Zum Inhalt springen
Anlage N 2025 · Zeile 60

Anlage N Zeile 60: Fortbildungskosten als Werbungskosten

Hier trägst du deine beruflich veranlassten Fortbildungskosten ein. Die Summe dieser Aufwendungen gibst du in der Zeile mit der Kennzahl 330 an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungWerbungskosten › Einzelangaben– Auswahl
BetragWerbungskosten › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Summe330 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 60?

In Zeile 60 der Anlage N trägst du Aufwendungen für deine berufliche Fortbildung ein. Dazu gehören zum Beispiel Lehrgangs- oder Seminargebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Arbeitsmaterialien sowie Fahrtkosten zu den Veranstaltungen.

Die Zeile enthält mehrere Felder: eine Bezeichnung, den Betrag und die Summe. Die Bezeichnung beschreibt die Art der Aufwendung. Den Betrag trägst du in Euro ohne Cent ein, negative Beträge sind möglich. Die Summe der Fortbildungskosten gibst du in der Zeile mit der Kennzahl 330 an.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jede Aufwendung eine Bezeichnung und den zugehörigen Betrag ein. Die Summe dieser Einzelbeträge trägst du zusätzlich in das Summenfeld ein.

ELSTER prüft, ob die angegebene Summe mit der rechnerischen Summe der Einzelbeträge übereinstimmt.

Achte darauf, dass du Bezeichnung und Betrag immer gemeinsam angibst. Ohne Bezeichnung ist die Angabe unvollständig.

  • Bezeichnung und Betrag gehören zusammen.
  • Die Summe gehört in das Feld mit der Kennzahl 330.
  • Keine negativen Summenwerte möglich.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, nur die Summe anzugeben und die Einzelbeträge wegzulassen. Ebenso falsch ist es, nur Einzelbeträge zu erklären und die Summe nicht einzutragen.

Die angegebene Summe muss mit der Summe der Einzelbeträge übereinstimmen. Weicht sie ab, meldet ELSTER einen Fehler.

Ein negativer Summenwert für Fortbildungskosten ist nicht zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200009Es wurden Angaben zur Summe der Fortbildungskosten gemacht, jedoch nicht zu den Einzelbeträgen.
  • FehlerPrüfregel 121352Betrag der Fortbildungskosten und Art der Fortbildung (Art der Aufwendungen) müssen gemeinsam erklärt werden.
  • FehlerPrüfregel 100200003Es wurden Angaben zu Fortbildungskosten getätigt, die Summe der Fortbildungskosten wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200007Die angegebene Summe der Fortbildungskosten stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelbeträgen überein.
  • FehlerPrüfregel 100200102Anhand der erklärten Einzelbeträge ergibt sich ein negativer Summenwert für Fortbildungskosten. Negative Summenwerte für Fortbildungskosten sind jedoch nicht möglich.

Zeile 60 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202560
2023–202463
2021–202246
2019–202045
2016–201844

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 60 ein?

Trage dort deine beruflich veranlassten Fortbildungskosten ein, jeweils mit Bezeichnung und Betrag. Die Summe dieser Aufwendungen gibst du zusätzlich im Summenfeld mit der Kennzahl 330 an.

Muss ich die Summe in Zeile 60 angeben?

Ja. Die Summe der Einzelbeträge gehört in das Summenfeld mit der Kennzahl 330. ELSTER prüft, ob sie mit den Einzelbeträgen übereinstimmt.

Kann die Summe der Fortbildungskosten negativ sein?

Nein. Ein negativer Summenwert für Fortbildungskosten ist nicht möglich. ELSTER meldet in diesem Fall einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.