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Familie

Kinderbetreuungskosten absetzen: 80 % bis 4.800 € pro Kind

Kita, Tagesmutter, Hort: Seit 2025 sind 80 % der Betreuungskosten absetzbar, höchstens 4.800 € pro Kind. Was zählt und was nicht.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 4 Quellen
Kinderrucksack hängt an einer Garderobe neben Jacken in einem Flur

Kinderbetreuungskosten absetzen: die Regel ab 2025

Lässt du dein Kind von anderen betreuen und zahlst dafür, kannst du einen Teil der Kosten in der Steuererklärung angeben. Diese Ausgaben zählen als Sonderausgaben und senken dein zu versteuerndes Einkommen.

Seit 2025 sind 80 % der Betreuungskosten abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind und Kalenderjahr. Bis 2024 waren es zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 €. Der Gesetzgeber hat den Höchstbetrag also angehoben.

Ein Rechenbeispiel: Liegen deine Betreuungskosten bei 3.000 € im Jahr, wirken 2.400 € steuermindernd. Wie viel du davon wirklich sparst, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab.

Wie hoch deine Ersparnis ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen. Bei niedrigem Einkommen fällt der Vorteil kleiner aus, in der Nähe des Spitzensteuersatzes deutlich größer.

Diese Betreuungskosten erkennt das Finanzamt an

  • Krippe, Kindergarten und Kindertagesstätte
  • Hort, Ganztagsbetreuung und Kernzeitbetreuung in der Schule
  • Tagesmutter, Kinderfrau, Babysitter und Nanny
  • Au-pair, anteilig oder mit getrennt ausgewiesener Betreuungsleistung
  • Unterbringung im Internat, ohne Verpflegung
  • Beaufsichtigung bei den Hausaufgaben

Nicht abziehbar sind Verpflegung, Fahrtkosten zur Betreuung, Nachhilfe sowie Kurse für Musik, Sport oder andere Freizeitbeschäftigungen. Auch Ferienlager und Klassenfahrten zählen nicht dazu.

Bei gemischten Angeboten lass dir die reine Betreuung auf der Rechnung getrennt ausweisen. Sonst streicht das Finanzamt den Anteil, der nicht zur Betreuung gehört.

Wie hoch der Absetzbetrag ist

Abziehbar ist nur ein Teil deiner Ausgaben, weil das Finanzamt bei jeder Betreuung einen privaten Anteil unterstellt. Grundlage sind Aufwendungen bis 6.000 € je Kind und Jahr.

Leben die Eltern zusammen, werden aber nicht zusammen veranlagt, gilt für jeden ein hälftiger Höchstbetrag von 2.400 €. Eine andere Aufteilung ist nur auf gemeinsamen Antrag möglich.

Kinderbetreuungskosten je Kind und Jahr
SteuerjahrAbziehbarer AnteilHöchstbetrag
bis 2024zwei Drittel4.000 €
ab 202580 %4.800 €

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, Stand 2026.

Voraussetzungen und Nachweise

  • Du hast für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
  • Das Kind gehört zu deinem Haushalt.
  • Das Kind ist jünger als 14 Jahre.
  • Bei Behinderung gilt keine Altersgrenze, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.

Du brauchst eine Rechnung oder einen Gebührenbescheid und eine unbare Zahlung per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift. Bar gezahlte Beträge erkennt das Finanzamt nicht an. Die Belege musst du nur auf Anforderung vorlegen.

Steuerfreie Zuschüsse deines Arbeitgebers zur Betreuung mindern die abziehbaren Kosten. Rechne sie vorher heraus.

Eintragen kannst du die Beträge in der Anlage Kind. Dort gibt es eigene Zeilen für die Betreuungskosten.

Beispiel: Kita-Gebühren und die Ersparnis

Der abziehbare Betrag senkt dein zu versteuerndes Einkommen, er wird nicht direkt von der Steuerschuld abgezogen. Deshalb entspricht die Ersparnis nicht dem vollen Betrag der Betreuungskosten.

Beide Elternteile können die Kosten nur zusammen bis zum Höchstbetrag ansetzen. Eine doppelte Berücksichtigung derselben Ausgabe ist nicht möglich.

