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Selbstständigkeit

Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Gewerbezentralregister Auszug: Wer ihn braucht, wie du die Auskunft beim Bundesamt für Justiz oder vor Ort beantragst und was sie kostet.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 3 Quellen
Geöffneter Behördenbrief neben einem ausgefüllten Antragsformular auf einem Schreibtisch

Was das Gewerbezentralregister ist

Das Gewerbezentralregister, kurz GZR, führt das Bundesamt für Justiz in Bonn. Es ist kein Verzeichnis aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Eingetragen sind nur bestimmte Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe.

Rechtsgrundlage ist § 149 der Gewerbeordnung, die Auskunft regelt § 150. Ein Auszug zeigt dir, ob zu deiner Person Eintragungen vorliegen. Er dient damit als Nachweis deiner gewerberechtlichen Zuverlässigkeit.

Das Register unterscheidet natürliche Personen und juristische Personen. Für dich als Einzelunternehmer gilt der erste Fall, für GmbH, UG und Personenvereinigungen der zweite.

Typische Eintragungen sind:

  • Ablehnung der Zulassung zu einem Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit
  • Rücknahme oder Widerruf einer erteilten Erlaubnis
  • Gewerbeuntersagung
  • Entzug eines Befähigungsscheins nach dem Sprengstoffgesetz
  • Entzug der Befugnis zur Ausbildung von Auszubildenden
  • Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen mit Gewerbebezug über 200 €
  • Bestimmte Verurteilungen mit Gewerbebezug, etwa wegen illegaler Beschäftigung oder vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge

Wann du einen Auszug brauchst

Bei vielen erlaubnispflichtigen Gewerben musst du deine persönliche Zuverlässigkeit belegen. Das betrifft zum Beispiel Gaststätten, Immobilienvermittlung, Sicherheitsdienste und Versicherungsvermittlung.

Bei überwachungsbedürftigen Gewerben prüft die Behörde nach der Gewerbeanmeldung deine Zuverlässigkeit. Dazu gehören zum Beispiel der Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüros und Schlüsseldienste. Du musst dafür unverzüglich ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde beantragen (§ 38 GewO). Bei begründeter Besorgnis kann die Behörde den Nachweis auch bei anderen Gewerben verlangen.

Auch Geschäftspartner oder private Auftraggeber können einen Nachweis wünschen. Für Vergabeverfahren erteilt das Bundesamt seit dem 1. Juni 2025 keine Auskünfte mehr aus dem Gewerbezentralregister. Öffentliche Auftraggeber fragen stattdessen das Wettbewerbsregister ab.

Plane den Antrag früh ein. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben brauchst du den Nachweis oft schon vor der Gewerbeanmeldung, bei überwachungsbedürftigen unmittelbar danach.

Auszug beantragen: online, schriftlich oder persönlich

Der einfachste Weg ist das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Du brauchst einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Dazu kommen ein NFC-fähiges Smartphone und eine kostenlose Software des Bundes für die Online-Ausweisfunktion.

Alternativ stellst du den Antrag schriftlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Deine Unterschrift muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Die Behörde leitet den Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter. Direkt beim Bundesamt geht der Antrag nur online.

Persönlich geht es bei der Behörde, die für deinen Wohnsitz zuständig ist. Das ist je nach Bundesland die Gewerbe- oder die Meldebehörde. Eine Gesellschaft stellt den Antrag in der Regel bei der Gewerbebehörde. Nimm ein gültiges Ausweisdokument mit. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Frage vorher bei der Behörde nach, ob du einen Termin brauchst und wie du die Gebühr zahlst. Für den Auszug zur Vorlage bei einer Behörde gibst du deren genaue Anschrift, den Verwendungszweck und das Aktenzeichen an.

Wege zum Auszug aus dem Gewerbezentralregister
WegVoraussetzungWohin geht der Auszug?
Online beim Bundesamt für JustizeID-fähiger Ausweis, NFC-Smartphone und Softwarean deine Adresse, bei bestimmten Zwecken an die Behörde
Schriftlich über die zuständige Behördeamtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschriftan deine Adresse, bei bestimmten Zwecken an die Behörde
Persönlich vor OrtVorsprache mit gültigem Ausweisan deine Adresse, bei bestimmten Zwecken an die Behörde

Wohnst du im Ausland, stellst du den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, online oder schriftlich.

Natürliche und juristische Personen

Als Privatperson oder Einzelunternehmer stellst du den Antrag selbst. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig. Deine gesetzliche Vertretung darf den Antrag aber für dich stellen.

Bei GmbH, UG und anderen Gesellschaften stellt die gesetzliche Vertretung den Antrag. Ein aktueller Handelsregisterauszug belegt die Vertretungsbefugnis. Auch ein Rechtsanwalt kann den Antrag nicht für die Gesellschaft stellen.

Antragsberechtigt sind außerdem Personen, deren Bevollmächtigung im Handels- oder Genossenschaftsregister steht, zum Beispiel eingetragene Prokuristen. Ihre Vertretungsmacht musst du nachweisen.

Für den behördlichen Auszug sendet das Bundesamt die Auskunft direkt an die genannte Stelle. Das geht nur für bestimmte Zwecke, zum Beispiel für die Entscheidung über eine Erlaubnis. Sonst kommt die Auskunft per Post zur betroffenen Person.

