzamt ordnet dir eine von sechs Klassen zu. Maßgeblich sind Familienstand, Beschäftigung und bei Paaren die gewählte Kombination. Die Tabelle zeigt, wer in welche Klasse gehört.

Die sechs Steuerklassen im Überblick
KlasseFür wenWirkung beim Lohnsteuerabzug
ILedige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende; Verwitwete nach dem Jahr des Todes und dem FolgejahrStandardklasse mit den Freibeträgen einer alleinstehenden Person
IIAlleinerziehende mit mindestens einem Kind im HaushaltDer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mindert den Abzug
IIIVerheiratete, wenn die Partnerin oder der Partner Klasse V hat oder keinen Arbeitslohn beziehtNiedrigster Abzug, doppelter Grundfreibetrag
IVVerheiratete mit ähnlich hohem Einkommen; automatisch nach der HeiratAbzug wie in Klasse I
IV mit FaktorVerheiratete, die Nachzahlungen klein halten wollenEin Faktor verteilt die Lohnsteuer passend zum erwarteten Einkommen beider
VVerheiratete, wenn die Partnerin oder der Partner Klasse III hatHoher Abzug, die Freibeträge liegen beim Partner
VIZweite und jede weitere steuerpflichtige BeschäftigungHöchster Abzug, weil die Freibeträge schon im Hauptjob verbraucht sind

Klasse IV mit Faktor ist keine eigene Steuerklasse, sondern eine Sonderform von Klasse IV.

Klasse I und II: Alleinstehende und Alleinerziehende

Klasse I bekommst du automatisch, wenn du ledig, geschieden oder dauernd getrennt lebend bist. Auch Verwitwete fallen dorthin, sobald das Jahr des Todes und das Folgejahr vorbei sind.

Als Alleinerziehende oder Alleinerziehender kannst du Klasse II beantragen. Voraussetzung ist, dass in deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das dir Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Lebt noch eine andere volljährige Person im Haushalt, entfällt der Anspruch in der Regel.

Der Vorteil: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € im Jahr 2026 für das erste Kind senkt schon den monatlichen Abzug. Für jedes weitere Kind steigt der Betrag um 240 €.

Klasse II kommt nicht von selbst. Du musst sie beim Finanzamt beantragen, damit sie in deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen steht.

III/V, IV/IV oder Faktor: Was Paare wählen

Nach der Heirat stufen die Finanzämter beide Partner automatisch in Klasse IV ein. Verdienen beide ähnlich viel, passt das gut. Eine Pflicht zur Steuererklärung gibt es in dieser Kombination nicht.

Verdient ein Partner deutlich mehr, ist III/V oft die Wahl mit dem höchsten gemeinsamen Netto im Monat. Dafür zahlt der andere Partner in Klasse V fast ohne Freibeträge. Die Steuererklärung ist Pflicht, und am Jahresende kann eine Nachzahlung warten.

Beim Faktorverfahren bleibt dem geringer verdienenden Partner mehr Netto als in Klasse V. Das Finanzamt verteilt die Lohnsteuer mit einem Faktor auf beide. Auch hier musst du eine Erklärung abgeben.

Welche Kombination unterm Strich günstig ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Vergleich lohnt sich mit dem Rechner für Steuerklassen für Paare. Mehr dazu steht im Ratgeber Steuererklärung für Paare.

Klasse VI: Der zweite Job

Nimmst du neben deinem Hauptjob eine zweite Beschäftigung an, bekommt diese automatisch Klasse VI. Familienstand und Kinder spielen dort keine Rolle.

In Klasse VI fallen Steuern ab dem ersten Euro an. Der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € sind schon im ersten Arbeitsverhältnis berücksichtigt. Deshalb ist Klasse VI die teuerste Klasse.

Du entscheidest, welchem Job du Klasse VI zuordnest. Legst du sie auf das geringer bezahlte Arbeitsverhältnis, profitiert der besser bezahlte Job von den Freibeträgen.

Ein Minijob löst in der Regel keine Klasse VI aus, weil er pauschal versteuert wird.

Steuerklasse wechseln: Antrag und Termine

Einen Wechsel beantragst du beim Finanzamt. Viele Schritte laufen heute online, etwa über Mein ELSTER. Wie du dich anmeldest, steht in der Anleitung Mein ELSTER registrieren.

Paare können ihre Kombination mehrmals im Jahr ändern. Der Wechsel wirkt für die Zukunft, eine Rückrechnung für vergangene Monate gibt es nicht.

Für den Antrag nutzt du den Vordruck aus dem Formularcenter. Ein Muster findest du unter Muster: Antrag auf Steuerklassenwechsel. Für andere Fälle gibt es den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

Ein Wechsel lohnt sich besonders vor dem Bezug von Elterngeld oder Arbeitslosengeld, weil diese Leistungen am Nettolohn ansetzen. Für das Elterngeld zählt eine neue Steuerklasse nur, wenn sie in mindestens sechs der zwölf Monate vor dem Mutterschutz galt; sonst bleibt die alte maßgeblich. Details erklärt Elterngeld und Steuern.

Steuerklasse und Abgabepflicht

Mit III/V oder IV mit Faktor musst du eine Steuererklärung abgeben. Gleiches gilt, wenn du in Klasse VI einen zweiten Job hast.

In den Klassen I und IV/IV ist die Abgabe freiwillig. Sie lohnt sich fast immer, weil zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet wird.

Welche Belege du brauchst, steht in der Checkliste für Arbeitnehmer. Wer abgabepflichtig ist, erklärt der Ratgeber Wer muss eine Steuererklärung abgeben?.

Häufige Fragen

Was bedeuten die Steuerklassen 1 bis 6?

Jede Klasse steht für eine Lebens- oder Arbeitssituation. Klasse I gilt für Alleinstehende, II für Alleinerziehende, III bis V für Paare und VI für den zweiten Job. Sie steuert, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.

Was ist die Steuerklasse VI?

Klasse VI ist für die zweite und jede weitere steuerpflichtige Beschäftigung. Dort werden Steuern ab dem ersten Euro fällig, weil alle Freibeträge schon im Hauptjob stecken. Familienstand und Kinder ändern daran nichts.

Kann man Steuerklasse I und VI gleichzeitig haben?

Ja. Wenn du neben deinem Hauptjob in Klasse I eine zweite Stelle annimmst, bekommt dieser zweite Job automatisch Klasse VI. Für den Hauptjob bleibt Klasse I erhalten.

Wo hat man mehr Abzüge: Steuerklasse I oder VI?

In Klasse VI sind die Abzüge höher. Dort greifen weder Grundfreibetrag noch Arbeitnehmer-Pauschbetrag, weil sie im ersten Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden. In Klasse I bleiben diese Freibeträge erhalten.

Welche Steuerklasse ist für Verheiratete am besten?

Das hängt vom Einkommensverhältnis ab. Bei ähnlichem Verdienst passt IV/IV, bei großen Unterschieden oft III/V oder IV mit Faktor. Auf die Jahressteuer hat die Wahl keinen Einfluss.

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

Paare können ihre Kombination mehrmals im Jahr ändern. Der Antrag wirkt für die Zukunft und muss von beiden unterschrieben werden.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 38b EStG – Lohnsteuerklassen
  2. § 39 EStG – Lohnsteuerabzugsmerkmale
  3. § 39f EStG – Faktorverfahren

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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