Zum Inhalt springen
Familie

Elterngeld und Steuern: Der Progressionsvorbehalt erklärt

Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz. Warum es zu Nachzahlungen kommt, wann die Erklärung Pflicht ist und wie du vorsorgst.

Geprüft am Lesezeit 5 Min. · 5 Quellen
Eltern sitzen mit ihrem Baby am Tisch und sehen gemeinsam Steuerunterlagen durch

Elterngeld und Steuern: steuerfrei, aber nicht folgenlos

Elterngeld gehört zu den Lohnersatzleistungen. Es ersetzt einen Teil deines Einkommens, wenn du nach der Geburt kürzer trittst.

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Einkommensteuer darauf zahlst du nicht.

Ganz ohne Wirkung bleibt es aber nicht. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Wie stark sich das auswirkt, hängt von deinem übrigen Einkommen ab. Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht möglich.

Wie der Progressionsvorbehalt wirkt

Beim Progressionsvorbehalt rechnet das Finanzamt das Elterngeld zu deinem Einkommen hinzu. Das geschieht nur, um deinen Steuersatz zu ermitteln.

Aus dieser Summe ergibt sich ein höherer Satz, als du ohne Elterngeld hättest.

Mit diesem Satz wird dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen belastet. Das Elterngeld bleibt dabei selbst steuerfrei.

Denselben Mechanismus kennt das Steuerrecht bei vielen Lohnersatzleistungen, etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Typische Leistungen und ihre Behandlung
LeistungProgressionsvorbehalt
ElterngeldJa
MutterschaftsgeldJa
ArbeitslosengeldJa
KrankengeldJa
KindergeldNein
ArbeitslohnNein, aber normal steuerpflichtig

Die Übersicht zeigt häufige Fälle, nicht alle denkbaren Leistungen.

Beispiel: So entsteht eine Nachzahlung

Ein vereinfachtes Beispiel macht den Mechanismus sichtbar. Alle Werte sind gerundet.

Das Elterngeld erhöht den Satz, mit dem dein übriges Einkommen versteuert wird. Die Differenz zahlst du nach.

BeispielModellrechnung: 30.000 € zu versteuerndes Einkommen, 9.000 € Elterngeld (Tarif 2026)
Steuer ohne Elterngeld, Satz rund 14 %rund 4.200 €
Steuersatz mit Elterngeld im Progressionsvorbehaltrund 18 %
Steuer mit Progressionsvorbehaltrund 5.300 €
Mögliche Nachzahlungrund 1.100 €

Vereinfachte Rechnung ohne Sonderausgaben und Freibeträge. Der tatsächliche Satz hängt vom Einzelfall ab.

Wann du eine Steuererklärung abgeben musst

Der Progressionsvorbehalt kann aus einer freiwilligen eine verpflichtende Steuererklärung machen.

Beziehst du im Kalenderjahr Lohnersatzleistungen von mehr als 410 €, musst du eine Erklärung abgeben. Grundlage ist § 46 EStG.

Das gilt auch dann, wenn nur ein Teil deines Einkommens aus Lohnersatzleistungen stammt.

Ohne Pflicht lohnt sich die Abgabe oft trotzdem. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Abgabepflicht.

Was du in der Elternzeit absetzen kannst

Auch in der Elternzeit fallen Kosten an, die du in der Steuererklärung angeben kannst.

  • Werbungskosten, etwa Arbeitsmittel, Fachliteratur und Fortbildungen
  • Fahrten zur Arbeit über die Entfernungspauschale
  • Die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr
  • Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Sonderausgaben
  • Kinderbetreuungskosten, etwa für Kita, Tagesmutter oder Au-pair
  • Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten

Fällt in der Elternzeit kein steuerpflichtiges Einkommen an, wirken sich diese Kosten nicht sofort aus.

Sie können aber als Verlust festgestellt und in spätere Jahre vorgetragen werden. Den Antrag stellst du mit der Steuererklärung, ein Muster findest du unter Verlustfeststellung.

So beugst du einer Nachzahlung vor

Ein Blick voraus hilft, die Nachzahlung abzufedern.

  • Bilde eine Rücklage für die Zeit nach dem Elterngeld
  • Prüfe deine Steuerklasse und mögliche Freibeträge
  • Vergleiche bei Paaren Einzel- und Zusammenveranlagung
  • Nutze den Belegabruf, damit keine Leistung in der Erklärung fehlt

Für 2026 liegt der Kinderfreibetrag bei 9.756 € je Kind. Das Kindergeld beträgt 259 € im Monat.

Ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch. Details stehen unter Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Häufige Fragen

Warum muss ich Steuern nachzahlen, wenn ich Elterngeld bekomme?

Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Das Finanzamt rechnet es nur zur Ermittlung des Satzes hinzu. Dadurch fällt auf Lohn und andere Einkünfte mehr Steuer an. Diese Differenz erscheint als Nachzahlung.

Wie wirkt sich Elterngeld auf die Steuererklärung aus?

Du gibst die Leistung in der Anlage N an, dort gibt es dafür eigene Zeilen. Über den Belegabruf kann das Finanzamt die Daten oft schon vorab bereitstellen. Am Ergebnis ändert das nichts, es spart nur Tipparbeit.

Wie viel Steuern zahle ich bei Elterngeld?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt von der Höhe des Elterngeldes und deinem übrigen Einkommen ab. Ohne steuerpflichtiges Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Sonst bestimmt dein Grenzsteuersatz die Nachzahlung.

Was kann ich während der Elternzeit steuerlich absetzen?

Typisch sind Werbungskosten wie Arbeitsmittel und Fortbildungen, Beiträge für Versicherungen, Kinderbetreuungskosten und außergewöhnliche Belastungen. Ohne Einkommen wirken sie oft als Verlust für spätere Jahre. Sammle die Belege also auch dann, wenn gerade keine Steuer anfällt.

Wird Mutterschaftsgeld genauso behandelt?

Auch das Mutterschaftsgeld zählt zu den Lohnersatzleistungen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also ebenfalls den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Gezahlt wird es während der Mutterschutzfristen.

Kann ich die Nachzahlung mit einer anderen Veranlagung vermeiden?

Manchmal ja. Bei Paaren kann die Einzelveranlagung günstiger ausfallen als die Zusammenveranlagung. Vergleiche beide Varianten, bevor du abgibst. In der Steuererklärung kannst du die für dich bessere Form wählen.

Bald verfügbar

Bald kannst du das direkt bei uns erledigen

Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 32b EStG – Progressionsvorbehalt
  2. § 46 EStG – Veranlagung bei Bezug von Lohnersatzleistungen
  3. § 10d EStG – Verlustabzug
  4. § 31 EStG – Familienleistungsausgleich
  5. § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

So prüfen wir Inhalte

War dieser Artikel hilfreich?

Fehler melden

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.

Weiterlesen