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Anlage N 2025 · Zeile 15

Anlage N Zeile 15: Sterbegeld und Kapitalauszahlungen von Versorgungsbezügen

Hier trägst du das Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen ein. Den Betrag findest du in Nummer 32 deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nr. 32 der Lohnsteuerbescheinigung (in den Zeilen 5 und 11 enthalten)Angaben zum Arbeitslohn › Versorgungsbezug204 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ, nicht 0 kann per Belegabruf vorausgefüllt sein
Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nr. 32 der Lohnsteuerbescheinigung (in den Zeilen 5 und 11 enthalten)Angaben zum Arbeitslohn › 4. Versorgungsbezug und weitere– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ, nicht 0

Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 32d . Mit dem Belegabruf in ELSTER ist er meist schon eingetragen.

Was gehört in Zeile 15?

In Zeile 15 steht das Sterbegeld, die Kapitalauszahlung oder Abfindung und die Nachzahlung von Versorgungsbezügen. Diese Beträge sind in den Zeilen 5 und 11 bereits enthalten.

Die Angabe stammt aus Nummer 32 deiner Lohnsteuerbescheinigung. Dort ist der Betrag gesondert bescheinigt.

Das Feld gehört zum Block Versorgungsbezug. Es ist nur auszufüllen, wenn solche Sonderfälle vorliegen.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm den Betrag aus Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung. Der Wert wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags gebraucht.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Er kann auch negativ sein, darf aber nicht 0 sein.

Wenn die Lohnsteuerbescheinigung per Belegabruf vorliegt, ist die Zeile oft schon vorausgefüllt. Prüfe den Wert trotzdem.

  • Betrag aus Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen
  • Euro ohne Cent, auch negativ, nicht 0
  • Nur bei Sterbegeld, Kapitalauszahlung, Abfindung oder Nachzahlung von Versorgungsbezügen ausfüllen

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du hier einen Betrag einträgst, aber das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns aus Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung nicht angibst. Dieses Jahr gehört in Zeile 13.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du den Betrag einträgst, aber die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge aus Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 11 fehlen.

Normalerweise müssen die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag und das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zusammen angegeben werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Versorgungsbezug vollständig aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen und Nachzahlungen besteht.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 310171Beim Versorgungsbezug wurde das in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem Bruttoarbeitslohn enthaltene Sterbegeld, die Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen angegeben, hierzu muss auch das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung erklärt werden.
  • FehlerPrüfregel 310160Beim 4. Versorgungsbezug wurde das in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem Bruttoarbeitslohn enthaltene Sterbegeld, die Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 310191Beim Versorgungsbezug müssen der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam angegeben werden (Ausnahme: der Versorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung).
  • FehlerPrüfregel 540Beim Versorgungsbezug wurde das in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem Bruttoarbeitslohn enthaltene Sterbegeld, die Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen angegeben, der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge wurde jedoch nicht angegeben (Hinweis: Besteht der Versorgungsbezug nicht im vollen Umfang aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung so muss auch die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag erklärt werden).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 15 ein?

Das Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 deiner Lohnsteuerbescheinigung. Der Betrag ist in den Zeilen 5 und 11 bereits enthalten.

Wo finde ich den Betrag für Zeile 15?

In Nummer 32 deiner Lohnsteuerbescheinigung. Bei Belegabruf ist die Zeile häufig schon vorausgefüllt.

Muss ich Zeile 15 immer ausfüllen?

Nein. Sie ist nur auszufüllen, wenn Versorgungsbezüge in Sonderfällen vorliegen, zum Beispiel Sterbegeld oder eine einmalige Kapitalabfindung.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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