Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG: Antrag, Satz und Nachversteuerung
Wie Einzelunternehmer und Mitunternehmer nicht entnommene Gewinne mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 34a EStG versteuern und wann die Nachversteuerung greift.

Was die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG bewirkt
Wer die Begünstigung nutzen kann
Gewinne aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG Gewinne aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG
Der ermäßigte Steuersatz und seine Staffelung
| Veranlagungszeitraum | Steuersatz |
|---|---|
| bis 2027 | 28,25 % |
| 2028 und 2029 | 27 % |
| 2030 und 2031 | 26 % |
| ab 2032 | 25 % |
Der Satz gilt zusätzlich zum Solidaritätszuschlag von 5,5 % und gegebenenfalls zur Kirchensteuer.
So wird der nicht entnommene Gewinn berechnet
Rechenbeispiel: 200.000 € Gewinn bleiben im Betrieb
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Gewerbesteuer und ohne Kirchensteuer. Eigene Werte können abweichen.
Nachversteuerung: 25 % bei zu hohen Entnahmen
Wann sich die Thesaurierungsbegünstigung lohnt
Häufige Fragen
Wann lohnt sich die Thesaurierungsbegünstigung?
Was ist die Ermäßigung nach § 34 EStG?
Was sind die Nachteile der Gewinnthesaurierung?
Was bedeutet „34 Abs. 1 EStG“ in diesem Zusammenhang?
Wo trage ich die Thesaurierungsbegünstigung ein?
Wie hoch ist die Nachversteuerung?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 34a EStG – Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne
- § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte
- § 16 EStG – Veräußerung des Betriebs
- § 52 EStG – Anwendungsvorschriften
- BMF-Schreiben: Anwendungsschreiben zur Thesaurierungsbegünstigung ab dem Veranlagungszeitraum 2024
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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