Kosten und Dauer

Für einen Auszug fällt eine Gebühr von 13 € an. Du zahlst sie bei der Behörde, bei der du den Antrag stellst. Online kannst du die Gebühr zum Beispiel per Kreditkarte zahlen. Bei Anträgen aus dem Ausland ist die Gebühr im Voraus zu zahlen.

Das Bundesamt nennt im Regelfall 1 bis 2 Wochen Bearbeitungszeit. Sie beginnt erst, wenn der Antrag beim Bundesamt eingegangen ist. Der Weg über die Behörde und die Post kommen hinzu. Bei Anträgen aus dem Ausland oder mit Auslandsbezug dauert es derzeit länger.

Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Verlangt eine Stelle einen aktuellen Nachweis, sollte der Auszug nicht zu alt sein.

Warte nicht bis zum letzten Moment. Bestellst du den Auszug erst kurz vor einem Termin, kann die Wartezeit deinen Zeitplan durcheinanderbringen.

BeispielBeispiel: Auszug für eine Gaststättenerlaubnis
Gebühr Auszug13 €
Bearbeitungszeit1 bis 2 Wochen beim Bundesamt, dazu Behördenweg und Post
Antragswegonline, schriftlich oder persönlich
Versandan dich oder direkt an die Behörde
Kosten13 €

Bei Gesellschaften kommt der Handelsregisterauszug als Nachweis der Vertretung hinzu.

Gewerbezentralregister, Gewerberegister und Handelsregister

Das Gewerbezentralregister enthält nur Eintragungen zu Beanstandungen und Entscheidungen. Wer ein Gewerbe angemeldet hat, steht im Gewerberegister der Gemeinde. Dort findest du Name, Anschrift und angemeldete Tätigkeit.

Das Handelsregister führt Gesellschaften und Kaufleute mit ihren Rechtsverhältnissen. Ein Handelsregisterauszug zeigt Firma, Sitz, Vertretung und Kapital. Er sagt nichts über deine gewerberechtliche Zuverlässigkeit.

Für eine GmbH brauchen Behörden oft beide Unterlagen. Der eine belegt die Vertretungsbefugnis, der andere die Zuverlässigkeit.

Hältst du einen Eintrag im Gewerbezentralregister für falsch, teile das dem Bundesamt für Justiz mit und lege schlüssig dar, warum. Dann versieht das Bundesamt die Eintragung mit einem Sperrvermerk, bis sich die Richtigkeit klären lässt. Eintragungen werden von Amts wegen getilgt oder entfernt, etwa nach Ablauf gesetzlicher Fristen oder wenn die zugrunde liegende Entscheidung aufgehoben wird. Eine vorzeitige Löschung auf Antrag sieht das Gesetz nicht vor.

Auskunft nutzen und Antrag vorbereiten

Notiere vor dem Antrag, wofür der Auszug bestimmt ist. Bei Behörden brauchst du Anschrift und Aktenzeichen. Diese Angaben entscheiden, wohin die Auskunft geschickt wird.

Halte deinen Ausweis bereit und prüfe die Online-Ausweisfunktion. Ist sie gesperrt, muss sie erst freigeschaltet werden. Das dauert zusätzlich Zeit.

Für Selbstständige gehört der Auszug häufig zur Gründungsphase. Ein Überblick über die ersten Schritte hilft: Steuern bei der Existenzgründung.

Kopiere wichtige Nachweise für deine Unterlagen. So hast du bei Rückfragen von Behörden oder Auftraggebern alles griffbereit.

Häufige Fragen

Was bedeutet Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

Der Auszug ist eine amtliche Auskunft über Eintragungen zu deiner Person im Gewerbezentralregister. Er zeigt, ob gewerberechtliche Beanstandungen, Gewerbeuntersagungen oder bestimmte Verurteilungen vorliegen. Damit dient er als Nachweis deiner Zuverlässigkeit.

Wie lange dauert der Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

Das Bundesamt für Justiz nennt im Regelfall 1 bis 2 Wochen ab Antragseingang. Dazu kommen der Weg über die Behörde und die Post. Bei Anträgen aus dem Ausland oder mit Auslandsbezug dauert es derzeit länger. Plane den Antrag deshalb früh ein.

Was kostet ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

Die Gebühr beträgt 13 €. Du zahlst sie bei der Behörde, die den Antrag aufnimmt, oder online zum Beispiel per Kreditkarte. Bei Anträgen aus dem Ausland ist die Gebühr im Voraus zu zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Handelsregisterauszug und einem Gewerbezentralregisterauszug?

Der Handelsregisterauszug beschreibt die Gesellschaft mit Firma, Sitz, Vertretung und Kapital. Der Gewerbezentralregisterauszug zeigt dagegen gewerbebezogene Entscheidungen und Beanstandungen. Für eine GmbH verlangen Behörden häufig beide Dokumente.

Kann ich die Auskunft für jemand anderen beantragen?

Nein, eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig. Deine gesetzliche Vertretung darf den Antrag für dich stellen. Bei Gesellschaften stellt ihn die gesetzliche Vertretung oder eine im Register eingetragene bevollmächtigte Person.

Wie lange ist die Auskunft gültig?

Eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Viele Stellen verlangen aber einen aktuellen Auszug. Wie alt er höchstens sein darf, legt die Stelle fest. Frag im Zweifel bei der Stelle nach, die den Nachweis fordert.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 149 GewO – Inhalt des Gewerbezentralregisters
  2. § 150 GewO – Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  3. Bundesamt für Justiz: Gewerbezentralregister

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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