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Anlage N 2025 · Zeile 68

Anlage N Zeile 68: Reisenebenkosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

Trage hier die Art und den Betrag der Reisenebenkosten ein, die dir durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstanden sind. Die Beträge ergeben sich aus deinen Belegen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Reisenebenkosten– Text
BetragWerbungskosten › Reisenebenkosten– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 68?

In Zeile 68 der Anlage N trägst du Reisenebenkosten ein, die dir bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, für Telefon, Porto, Garage und Parkplatz.

Die Zeile gehört zum Block Reisenebenkosten. Dort gibst du jeweils die Art der Reisenebenkosten und den dazugehörigen Betrag an.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jede Art von Reisenebenkosten die Bezeichnung und den Betrag ein. Die Beträge werden ohne Cent angegeben.

Zu jeder Art gehört ein Betrag und umgekehrt. Die Einzelbeträge aus den Zeilen 66 bis 68 (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten) fasst du in Zeile 69 als Gesamtsumme der Aufwendungen für Reisekosten zusammen.

Steuerfreie Erstattungen deines Arbeitgebers trägst du gesondert in Zeile 71 ein.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob Art und Höhe der Reisenebenkosten gemeinsam angegeben wurden. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet das Programm einen Fehler.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du Einzelbeträge erklärst, aber die Gesamtsumme in Zeile 69 nicht angibst, oder wenn du eine Summe ohne einzelne Aufwendungen einträgst.

Die Gesamtsumme in Zeile 69 muss mit der Summe der Einzelbeträge aus den Zeilen 66 bis 68 übereinstimmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200120Die Art der Reisenebenkosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten und die Höhe der Aufwendungen müssen jeweils gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 100200076Es wurden Einzelbeträge zu den Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200113Bei den Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten wurde die Summe der Aufwendungen angegeben, es wurden aber keine einzelnen Aufwendungen erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100200077Die angegebene Summe der Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelbeträgen überein.

Zeile 68 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202568
2023–202471
2020–202264

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 68 ein?

Trage die Art und den Betrag deiner Reisenebenkosten ein, die dir bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sind, zum Beispiel Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung oder Telefonkosten.

Muss die Summe in Zeile 69 zu Zeile 68 passen?

Ja. Zeile 69 ist die Gesamtsumme aus Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten der Zeilen 66 bis 68. Weicht sie von der Summe der Einzelbeträge ab, meldet ELSTER einen Fehler.

Was passiert, wenn ich nur die Summe ohne Einzelbeträge eintrage?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Gib die einzelnen Aufwendungen mit Art und Betrag in den Zeilen 66 bis 68 an.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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