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Anlage N 2025 · Zeile 34

Anlage N Zeile 34: Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Hier trägst du die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur ersten Tätigkeitsstätte ein, ohne Fähr- und Flugkosten. Der Betrag wird mit der Entfernungspauschale verglichen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Fähr- und Flugkosten)Werbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet114 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 34?

In Zeile 34 trägst du die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein, die du für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hattest. Fähr- und Flugkosten gehören nicht hierher.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Werbungskosten“ und dort zum Block „Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet“. Die Kennzahl lautet 114.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert ergibt sich aus deinen tatsächlichen Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, zum Beispiel für Bahn, Bus oder Straßenbahn.

Damit das Finanzamt die Kosten berücksichtigen kann, musst du auch die Anzahl der Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast, und die einfache Entfernung in Kilometern angeben. Diese Angaben stehen in den Zeilen 29 und 30.

Die tatsächlichen Kosten werden mit der Entfernungspauschale verglichen. Ist die Pauschale höher, wird sie angesetzt; sind die tatsächlichen Kosten höher, werden diese berücksichtigt (Günstigerprüfung).

  • Zeile 29: aufgesucht an Tagen
  • Zeile 30: einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet)
  • Zeile 33: davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger und / oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel einträgst, aber keine Angabe zu den Tagen machst, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.

Ein Fehler entsteht auch, wenn die einfache Entfernung gleich den mit dem Pkw zurückgelegten Kilometern ist und gleichzeitig Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel angegeben werden.

Trage Fähr- und Flugkosten nicht in Zeile 34 ein. Diese Kosten gehören in eine andere Zeile.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 122601Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, hierzu sind die Angaben "aufgesucht an Tagen" und "einfache Entfernung in km" erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 100200096Bei den Abgaben zur Entfernungspauschale ist die einfache Entfernung gleich den mit dem Pkw zurückgelegten Kilometern, es sind aber gleichzeitig Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorhanden.
  • FehlerPrüfregel 122401Es wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, es wurde jedoch keine Aussage zur Anzahl der Tage an denen die erste Tätigkeitsstätte / der Sammelpunkt / das weiträumige Tätigkeitsgebiet aufgesucht wurde vorgenommen.

Zeile 34 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202534
2023–202437
2016–202235

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 34 ein?

Die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur ersten Tätigkeitsstätte, ohne Fähr- und Flugkosten. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Muss ich Zeile 34 ausfüllen, wenn ich öffentliche Verkehrsmittel nutze?

Nur wenn du die tatsächlichen Kosten ansetzen willst. Sonst wird die Entfernungspauschale automatisch berücksichtigt. Die Angaben zu Tagen und Entfernung sind in jedem Fall erforderlich, wenn du Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erklärst.

Was passiert mit den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel?

Das Finanzamt vergleicht die tatsächlichen Kosten mit der Entfernungspauschale. Der höhere Betrag wird als Werbungskosten berücksichtigt.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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