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Anlage N 2025 · Zeile 78

Anlage N Zeile 78: Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen

Hier trägst du Art und Betrag der Werbungskosten ein, die mit den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen aus Zeile 11 zusammenhängen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der AufwendungenWerbungskosten › Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen laut Zeile 11– Text
BetragWerbungskosten › Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen laut Zeile 11682 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 78?

In Zeile 78 erfasst du Werbungskosten, die zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen laut Zeile 11 gehören. Das sind typischerweise Aufwendungen, die dir im Zusammenhang mit diesen Versorgungsbezügen entstehen.

Die Zeile hat zwei Felder: die Art der Aufwendungen und den Betrag. Beide Angaben gehören zusammen. Trägst du nur eines von beiden ein, meldet ELSTER einen Fehler.

Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen gehören nicht hierher, sondern in die dafür vorgesehenen Zeilen.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die Art der Aufwendungen ein, also eine kurze Bezeichnung, um welche Kosten es geht. Danach trägst du den Betrag in Euro ein.

Der Betrag wird ohne Cent angegeben. Runde den Wert entsprechend.

Wichtig: Diese Zeile füllst du nur aus, wenn du in Zeile 11 steuerbegünstigte Versorgungsbezüge erklärt hast. Ohne diese Angabe darfst du hier keine Werbungskosten eintragen.

  • Art der Aufwendungen: kurze Bezeichnung der Kosten
  • Betrag: Summe in Euro ohne Cent
  • Nur ausfüllen, wenn Zeile 11 ausgefüllt ist

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass nur der Betrag oder nur die Art der Aufwendungen eingetragen wird. ELSTER verlangt beide Angaben gemeinsam.

Ein weiterer Fehler: Du hast Werbungskosten zu Versorgungsbezügen eingetragen, aber keine steuerbegünstigten Versorgungsbezüge in Zeile 11 erklärt. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn nur Versorgungsbezüge vorliegen, du aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen hast, weist ELSTER darauf hin, dass die Werbungskosten zu Versorgungsbezügen hier einzutragen sind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100200118Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein.
  • FehlerPrüfregel 100200114Bei den Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen wurden Art und Höhe der Aufwendungen nicht gemeinsam angegeben.
  • FehlerPrüfregel 550Es wurden Werbungskosten angegeben die in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen enthalten sind, es wurden aber keine steuerbegünstigten Versorgungsbezüge erklärt.

Zeile 78 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202578
2023–202481
2020–202273
2016–201991

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 78 ein?

Du trägst die Art und den Betrag der Werbungskosten ein, die zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen aus Zeile 11 gehören. Beide Angaben sind gemeinsam zu machen.

Muss ich Zeile 78 ausfüllen, wenn ich nur Versorgungsbezüge habe?

Ja, wenn dir Werbungskosten im Zusammenhang mit diesen Versorgungsbezügen entstehen. ELSTER weist darauf hin, dass diese Kosten hier einzutragen sind und nicht bei den Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen.

Was passiert, wenn ich nur den Betrag ohne Art der Aufwendungen eintrage?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil Art und Höhe der Aufwendungen nicht gemeinsam angegeben wurden. Trage immer beides ein.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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