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Anlage N 2025 · Zeile 26

Anlage N Zeile 26: Grenzgänger: Beschäftigungsland und Arbeitslohn

Hier gibst du an, in welchem Nachbarland du als Grenzgänger arbeitest, und trägst den dort gezahlten Arbeitslohn ein. Bei der Schweiz kommt die schweizerische Abzugsteuer dazu.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Grenzgänger nachAngaben zum Arbeitslohn › Angaben zu Grenzgängern117 Auswahl
  • 2 = Frankreich
  • 3 = Schweiz, Arbeitslohn in CHF gezahlt
  • 0 = Schweiz, Arbeitslohn in EUR gezahlt
  • 4 = Österreich
Arbeitslohn in CHF / EURAngaben zum Arbeitslohn › Angaben zu Grenzgängern116 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Schweizerische Abzugsteuer in CHF / EURAngaben zum Arbeitslohn › Angaben zu Grenzgängern135 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 26?

Zeile 26 betrifft Grenzgänger. Du gibst hier an, in welchem Land du beschäftigt bist, und machst Angaben zum Arbeitslohn und zur Abzugsteuer.

Die Zeile hat drei Felder: das Beschäftigungsland (Kennzahl 117), den Arbeitslohn in CHF oder EUR (Kennzahl 116) und die schweizerische Abzugsteuer in CHF oder EUR (Kennzahl 135).

Die Angaben gehören zum Block „Angaben zu Grenzgängern“ im Abschnitt „Angaben zum Arbeitslohn“.

So füllst du die Zeile aus

Wähle beim Beschäftigungsland den passenden Auswahlwert aus. Zur Auswahl stehen Frankreich, Schweiz mit Arbeitslohn in CHF, Schweiz mit Arbeitslohn in EUR und Österreich.

Trage den Arbeitslohn ohne Cent ein. Bei Arbeitslohn aus der Schweiz gibst du ihn in der Währung an, die du ausgewählt hast, also in CHF oder in EUR.

Bei einer Beschäftigung in der Schweiz trägst du zusätzlich die schweizerische Abzugsteuer ein, ebenfalls in CHF oder EUR passend zur Auswahl. Die schweizerische Abzugsteuer betrifft nur die Schweiz. Bei Frankreich und Österreich trägst du dort nichts ein.

Beschäftigungsland und Arbeitslohn in ausländischer Währung musst du zusammen angeben. Lässt du eines davon leer, meldet ELSTER einen Fehler.

Den Arbeitslohn aus deiner Grenzgängertätigkeit trägst du ausschließlich in Zeile 26 ein, nicht zusätzlich in Zeile 5.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass Beschäftigungsland und Arbeitslohn in ausländischer Währung gemeinsam angegeben werden müssen.

Achte darauf, den Grenzgängerlohn nicht doppelt zu erfassen, also nicht zusätzlich als Bruttoarbeitslohn in Zeile 5.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100200118Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein.
  • FehlerPrüfregel 1220Beschäftigungsland und Arbeitslohn in ausländischer Währung müssen gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 100200107Es wurden Angaben zu Entschädigungen / zum Arbeitslohn für mehrere Jahre - gegebenenfalls laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung - (vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert) gemacht, jedoch wurde kein Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezügen erklärt, in dem diese Entschädigungen enthalten sind. Gegebenenfalls ist der Bruttoarbeitslohn mit dem Wert 0 zu erklären.

Zeile 26 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202526
2023–202429
2017–202226
201625

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 26 ein?

Du trägst ein, in welchem Land du als Grenzgänger arbeitest, und gibst den dort gezahlten Arbeitslohn an. Bei einer Tätigkeit in der Schweiz kommt die schweizerische Abzugsteuer dazu.

Welche Kennzahlen gehören zu Zeile 26?

Zu Zeile 26 gehören die Kennzahlen 117 für das Beschäftigungsland, 116 für den Arbeitslohn und 135 für die schweizerische Abzugsteuer.

Muss ich Beschäftigungsland und Arbeitslohn zusammen angeben?

Ja. Beschäftigungsland und Arbeitslohn in ausländischer Währung müssen gemeinsam angegeben werden, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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