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Werbungskosten

Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnung am Arbeitsort absetzen

Zweitwohnung am Arbeitsort absetzen: Voraussetzungen, Unterkunftskosten, Familienheimfahrten und Verpflegungspauschalen – mit Rechenbeispiel.

Geprüft am Lesezeit 7 Min. · 5 Quellen
Kleine Zweitwohnung mit Koffer und Möbeln, Symbol für doppelte Haushaltsführung am Arbeitsort

Was ist eine doppelte Haushaltsführung?

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn du zwei Haushalte führst: deinen Hauptwohnsitz und eine zweite Unterkunft am Ort deiner ersten Tätigkeitsstätte. Der Hauptwohnsitz bleibt dein Lebensmittelpunkt.

Die Kosten der Zweitwohnung, deine Heimfahrten und der Umzug gehören zu den Werbungskosten. In der Steuererklärung trägst du sie in der Anlage N ein. Selbstständige setzen sie als Betriebsausgaben ab.

Als Zweitwohnung zählt jede Unterkunft mit einer Schlafmöglichkeit. Das kann eine Mietwohnung, ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer oder ein Zimmer bei Freunden sein. Wie oft du dort übernachtest, spielt keine Rolle.

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Das Finanzamt prüft drei Dinge: einen eigenen Hausstand am Hauptwohnsitz, eine zweite Unterkunft am Arbeitsort und einen beruflichen Grund.

  • Eigener Hausstand: Du hast eine Wohnung, die du selbst nutzt oder mitnutzt, und bestimmst dort die Haushaltsführung.
  • Finanzielle Beteiligung: Du trägst mehr als 10 % der laufenden Kosten des Haupthaushalts.
  • Zweitwohnung: Sie liegt am Ort deiner ersten Tätigkeitsstätte.
  • Beruflicher Grund: Die Zweitwohnung verkürzt deinen Arbeitsweg deutlich.
  • Lebensmittelpunkt: Er bleibt am Hauptwohnsitz, etwa bei der Familie.

Ein unentgeltliches Zimmer im Haushalt der Eltern genügt nicht. Du musst dich an Miete, Nebenkosten oder Lebensmitteln beteiligen und das belegen können. Bei zusammen veranlagten Eheleuten gehen die Finanzämter meist ohne Nachweis von einer Beteiligung aus.

Ob die Zweitwohnung am Arbeitsort liegt, klärt eine Vereinfachungsregel der Finanzverwaltung: Der Weg von der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte ist kürzer als die Hälfte des Wegs vom Hauptwohnsitz. Greift sie nicht, entscheidet der Einzelfall, etwa ob sich die Fahrzeit deutlich verkürzt.

Ist der Hauptwohnsitz mehr als 50 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass er außerhalb des Arbeitsorts liegt.

Unterkunftskosten am Arbeitsort

Für die Unterkunft am Arbeitsort erkennt das Finanzamt höchstens 1.000 € je Monat an. In diesen Höchstbetrag fallen die Miete samt Betriebskosten, die Zweitwohnungssteuer und der Rundfunkbeitrag; ein separat gemieteter Stellplatz zählt laut Bundesfinanzhof zusätzlich.

Bei einer Eigentumswohnung tritt die Abschreibung auf die Anschaffungskosten an die Stelle der Miete. Schuldzinsen und Nebenkosten zählen ebenfalls dazu.

Kosten für Einrichtung und Hausrat gehören nicht zu den gedeckelten Unterkunftskosten. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sie zusätzlich abziehbar sind. Günstige Anschaffungen zählst du sofort, teure Möbel schreibst du über mehrere Jahre ab.

Was zur Unterkunft am Arbeitsort zählt
KostenartBehandlung
Miete und Betriebskostenbis 1.000 € je Monat
Zweitwohnungsteuer, Rundfunkbeitrag, StellplatzZweitwohnungsteuer und Rundfunkbeitrag im selben Höchstbetrag, Stellplatz laut Bundesfinanzhof zusätzlich
Einrichtung und Hausratzusätzlich, ohne Anrechnung
Abschreibung bei Eigentumstatt Miete im Höchstbetrag
Arbeitsmittelseparat als Werbungskosten

Der Höchstbetrag gilt im Jahresdurchschnitt. Nicht ausgeschöpfte Beträge kannst du in andere Monate desselben Jahres übertragen.

Familienheimfahrten, Umzug und Verpflegung

Eine Heimfahrt pro Woche zum Hauptwohnsitz kannst du absetzen. Dafür gilt die Entfernungspauschale: 2025 sind es 0,30 € je Kilometer bis 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Ab 2026 gelten 0,38 € ab dem ersten Kilometer.

Die 4.500-Euro-Grenze greift bei Heimfahrten nicht. Sie gilt nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und auch dort nicht, wenn du ein eigenes oder überlassenes Auto nutzt.

In den ersten drei Monaten nach dem Einzug in die Zweitwohnung kommt Verpflegungsmehraufwand hinzu. Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sind 14 € abziehbar, an vollen Kalendertagen 28 €.

