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Anlage N 2025 · Zeile 32

Anlage N Zeile 32: Fahrten mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers

Trage hier die Kilometer ein, die du auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte mit einer Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt hast. Die Angabe dient der Prüfung, ob die Entfernungspauschale korrekt berechnet wurde.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
davon mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegtWerbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet113 Zahl ohne Nachkommastellen

Was gehört in Zeile 32?

In Zeile 32 trägst du die Entfernung in Kilometern ein, die du auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einer Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt hast. Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn dein Arbeitgeber dich unentgeltlich oder verbilligt zur ersten Tätigkeitsstätte, zum Sammelpunkt oder zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet befördert.

Die Angabe ist Teil der Aufteilung der einfachen Entfernung auf die verschiedenen Verkehrsmittel. Du gibst hier nur die Kilometer an, die auf die Sammelbeförderung entfallen. Die übrigen Kilometer verteilst du auf die Zeilen 31 und 33.

So füllst du die Zeile aus

Die Kilometerzahl muss zusammen mit den Angaben in Zeile 31 und Zeile 33 höchstens der einfachen Entfernung in Zeile 30 entsprechen. Wenn du für einen Teil der Strecke die Sammelbeförderung genutzt hast, trage die entsprechende Kilometerzahl hier ein.

Für die Strecke der Sammelbeförderung kannst du keine Entfernungspauschale ansetzen. Deshalb mindern die hier eingetragenen Kilometer die Entfernung, für die du die Pauschale geltend machen kannst. Hast du dem Arbeitgeber für die Sammelbeförderung ein Entgelt gezahlt, trägst du diese Aufwendungen bei den weiteren Werbungskosten ein (Zeilen 62 bis 64).

  • Zähle nur die Kilometer, die du tatsächlich mit der Sammelbeförderung gefahren bist.
  • Runde die Kilometer auf volle Kilometer ab.
  • Wechselst du die Verkehrsmittel an verschiedenen Tagen, erfasse die Tage getrennt in den einzelnen Angaben („1. Angabe“, „2. Angabe“).

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Summe der Kilometer in den Zeilen 31, 32 und 33 größer ist als die einfache Entfernung in Zeile 30. ELSTER weist darauf hin. Prüfe dann deine Angaben.

Ein weiterer Fehler: Du trägst Kilometer für die Sammelbeförderung ein, aber die einfache Entfernung in Zeile 30 fehlt. Auch das meldet ELSTER als Fehler. Trage in jedem Fall die einfache Entfernung ein, wenn du Angaben zu den Verkehrsmitteln machst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 115001Die Summe der mit Pkw und / oder Sammelbeförderung und / oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegten Strecken ist höher als die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet in km (zur ersten Tätigkeitsstätte,).
  • FehlerPrüfregel 120801Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurde eine mit Pkw, Sammelbeförderung oder öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegte Entfernung angegeben, die einfache Entfernung in Kilometern fehlt jedoch.

Zeile 32 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202532
2016–202435

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 32 ein?

Die Kilometer, die du auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte mit einer Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt hast. Die Angabe ist Teil der Aufteilung der einfachen Entfernung auf die verschiedenen Verkehrsmittel.

Kann ich für Fahrten mit der Sammelbeförderung des Arbeitgebers die Entfernungspauschale ansetzen?

Nein, für die Strecke einer unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung des Arbeitgebers kannst du keine Entfernungspauschale geltend machen. Die Kilometer mindern die Entfernung, für die du die Pauschale ansetzen kannst. Ein gezahltes Entgelt trägst du bei den weiteren Werbungskosten ein.

Muss ich die Sammelbeförderung in der Steuererklärung angeben?

Ja, wenn du für einen Teil der Strecke die Sammelbeförderung genutzt hast, musst du die entsprechenden Kilometer in Zeile 32 eintragen. Sonst könnte die Entfernungspauschale zu hoch berechnet werden.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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