Anlage N Zeile 76: Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit im Ausland
Hier trägst du die Summe der Verpflegungsmehraufwendungen ein, die dir bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland entstanden sind. Die Pauschbeträge richten sich nach dem jeweiligen Land.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| ausländischer StaatWerbungskosten › Aufstellung zur Berechnung der Mehraufwendungen für Verpflegung | – | Auswahl |
| Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung)Werbungskosten › Aufstellung zur Berechnung der Mehraufwendungen für Verpflegung | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 366 |
| Pauschbetrag bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung)Werbungskosten › Aufstellung zur Berechnung der Mehraufwendungen für Verpflegung | – | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
| Anzahl der An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung)Werbungskosten › Aufstellung zur Berechnung der Mehraufwendungen für Verpflegung | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 366 |
| Pauschbetrag für An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung)Werbungskosten › Aufstellung zur Berechnung der Mehraufwendungen für Verpflegung | – | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
| Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 StundenWerbungskosten › Aufstellung zur Berechnung der Mehraufwendungen für Verpflegung | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 366 |
| Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 StundenWerbungskosten › Aufstellung zur Berechnung der Mehraufwendungen für Verpflegung | – | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
| Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)Werbungskosten › Kürzungsbetrag | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| Summe Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im AuslandWerbungskosten › Summe | 474 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 76?
Gib den ausländischen Staat an, in dem die Tätigkeit stattfand. Erfasse die Anzahl der Abwesenheitstage und die zugehörigen Pauschbeträge. Bilde daraus die Summe und trage sie in Zeile 76 ein.
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100200078Bei den Angaben zur Auswärtstätigkeit wurden Verpflegungsmehraufwendungen für insgesamt mehr als 366 Tage angegeben.
- FehlerPrüfregel 100200082Der angegebene Betrag für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Ausland stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag überein.
- FehlerPrüfregel 100200079Es wurde für eine Auswärtstätigkeit im Ausland der Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung beantragt. Bitte geben Sie auch den ausländischen Staat an.
- FehlerPrüfregel 100200098Die Angabe eines ausländischen Staates ist bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland nur erforderlich, wenn der Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung beantragt wird.
- FehlerPrüfregel 100200080Bei Auswärtstätigkeit im Ausland wurden Einzelangaben zum Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung getätigt. Bitte geben Sie auch die Summe der Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Ausland an.
- FehlerPrüfregel 100200081Bitte geben Sie bei den Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Ausland die Anzahl der Abwesenheitstage im Ausland und den für den ausländischen Staat zutreffenden Pauschbetrag (laut BMF-Veröffentlichung) jeweils gemeinsam an.
- FehlerPrüfregel 100200092Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Ausland übersteigt der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung die aufgrund der Angaben zu den Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ermittelten abziehbaren Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung.
- FehlerPrüfregel 100200052Neben dem Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vor. Der Kürzungsbetrag für die Mahlzeitengestellung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland ist direkt bei der gesonderten Ermittlung der Aufwendungen für die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen. Die Erklärungsmöglichkeit für die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung bezieht sich ausschließlich auf inländische Verpflegungsmehraufwendungen.
Zeile 76 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 76 |
| 2023–2024 | 79 |
| 2020–2022 | 71 |
| 2016–2019 | 56 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N Zeile 76 ein?
Welcher Pauschbetrag gilt für das Ausland?
Muss ich den ausländischen Staat angeben?
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
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