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Anlage N 2025 · Zeile 13

Anlage N Zeile 13: Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Hier trägst du das Jahr ein, das in Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung steht. Der Wert steht meist schon aus dem Belegabruf bereit.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nr. 30 der LohnsteuerbescheinigungAngaben zum Arbeitslohn › Versorgungsbezug206 Jahr (JJJJ) kann per Belegabruf vorausgefüllt sein
Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nr. 30 der LohnsteuerbescheinigungAngaben zum Arbeitslohn › 4. Versorgungsbezug und weitere– Jahr (JJJJ)

Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 30d . Mit dem Belegabruf in ELSTER ist er meist schon eingetragen.

Was gehört in Zeile 13?

In Zeile 13 trägst du das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns ein. Die Angabe stammt aus Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung.

Das Feld gehört zum Block Versorgungsbezug. Es steht in Zusammenhang mit den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen in Zeile 11 und der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Zeile 12.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Jahr vierstellig ein, wie es in Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung steht. Die Angabe wird bei vielen Fällen über den Belegabruf vorausgefüllt.

Das Jahr darf höchstens der Veranlagungszeitraum sein. Für die Veranlagung 2025 also spätestens 2025.

  • Zeile 11: Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge laut Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung
  • Zeile 12: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung
  • Zeile 14: Bei unterjähriger Zahlung der erste Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, laut Nr. 31 der Lohnsteuerbescheinigung

Häufige Fehler

Das Jahr allein reicht nicht. Es muss mit den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zusammen angegeben werden.

Auch bei ermäßigt zu besteuernden Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre oder bei Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen musst du das Jahr angeben.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 310321Das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung kann spätestens der Veranlagungszeitraum sein (Versorgungsbezug,).
  • FehlerPrüfregel 310324Das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung kann spätestens der Veranlagungszeitraum sein (4. und weitere Versorgungsbezüge,).
  • FehlerPrüfregel 310341Es wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, es wurden aber weder steuerbegünstigte Versorgungsbezüge noch ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre angegeben (Versorgungsbezug,).
  • FehlerPrüfregel 310344Es wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, es wurden aber weder steuerbegünstigte Versorgungsbezüge noch ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre angegeben (4. und weitere Versorgungsbezüge,).
  • FehlerPrüfregel 310130Beim Versorgungsbezug wurde der Betrag der ermäßigt zu besteuernden Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre laut Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, hierzu muss auch das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung erklärt werden.
  • FehlerPrüfregel 100200010Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung (Versorgungsbezug,).
  • FehlerPrüfregel 310171Beim Versorgungsbezug wurde das in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem Bruttoarbeitslohn enthaltene Sterbegeld, die Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen angegeben, hierzu muss auch das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung erklärt werden.
  • FehlerPrüfregel 310191Beim Versorgungsbezug müssen der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam angegeben werden (Ausnahme: der Versorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 13 ein?

Das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns aus Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung, vierstellig.

Wo finde ich das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns?

In Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung. Bei vorausgefüllter Steuererklärung steht der Wert oft schon im Formular.

Muss ich Zeile 13 immer ausfüllen?

Nein. Sie gehört nur zum Versorgungsbezug. Sie muss zusammen mit den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag angegeben werden.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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