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Grundlagen

Minijob und Midijob: Steuern und Abgaben 2026

Minijob-Grenze 2026, Pauschalsteuer, Rentenversicherung und Midijob-Übergangsbereich: Was für Nebenjobs und Hauptjobs gilt.

Geprüft am Lesezeit 7 Min. · 4 Quellen
Kassiererin bedient eine Kasse in einem Café und reicht einem Gast Wechselgeld.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Du verdienst höchstens 603 € im Monat oder arbeitest nur kurzfristig.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung zählt die Dauer, nicht die Höhe des Lohns. Sie ist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. In landwirtschaftlichen Betrieben gelten längere Zeitgrenzen.

Für Minijobber zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Der Minijob ist rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber auf Antrag befreien lassen.

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob liegt vor, wenn du dauerhaft mehr als 603 € und höchstens 2.000 € im Monat verdienst. Diesen Bereich nennt man Übergangsbereich, früher Gleitzone.

Dort bist du in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Dein eigener Beitragsanteil ist reduziert und steigt mit dem Verdienst an.

Der Arbeitgeber trägt im unteren Bereich einen höheren Anteil. Er beginnt bei rund 28 % und sinkt bis zur Obergrenze auf etwa 21 %.

Minijob und Midijob im Vergleich

Der wichtigste Unterschied liegt bei der Sozialversicherung. Im Minijob zahlst du keine eigenen Beiträge, im Midijob schon, dafür bist du dort voll abgesichert.

Auch steuerlich unterscheiden sich beide Modelle. Der Minijob wird meist pauschal besteuert, der Midijob nach deiner Steuerklasse.

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Punkte im Überblick.

Minijob und Midijob: die Unterschiede
KriteriumMinijobMidijob
Verdienst im Monatbis 603 €603,01 € bis 2.000 €
Sozialversicherungpauschale Beiträge des ArbeitgebersPflichtbeiträge, für dich reduziert
Rentenversicherungpflichtig, Befreiung auf Antragpflichtig, volle Rentenansprüche
Lohnsteuermeist Pauschsteuer des Arbeitgebersnach Steuerklasse
AnmeldungMinijob-Zentraledeine Krankenkasse
Krankengeldkein AnspruchAnspruch wie Beschäftigte
Unfallversicherungjaja

Stand 2026. Beitragssätze sind gerundet.

Steuern im Minijob

Für Minijobs führt der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschsteuer von 2 % ab. Damit ist der Job steuerlich erledigt und muss nicht in deine Erklärung.

Er kann die Lohnsteuer aber auch nach deiner Steuerklasse berechnen. Bei einem Nebenjob ist das oft Steuerklasse VI, dort fällt mehr Steuer an.

Dann steht der Verdienst in der Lohnsteuerbescheinigung und gehört in die Anlage N.

Steuern im Midijob

Der Midijob ist lohnsteuerpflichtig. Eine Pauschsteuer wie beim Minijob gibt es nicht.

Wie viel abgeht, richtet sich nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, also der Steuerklasse und eingetragenen Freibeträgen.

In den Klassen I bis IV bleibt bei niedrigem Verdienst oft wenig oder keine Lohnsteuer übrig. In den Klassen V und VI, etwa beim Zweitjob, ist die Belastung deutlich höher.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können hinzukommen. Andere Einkünfte werden mit dem Midijob-Lohn zusammengerechnet; beim Ehegattensplitting zählt der Midijob voll mit.

Minijob und Midijob kombinieren

Ein Minijob kann neben einem Midijob bestehen. Der Minijob bleibt sozialversicherungsfrei, der Midijob wird weiter nach den Regeln des Übergangsbereichs abgerechnet.

Für Kombinationen gelten diese Regeln:

  • Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über 603 € im Monat, ist keine der Beschäftigungen mehr geringfügig.
  • Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt nur der erste Minijob geringfügig.
  • Mehrere Midijobs werden ebenfalls zusammengerechnet. Über 2.000 € im Monat gelten die normalen Beitragssätze.
  • Wird der Lohn nicht gleichmäßig gezahlt, zählt der Durchschnittsverdienst des Jahres.

Was das für die Rente bedeutet

Im Midijob zahlst du weniger Beiträge, bekommst aber die vollen Rentenpunkte. Diese Regelung gilt seit 2019.

Im Minijob zahlst du einen kleinen eigenen Beitrag, wenn du nicht befreit bist. Der Arbeitgeber stockt seinen Pauschalbeitrag damit auf.

Lässt du dich befreien, sparst du den Eigenanteil, verlierst aber Ansprüche in der Rentenversicherung. Diese Entscheidung solltest du gut abwägen.

Seit 2026 gibt es mit der Aktivrente einen zusätzlichen Anreiz, auch als Rentner weiterzuarbeiten. Ob sie zu dir passt, hängt vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Kann man einen Minijob und einen Midijob haben?

Ja. Der Minijob bleibt neben einem Midijob sozialversicherungsfrei, solange er für sich unter der Grenze von 603 € bleibt. Der Midijob wird weiter mit reduzierten Beiträgen abgerechnet. Mehrere Beschäftigungen können aber zusammengerechnet werden, deshalb lohnt der Blick auf die Summe.

Welche Nachteile hat der Midijob?

Dein Verdienst ist auf 2.000 € im Monat begrenzt, sonst endet der Übergangsbereich. Der Lohn ist lohnsteuerpflichtig, besonders in den Steuerklassen V und VI. Die Rente fällt niedriger aus als bei Vollzeit, weil du weniger verdienst, gekürzt werden die Rentenpunkte pro Euro aber nicht.

Wie viele Stunden darf ein Midijob im Monat arbeiten?

Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Entscheidend ist der durchschnittliche Monatsverdienst zwischen 603,01 € und 2.000 €. Wie viele Stunden das sind, hängt von deinem Stundenlohn ab.

Was muss der Arbeitgeber bei einem Midijob beachten?

Er meldet dich bei deiner Krankenkasse an, nicht bei der Minijob-Zentrale. Die Beiträge berechnet er über die Formel für den Übergangsbereich. Im unteren Bereich zahlt er deutlich mehr als die Hälfte, dazu kommen Umlagen und die Unfallversicherung.

Wie bin ich im Midijob krankenversichert?

Im Midijob bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und hast Anspruch auf Leistungen wie Krankengeld. Dein Beitrag ist über die Gleitzonenformel reduziert, den Rest trägt der Arbeitgeber. Minijobber haben dagegen keinen Krankengeldanspruch.

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Nur, wenn der Arbeitgeber die Pauschsteuer nicht nutzt und den Lohn nach Steuerklasse abrechnet. Dann steht der Verdienst in der Lohnsteuerbescheinigung und gehört in die Anlage N. Bei pauschaler Besteuerung bleibt der Minijob außen vor.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung
  2. § 20 SGB IV – Beschäftigung im Übergangsbereich
  3. § 163 Abs. 10 SGB VI – Beitragsberechnung im Übergangsbereich
  4. § 40a EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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