  • Wohnungssuche: Fahrtkosten zu Besichtigungen, Telefon- und Portokosten
  • Umzug: Spedition, Leihwagen, Helferlohn, Kartons und Makler für die Mietwohnung
  • Erste Hinfahrt und letzte Rückfahrt: in voller Höhe
  • Familienheimfahrten: eine Fahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale
  • Verpflegung: Pauschalen nur in den ersten drei Monaten

Die Umzugskostenpauschale bekommst du hier nicht, weil dein Lebensmittelpunkt bleibt. Du musst jede Position einzeln nachweisen. Das gilt auch für den Rückzug in die Hauptwohnung.

Nur eigene Kosten zählen

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt: Werbungskosten kann nur abziehen, wer die Kosten selbst trägt. Zahlungen des Ehepartners gelten nicht als eigene Aufwendungen.

Im entschiedenen Fall lief der Mietvertrag der Zweitwohnung auf den Ehemann, und er zahlte auch die Miete. Die Ehefrau arbeitete dort, konnte die Unterkunftskosten aber nicht absetzen.

Achte deshalb darauf, dass der Mietvertrag auf die Person läuft, die auswärts arbeitet. Die Miete sollte von deren eigenem Konto abgebucht werden. Ein gemeinsames Konto hilft nicht weiter, weil Zahlungen dem Vertragspartner zugerechnet werden.

Ist der Vertrag schon unterschrieben, kann eine Untervermietung an den beruflich tätigen Partner ein Weg sein. Ob das mietrechtlich zulässig ist, klärst du mit dem Vermieter.

Rechenbeispiel

BeispielZweitwohnung in München, Hauptwohnsitz in Augsburg (70 km)
Miete 12 × 850 €10.200 €
Heimfahrten 44 × 70 km × 0,38 €1.170 €
Verpflegung erste drei Monate (vereinfacht)1.100 €
Werbungskosten12.470 €

Vereinfachtes Beispiel für 2026. Erstattungen des Arbeitgebers mindern den Ansatz.

Was der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann

Dein Arbeitgeber kann die Unterkunftskosten am Arbeitsort bis zur gleichen Monatsgrenze steuerfrei erstatten.

Bei Beschäftigten in Steuerklasse III, IV oder V darf der Arbeitgeber einen eigenen Hausstand unterstellen. In allen anderen Fällen braucht er eine schriftliche Erklärung.

Steuerfreie Erstattungen mindern deine Werbungskosten. Absetzen kannst du nur den Teil, den du selbst getragen hast.

Damit die Kosten schon im Monatslohn wirken, beantragst du beim Finanzamt einen Freibetrag. Danach musst du eine Steuererklärung abgeben. Ein Muster findest du unter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

Häufige Fragen

Wann kann ich einen Zweitwohnsitz steuerlich absetzen?

Wenn du am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand führst, dich an dessen laufenden Kosten beteiligst und am Arbeitsort aus beruflichen Gründen eine zweite Unterkunft nutzt. Der Lebensmittelpunkt muss am Hauptwohnsitz bleiben. Dann zählen die Unterkunftskosten zu deinen Werbungskosten.

Was bedeutet eine doppelte Haushaltsführung?

Du unterhältst zwei Haushalte: den Hauptwohnsitz als Lebensmittelpunkt und eine Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte. Ein beruflicher Grund ist Voraussetzung. Die Mehrkosten mindern deine Steuer.

Wie kann ich die Zweitwohnungssteuer vermeiden?

Ob und in welcher Höhe eine Gemeinde Zweitwohnungssteuer erhebt, steht in ihrer Satzung. Steuerlich absetzen kannst du sie im Rahmen der Unterkunftskosten. Eine allgemeine Möglichkeit, sie zu vermeiden, gibt es nicht; örtlich greifen aber Ausnahmen für bestimmte Nutzungen.

Welche Arbeitgeberzuschüsse gibt es bei doppelter Haushaltsführung?

Der Arbeitgeber kann Unterkunftskosten am Arbeitsort und Verpflegungspauschalen steuerfrei erstatten. Auch ein Zuschuss zu den Umzugskosten ist möglich. Solche Erstattungen mindern aber deine eigenen Werbungskosten.

Gilt die doppelte Haushaltsführung auch für Ledige?

Ja. Du brauchst keine Familie am Hauptwohnsitz, sondern einen eigenen Hausstand und eine finanzielle Beteiligung von mehr als 10 % an dessen Kosten. Ein unentgeltliches Zimmer bei den Eltern genügt dafür nicht.

Zählt ein Hotelzimmer als Zweitwohnung?

Ja, jede Unterkunft mit Übernachtungsmöglichkeit wird anerkannt. Auch ein möbliertes Zimmer oder ein Hotelzimmer kommen infrage. Entscheidend ist, dass dir die Unterkunft am Arbeitsort zur Verfügung steht.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG – Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung
  2. § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten
  3. BMF-Schreiben vom 25.11.2020: Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern
  4. BFH, Urteil vom 9.9.2025 – VI R 16/23 (nur eigene Aufwendungen abziehbar)
  5. BFH, Urteil vom 4.4.2019 – VI R 18/17 (Einrichtungskosten)

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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