BeispielKita-Gebühren 3.600 € im Jahr
Gezahlte Kita-Gebühren3.600 €
Davon abziehbar (80 %)2.880 €
Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatzrund 860 €

Ziehe den Verpflegungsanteil vorher ab. Er wirkt nicht steuermindernd.

Getrennt lebende Eltern und Betreuung durch Angehörige

Wohnt das Kind nur bei einem Elternteil, kann in der Regel nur dieser die Kosten absetzen. Dem anderen Elternteil fehlt die Haushaltszugehörigkeit, auch wenn er sich an den Kosten beteiligt.

Wohnt das Kind bei beiden Eltern in getrennten Haushalten, darf jeder seinen Anteil bis zum halben Höchstbetrag abziehen.

Betreuen Großeltern oder Geschwister dein Kind gegen Bezahlung, brauchst du einen schriftlichen Vertrag. Er muss einem Fremdvergleich standhalten, und die Zahlung muss auf das Konto der Betreuungsperson gehen.

Wohnt die Betreuungsperson im selben Haushalt oder hat sie selbst Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag für das Kind, ist kein Abzug möglich. Das gilt etwa, wenn die Oma mit euch zusammenlebt.

Diese Fragen sind oft streitanfällig und werden von Gerichten unterschiedlich bewertet. Kläre deinen Fall im Zweifel mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Schulgeld und Abgrenzung zu anderen Töpfen

Für eine überwiegend privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss kannst du 30 % des Schulgelds absetzen, höchstens 5.000 € je Kind und Jahr. Kosten für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung zählen nicht dazu.

Fallen die Betreuungskosten für ein älteres Kind an oder überschreiten sie den Höchstbetrag, kommt manchmal eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht. Dort sind 20 % der Lohnkosten abziehbar, höchstens 4.000 €.

Auch ein Minijob im Haushalt kann begünstigt sein: 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € pro Jahr.

Für die Betreuung durch eine Haushaltshilfe gilt: Nur der Teil der Kosten, der auf die Betreuung entfällt, zählt als Kinderbetreuungskosten. Der Rest kann als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden.

Häufige Fragen

Wie viel bekommt man von den Kinderbetreuungskosten zurück?

Abziehbar sind 80 % deiner Kosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Die Ersparnis entspricht deinem Grenzsteuersatz multipliziert mit dem abziehbaren Betrag. Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 30 % sind das bis zu rund 1.440 € im Jahr.

Wie kann ich Kinderbetreuungskosten nachweisen?

Du brauchst eine Rechnung oder einen Gebührenbescheid und einen Zahlungsbeleg. Das Finanzamt verlangt eine unbare Zahlung per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift. Barzahlungen erkennt es nicht an. Die Belege musst du nur auf Anforderung vorlegen.

Bis zu welchem Alter kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?

Grundsätzlich bis zum 14. Lebensjahr des Kindes. Im Kalenderjahr des Geburtstags teilst du die Kosten zeitanteilig auf. Bei einer Behinderung gibt es keine Altersgrenze, wenn sie vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.

Zählen Großeltern als Betreuungspersonen?

Ja, wenn du mit ihnen einen schriftlichen Vertrag wie unter Fremden schließt und die Betreuung bezahlst. Die Zahlung muss auf ihr Konto gehen. Wohnen die Großeltern im selben Haushalt oder haben sie selbst Anspruch auf Kindergeld für das Kind, ist der Abzug ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Absetzbetrag für das Jahr 2026?

Für 2026 gelten dieselben Werte wie 2025: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind. Ob der Gesetzgeber die Beträge anhebt, ist nicht gesichert. Prüfe die Werte vor der Abgabe.

Kann ich Kinderbetreuungskosten schon im laufenden Jahr geltend machen?

Ja, über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kannst du die Kosten als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dann zahlt dein Arbeitgeber ab dem Antragsmonat weniger Lohnsteuer ein. Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung entsteht dadurch nicht. Ob der Antrag sinnvoll ist, hängt von deinem Einzelfall ab.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben
  2. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG – Schulgeld
  3. § 35a EStG – Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen
  4. § 32 Abs. 1 EStG – Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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