Anlage N Zeile 10: Korrektur der Firmenwagenbesteuerung
Hier kreuzt du an, wenn du in Zeile 5 einen von der Lohnsteuerbescheinigung abweichenden Bruttoarbeitslohn wegen einer Korrektur der Firmenwagenbesteuerung erklärt hast.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| In Zeile 5 wurde ein von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn wegen einer Korrektur der Firmenwagenbesteuerung erklärt.Angaben zum Arbeitslohn › Von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn | 197 | Ankreuzfeld (1 = Ja) |
Was gehört in Zeile 10?
Wann musst du das ankreuzen?
In Zeile 5 hast du einen abweichenden Bruttoarbeitslohn eingetragen. Der Unterschied beruht auf einer Korrektur der Firmenwagenbesteuerung. Dann setzt du in Zeile 10 das Ankreuzfeld auf 1 = Ja.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100200125Es wurde erklärt, dass wegen einer Korrektur der Firmenwagenbesteuerung ein von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn eingetragen wurde. Es wurde jedoch kein Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezügen angegeben.
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N Zeile 10 ein?
Muss ich Zeile 10 ausfüllen, wenn ich keinen Firmenwagen habe?
Was passiert, wenn ich Zeile 10 ankreuze, aber Zeile 5 leer lasse?
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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